Der Zivilfahnder hatte 2007 einen Kreditkartenbetrüger erschossen. Dessen Angehörige klagen nun auf Verletzung der Sorgfaltspflicht.

Hamburg. Nach einem tödlichen Schuss auf einen mutmaßlichen Kreditkartenbetrüger steht ein Polizist aus Hamburg erneut vor Gericht. Der Zivilfahnder hatte den 27 Jahre alten Familienvater bei einer nächtlichen Festnahme erschossen.

Ein Amtsgericht der Hansestadt sprach ihn aber im vergangenen Jahr vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Gegen diese Entscheidung legten die Nebenkläger – die Angehörigen des Opfers – Berufung ein. Nun muss das Landgericht prüfen, ob dem heute 52-Jährigen eine Verletzung der Sorgfaltspflicht nachzuweisen ist.

Bei dem Schuss hatte der Beamte seine Waffe in der ungeübten linken Hand gehalten. Der Polizist sei seit dem Vorfall traumatisiert, sagte sein Verteidiger. Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage bis Ende März vorgesehen. Mehrere Zivilfahnder hatten im Juni 2007 zwei mutmaßliche Kreditkartenbetrüger – darunter das spätere Opfer – beobachtet und in der Hamburger Innenstadt gestellt. Die Verdächtigen hatten sich an Geldautomaten zu schaffen gemacht. Als die Beamten das Auto der Männer umringten, machte es plötzlich einen Satz nach vorn.

Dadurch soll es nach Ansicht eines Gutachters zu einer unwillkürlichen Muskelkontraktion in der linken Hand des Polizisten gekommen sein. Deshalb löste sich der Schuss und traf den Fahrer tödlich in den Rücken. Bei dem Einsatz habe es eine tragische Verkettung von Umständen gegeben, hatte die Amtsrichterin in der Urteilsbegründung gesagt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten zuvor Freispruch für den Polizisten gefordert.