Ein Polizist muss sich ab Mittwoch vor Gericht verantworten. Der Hamburger Beamte hatte einen tödlichen Schuss auf einen unbewaffneten abgefeuert. Er soll im Juni 2007 seine Dienstwaffe nicht ordnungsgemäß benutzt haben.

Hamburg. Nach einem unbeabsichtigten Todesschuss bei einer Festnahme muss sich ein Hamburger Polizist seit heute vor dem Amtsgericht verantworten. Fahrlässige Tötung wirft die Staatsanwaltschaft dem 52 Jahre alten Oberkommissar Hans-Peter A. vor, der seit mehr als 30 Jahren im Dienst ist.

Es war zunächst eine ganz normale Polizeiobservation in der Innenstadt: Mehrere Zivilfahnder beobachteten am 26. Juni 2007 mutmaßliche Kreditkartenbetrüger, die sich auffällig an Bankautomaten verhielten. Als der Angeklagte schließlich an der Börsenbrücke unweit des Rathhauses mit mehreren Kollegen ein verdächtiges Fahrzeug mit zwei mutmaßlichen Tätern überprüfen und die Männer vorläufig festnehmen wollte, löste sich ein Schuss aus der Dienstwaffe des Hans-Peter A.

Ein 27 Jahre alter Verdächtiger wurde getroffen und starb. Laut Anklage hatte der Zivilfahnder seinen Finger bei dem Zugriff vorschriftswidrig am Abzug. Zu Beginn der Verhandlung äußerte sich der Angeklagte zunächst nicht. Sein Verteidiger wies am Rande des Prozesses gegenüber dem Abendblatt den Vorwurf der fahrlässigen Tötung zurück. Aus Sicht seines Mandanten sei es ein tragischer Unglückfall gewesen. "Der tödliche Verlauf des Geschehens war für ihn nicht vorhersehbar und nicht vermeidbar", argumentiert Rechtsanwalt Walter Wellinghausen.

"Es gab einen Riesenknall, dann hat es mich weggeschleudert", schilderte Michael B. (47) im Prozess den Vorfall. Der Kollege des Angeklagten war, als der Schuss fiel, unmittelbar beim Einsatz dabei. Er und seine Kollegen seien sehr betroffen gewesen, sagte der Zeuge. "Für uns alle war es ein Unglücksfall, jeder von uns war völlig fertig."

Eine Anwältin der Nebenklage, die eines der Angehörigen des Opfers vertritt, kritisierte die Ermittlungsarbeit de Polizei: Nach dem Vorfall habe man beispielsweise Hans-Peter A. nicht auf Schmauchspuren untersucht, zudem habe man die am Einsatz beteiligten Beamten zusammen zum Polizeirevier gebracht, so dass für sie die Möglichkeit bestanden habe, sich über den Vorfall auszutauschen. Der Prozess wird fortgesetzt.