Oberkommissar Hans-Peter A. (52) muss sich seit Mittwoch vor dem Amtsgericht verantworten.

Der 27-jährige Mann auf dem Fahrersitz des Renault Laguna hatte keine Chance: Die Kugel aus der Dienstwaffe von Oberkommissar Hans-Peter A., eine Smith&Wesson Magnum, drang in den Rücken des mutmaßlichen Kreditkartenbetrügers ein, er starb kurz darauf. Es ist das dramatische Ende eines Polizeieinsatzes bei einer geplanten Routine-Festnahme.

Äußerlich ruhig sitzt Hans-Peter A. neben seinem Anwalt, als der spektakuläre Fall verhandelt wird. Fahrlässige Tötung, lautet nun der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Laut Anklage hatte der Zivilfahnder seinen Finger bei dem Zugriff vorschriftswidrig am Abzug.

Er werde zunächst nichts zur Sache sagen, sagt der Beamte knapp, ein groß gewachsener Mann mit ernstem Blick, grauem Vollbart. Seit mehr als 30 Jahren ist er im Dienst. Aus Sicht seines Mandanten sei es ein tragischer Unglückfall gewesen, sagt sein Verteidiger Walter Wellinghausen, einst Staatsrat der Innenbehörde unter Ronald Schill, später am Rande, dem Abendblatt. "Der tödliche Verlauf des Geschehens war für ihn so nicht vorhersehbar und nicht vermeidbar", meint Wellinghausen. Zu dem umstrittenen Griff an die Waffe sei es gekommen, als sein Mandant die Fahrertür des Autos der Verdächtigen öffnen wollte und die Pistole dabei notgedrungen von der rechten in die linke Hand wechselte.

Es war zunächst eine ganz normale Polizeiobservation in der Innenstadt: Zivilfahnder beobachteten am 26. Juni 2007 den 27 Jahre alten Rumänen und seinen Begleiter. Der Verdacht: Die Männer, die sich auffällig an Bankautomaten verhielten, waren Kreditkartenbetrüger. Als der Angeklagte schließlich an der Börsenbrücke unweit des Rathauses mit mehreren Kollegen den verdächtigen Renault mit den beiden Männern überprüfen und sie vorläufig festnehmen wollte, löste sich der tödliche Schuss.

Nun haben die Zeugen das Wort, jene Polizisten, die damals am Einsatz beteiligt waren. "Es gab einen Riesenknall, dann hat es mich weggeschleudert", schildert Michael B. (47) den Vorfall. Kurz zuvor habe sich das verdächtige Auto kurz ruckartig bewegt. Der Kollege des Angeklagten stand, als der Schuss fiel, unmittelbar am Fahrzeug dabei. Ein "perfekter Zugriff" sei es gewesen, meint er. Bis auf den Schuss. "You shot me", du hast mich getroffen, habe der Rumäne noch gesagt. Sie seien sehr betroffen gewesen, sagt der Fahnder. "Für uns alle war es ein Unglücksfall, jeder von uns war völlig fertig."

Am Rande liefern sich Verteidiger und die drei Anwältinnen der Nebenklage, die Angehörige des Opfers vertreten, heftige Wort-Scharmützel. Die junge Amtsrichterin wirkt damit sichtlich überfordert, lässt die Advokaten bis ins letzte Wortgefecht gewähren.

Die Nebenkläger-Anwältinnen kritisieren die Ermittlerarbeit: Nach dem Vorfall habe man Hans-Peter A. nicht auf Schmauchspuren untersucht, zudem die am Einsatz beteiligten Beamten zusammen zum Polizeirevier gebracht, sodass für sie die Möglichkeit bestanden habe, sich über den Vorfall auszutauschen. Die Anwältinnen nehmen den Zeugen Michael B. in die Zange. Vom Verdacht der Falschaussage sprechen die Anwältinnen erbost, als sich Widersprüche auftun. Der Fahnder sauer zu den drei Damen: "Sie wollen mich doch nur fertig machen." Der Prozess wird am 22. April fortgesetzt.