Die meisten Radwege in Hamburg sind spiegelglatt. Für ihre Reinigung ist laut Hamburgischem Wegegesetz niemand zuständig.
Hamburg. Wer in diesen Tagen mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren will, kommt leicht ins Schleudern. Während viele Straßen und Gehwege mittlerweile von Eis und Schnee befreit sind, sind die meisten Radwege in Hamburg immer noch spiegelglatt. Laut dem Hamburgischen Wegegesetz ist die Stadt nämlich für die Räumung der Radwege nicht zuständig.
Im Wegegesetz steht, dass nur "bestimmte Wegeflächen, soweit es sich um besonders gefährliche Stellen verkehrswichtiger Wege handelt" von der Stadtreinigung geräumt oder gestreut werden müssen. Und in Hamburg gilt nur ein Radweg als verkehrswichtig: die Velo-Route 3. Sie wird von der Stadtreinigung geräumt. Sonst werden nur noch die Radwege, die sich auf einer Fahrbahn befinden, von den Einsatzfahrzeugen freigeschaufelt und gestreut.
"Wenn der Radweg nicht gestreut oder geräumt ist, entfällt die Benutzungspflicht", sagt Bettina Cibulski, Sprecherin des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC). "Dann dürfen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren." Nur der Gehweg sei in jedem Fall tabu.
Auch Stephan Fieberitz, Vorsitzender des ADFC Landesverbands Hamburg, steigt in diesen Tagen seltener aufs Rad. "Solange man auf einer geräumten Straße fahren kann, funktioniert es ja noch ganz gut, aber in weniger befahrenen Nebenstraßen wird es schon kritisch", sagt Fieberitz. "Die Qualität des Radfahrens nimmt in Hamburg im Winter stark ab."
Abstand halten, Tempo reduzieren und bei Glatteis ohne zu bremsen ausrollen, empfehlen die Experten des Fahrradverbandes. Wird es trotz einer vorsichtigen Fahrweise kippelig, könne man den Sattel um wenige Zentimeter absenken, um schneller mit den Füßen auf den Boden zu kommen.
Wer mehr Halt auf der Fahrbahn haben möchte, sollte den Luftdruck der Reifen auf den Mindestdruck senken, der an der Reifenflanke angegeben ist. Damit liegt der Reifen mit einer größeren Fläche auf der Fahrbahn. Auch für Fahrräder gibt es spezielle Winterreifen, einige sogar mit Spikes.
Radwege bleiben übrigens nicht nur in Hamburg glatt: Der Bundesgerichtshof urteilte, dass Städte und Gemeinden nur dazu verpflichtet sind, "verkehrswichtige" innerörtliche Radwege zu räumen und zu streuen. Und das Landgericht Osnabrück verweigerte einem Radfahrer Schmerzensgeld für ein gebrochenes Handgelenk, weil er bei erkennbarer Gefährdung durch Glatteis eine kurvige Straße befahren hatte (8 O 814/04).