Nach Auffassung des Hamburger Landgerichts hat der 53-Jährige Schütze seine Sorgfaltspflicht bei dem Einsatz nicht verletzt.

Hamburg. Nach dem tödlichen Schuss bei einem Polizeieinsatz hat das Hamburger Landgericht den Freispruch im Prozess gegen einen Zivilfahnder am Dienstag in zweiter Instanz bestätigt. Der Beamte musste sich erneut wegen fahrlässiger Tötung verantworten, da Angehörige des getöteten Opfers gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt hatten. Nach Auffassung des Landgerichts verletzte der 53-Jährige seine Sorgfaltspflicht bei dem Einsatz jedoch nicht.

Zivilfahnder hatten 2007 zwei mutmaßliche Kreditkartenbetrüger in der Hamburger Innenstadt gestellt. Dabei löste sich ein Schuss und traf einen 27-Jährigen tödlich im Rücken. Ein Amtsgericht der Hansestadt sprach den Schützen im vergangenen Jahr vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Gegen diese Entscheidung legten die Nebenkläger – die Angehörigen des Opfers – Berufung ein. Daraufhin musste das Landgericht prüfen, ob dem Polizisten eine Verletzung der Sorgfaltspflicht nachzuweisen ist.