Minister weist im Abendblatt einen Appell von Ole von Beust zurück: “Nicht in diesem Jahr!“

Hamburg/Hannover. Mit den Plänen zur Elbvertiefung gerät Hamburg zunehmend unter Druck: Vor 2010 werde Niedersachsen dafür auf keinen Fall seine Zustimmung geben, sagte der niedersächsische Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) dem Abendblatt. Damit droht sich das 400-Millionen-Euro-Projekt weiter zu verzögern.

Erst am Montag hatte Hamburgs Bürgermeister Ole von Beust (CDU) dringend an das Nachbarland appelliert, den Weg für eine Elbvertiefung endlich frei zu machen. Reedereien mahnen die Vertiefung seit Langem an, weil die großen Containerschiffe den Hamburger Hafen nur noch eingeschränkt erreichen könnten.

Doch Beusts Appell zeigte keinerlei Wirkung - im Gegenteil: "Die Forderung von Ole von Beust ist völlig unverständlich", sagte Sander. Er bekräftigte die Forderung der Regierung in Hannover, dass die Sicherheit der Deiche in Niedersachsen gewährleistet sein müsse. Diese Frage könne jedoch erst beantwortet werden, wenn der Planfeststellungsbeschluss Ende dieses Jahres vorliege. Bedenken hat Niedersachsen vor allem beim Blick auf den besonders gefährdeten Deichabschnitt an der Elbmündung bei Otterndorf.

Ursprünglich sollten die ersten Bagger 2007 zur Elbvertiefung anrücken. Die Pläne mussten jedoch überarbeitet werden. Nach jüngsten Zeitvorstellungen soll das gemeinsam von Hamburg und dem Bund geplante Großprojekt nun eigentlich Ende 2009 beginnen.

Hoffnungen setzt der Hamburger Senat dabei vor allem auf die noch laufenden Verhandlungen zwischen dem Bund und den niedersächsischen Deichverbänden. Dabei geht es im Kern darum, dass der Bund die Unterhaltungskosten für die Deichvorbauwerke übernimmt. Eine Vertragsunterzeichnung sei mit einer Zustimmung zur Elbvertiefung gleichzusetzen, heißt es in der Hamburger Wirtschaftsbehörde. Folglich sei dann auch die Zustimmung Niedersachsens zu erwarten. Doch selbst dies sieht Hans-Heinrich Sander ganz anders: "Ich werde nicht zulassen, dass zwischen der Übernahme dieser Kosten und unserer Zustimmung zu einer weiteren Vertiefung ein Junktim aufgestellt wird."