Weitere Anzeige gegen den damals verantwortlichen Bankenvorstand der HSH Nordbank wegen Bilanzfälschung im Jahr 2007.
Hamburg. Gegen die HSH Nordbank liegt eine weitere Anzeige bei der Hamburger Staatsanwaltschaft vor – wegen Bilanzfälschung im Jahr 2007 und Beihilfe dazu. Ein Behördensprecher bestätigte entsprechende Medienberichte. Die Anzeige umfasse 32 Seiten und richte sich allgemein gegen den damals verantwortlichen Bankenvorstand, ergänzte der Sprecher. Die Staatsanwaltschaft werde die Vorwürfe prüfen. Sie ermittelt bereits wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise gegen die Bank. Die HSH Nordbank wies die jüngsten Anschuldigungen vehement zurück. An diesem Freitag soll Vorstandschef Dirk Jens Nonnenmacher Fragen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses in Hamburg beantworten.
In den Vorwurf der Bilanzmanipulationen ist nach Medienberichten auch die Hypo Real Estate (HRE) in München verwickelt. Damals hätten HSH und HRE in einer Art Tauschgeschäft Immobilienkredite in Höhe von mehreren Milliarden Euro in Zweckgesellschaften ausgelagert, um ihre Bilanzen zu schönen, berichteten NDR Info und „Süddeutsche Zeitung“. Das Geschäft soll unter dem Codenamen „St. Pancras“ geführt worden sein. Es sei verabredungsgemäß nach wenigen Monaten rückabgewickelt worden, was einen Verstoß gegen Bestimmungen der Bankenaufsicht bedeutete, berichtete „Die Welt“. Die Medien beziehen sich unter anderem auf den Inhalt der Anzeige des Hamburger Rechtsanwalts Gerhard Strate.
„Der Vorwurf der Bilanzfälschung ist absurd“, teilte die Landesbank für Hamburg und Schleswig-Holstein mit. Es liege für jedes Geschäftsjahr ein uneingeschränktes Testat internationaler Wirtschaftsprüfer vor. 2007 hatte die HSH Nordbank erstmals nach dem internationalen Rechnungsstandard IFRS bilanziert und einen Konzernjahresüberschuss von 285 Millionen Euro ausgewiesen, damaliger Vorstandschef war Hans Berger. Im Folgejahr schlug die weltweite Finanzkrise auch bei der HSH Nordbank kräftig durch: Sie schrieb 2,8 Milliarden Euro Verlust und musste von beiden Ländern mit Milliarden- Kapitalspritzen gerettet werden.
Unter den 2007 gültigen Eigenkapitalvorgaben (Basel I) seien Entlastungstransaktionen branchenüblich und aufsichtsrechtlich zulässig gewesen, teilte die HSH Nordbank mit. Aber auch ohne diese Maßnahmen sei die aufsichtsrechtlich geforderte Mindestkapitalquote deutlich überschritten worden. Mit der Einführung von Basel II 2008 hätten solche Transaktionen betriebswirtschaftlich keinen Sinn mehr gehabt, berichtet das Institut.