Grillen, Joggen, Ballspielen und Fahrradfahren sind in den Parks in Hamburg erlaubt, solange Rücksicht auf Mensch und Natur genommen wird.
Die gute Nachricht gleich vorweg: Es bleibt warm. "In dieser Woche liegen die Temperaturen zwischen 22 und 25 Grad. Sonntag wird der wärmste Tag mit 25 Grad", sagt Frank Böttcher, Leiter des Hamburger Instituts für Wetter- und Klimakommunikation. Und der Wettertrend hält an. Am Montag sollen es gar 26 Grad werden. Gute Aussichten also auf einen Sommer mit luftiger Kleidung, Baden, Grillen und Ballspielen im Park.
Doch nur, weil das Wetter endlich alles möglich macht, ist nicht gleich alles erlaubt. Denn Parks sind öffentliche Grünflächen, und die erfordern bestimmte Verhaltensregeln. Ein Knigge für den Park scheint also angebracht. Thema Grillen: Da es aufgrund von zu niedrigen Einweggrills immer wieder zu Rasenschäden und Müllbergen gekommen ist, hat der Bezirk Nord Grillzonen errichtet mit extra vielen Müllbehältern und roten Containern für die Entsorgung der Kohle. Offiziell gegrillt werden darf in den ausgewiesenen Zonen Alsterpark, Fernsichtbrücke, Stadtpark, Friedrichsberg, Haynspark und Dulsberg. Die Grills müssen hier 50 Zentimeter über dem Boden sein.
Feiern mit Freunden und direktem Blick auf die Elbe - was gibt's Schöneres? Denken viele und treffen sich zum Picknick am Altonaer Balkon oder an der Strandperle. Doch das ist eigentlich nicht erwünscht im Bezirk Altona. Denn auch hier ärgert man sich über Besucher, die ihren Müll nicht entsorgen, weswegen es an den Elbstränden häufig aussieht wie in Neapels Straßen - einfach zu dreckig. Erlaubt ist das Grillen beispielsweise im Altonaer Volkspark in Bahrenfeld. Auf der Festwiese gibt es mehrere Grillstellen.
"Wer Rücksicht auf die Mitmenschen und auf die Natur nimmt, darf in öffentlichen Parks Ball spielen, grillen, joggen und Fahrrad fahren", sagt Lars Schmidt vom Bezirk Mitte. "Nur in Planten un Blomen ist das verboten. Es gilt auf Hinweisschilder zu achten."
Im Sommer ist der Stadtpark die reinste Spielwiese: Ob Boule, Beachvolleyball oder Fußball - generell ist Ballspielen überall erlaubt. Allerdings muss dabei immer berücksichtigt werden, dass weder andere Besucher noch der Rasen und Pflanzen dadurch in Mitleidenschaft gezogen werden. So ist es auch mit dem Grillen: "Sobald der Rasen kaputtgeht, haben wir es mit einer Ordnungswidrigkeit zu tun, die geahndet wird. Gerade bei Einweggrills, die durch ihre Hitze die komplette Grasnarbe zerstören, verhängen wir ein Bußgeld um die 70 Euro", so Schmidt. Ein Verbot gibt es aber nicht. Wer erwischt wird beim Liegenlassen seines Mülls, bekommt ebenfalls ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, dasselbe gilt beim "Wildurinieren". Baden sei natürlich nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt, in Mitte etwa in Teilen des Sees im Öjendorfer Park.
Eltern sollten darauf achten, dass ihre Kinder nicht einfach Blätter oder Pflanzen pflücken. Generell gilt Rücksichtnahme. Schmidts Tipp: "Man sollte sich am besten so benehmen wie im eigenen Garten."
Dazu gehört auch das Thema Ruhestörung: Besonders auf Rasenflächen, die an Wohngebiete angrenzen wie beispielsweise Haynspark oder Meenkwiese in Eppendorf, sollten Besucher auch auf das Ruhebedürfnis der Anwohner achten. In der Woche bis Mitternacht bei Gitarre lauthals am Lagerfeuer zu feiern ist nicht angebracht. In der Grillzone im Niendorfer Gehege ist sogar um 22 Uhr Feierabend. Sonne, Hitze, gute Musik - da dreht man gern mal ein bisschen lauter. Auch im Auto. Solange es geschlossen bleibt, ist das kein Problem. Doch zu laute Musik aus Cabrios - egal, ob Hip-Hop oder Schlager - nervt die meisten Leute und verdirbt die gute Sommerlaune. Daher auch hier Rücksicht auf die Umwelt nehmen. Das Gleiche gilt für Radfahrer: So schön die Strecken rund um die Alster oder an der Elbe sind - sie eignen sich nicht als Rennstrecken. Denn schließlich sind hier viele Familien mit Kindern zu Fuß unterwegs. Generell gilt in Hamburg für Hunde Anleinpflicht, also auch in Parks. Damit Vierbeiner auch Spaß am Sommer haben, wurden an über 100 Orten im gesamten Stadtgebiet Hundeauslaufzonen eingerichtet, zum Beispiel Falkensteiner Ufer, südlicher Stadtpark auf Höhe des Graswegs, Stellinger Schweiz, Martinistraße im Eppendorfer Park, Jacobipark in Wandsbek und südlicher Harburger Stadtpark.
Doch auch hier gilt: Rücksicht nehmen, besonders in der Nähe von Spielplätzen. "Es gibt immer häufiger Beschwerden über Mütter, die beides gleichzeitig machen wollen: ihre Kinder und ihren Hund toben lassen", sagt Hans-Jürgen Schwarz vom Ordnungsdienst im Bezirk Nord.
Wer zusammen mit seinem Hund baden, dabei aber andere Menschen nicht durch wildes Herumspritzen nerven will, findet in Bergedorf gleich drei Hundebadestellen: Eichbaumpark, Grünes Zentrum Lohbrügge und Neuallermöhe.