Der 22 Jahre alte Gzim L. legt ein umfassendes Geständnis ab und belastet dabei seine beiden mutmaßlichen Komplizen schwer. Doch der Richter hat offenbar Zweifel an den Worten des 22-Jährigen

Nach dem Geständnis eines Hauptangeklagten im Prozess um den brutalen Tod des Hamburger Schülers Kirk hat auch sein mutmaßlicher Komplize eine Aussage angekündigt.

Der 21-Jährige werde sich möglicherweise ebenfalls zu den Vorwürfen äußern, sagte sein Verteidiger Klaus Hüser am Mittwoch vor dem Landgericht. Falls der junge Mann eine Aussage mache, werde diese allerdings "sehr kurz ausfallen".

Gzim, L. der im Prozess um den gewaltsamen Tod des 17 Jahren alten Schülers Kirk als Erster seine Tatbeteiligung gestanden hatte, gerät im Prozess unterdessen unter Druck: Der Vorsitzende Richter ließ durchblicken, dass es Ungereimtheiten in Teilen der Aussage gebe.

Gzim L. hatte am Dienstag überraschend ein Geständnis abgelegt und seine Mitangeklagten Labinot B. (21) und Yakup M. (20) schwer belastet. Dahinter steht ein "Deal" mit dem Gericht, das Gzim L. im Gegenzug für ein glaubhaftes Geständnis eine Höchststrafe von zehn Jahren Haft zusicherte (wir berichteten).

Der spektakuläre Fall: Kirk M. war am 15. April 2008 in Billstedt in einer Wohnung geschlagen, stranguliert und schließlich verbrannt worden. Auslöser der Tat sollen Drogenschulden gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten Totschlag vor. Bei Yakup M. soll es sich nur um Totschlag durch "Unterlassen" handeln, weil er die Tat nicht verhinderte.

Ungereimtheiten in der Aussage des Gzim L. gibt es beispielsweise bei einigen Telefonaten: Nach der Tat, am 16. und 17. April 2008, hatte er nachweislich mehrmals Yakup M. auf dem Handy angerufen, einmal sogar 130 Sekunden mit ihm gesprochen. Im Prozess hatte Gzim L. aber erklärt, er habe Yakup M. und auch Labinot B. ausdrücklich gesagt, er wolle nie wieder etwas mit ihnen zu tun haben, habe keinen Kontakt mehr mit ihnen gehabt.

Gestern sagt er zunächst, er wisse nichts von solchen Telefonaten, dann: "Ich kann nicht mehr erinnern." Der Vorsitzende kritisch: "Das kann ich überhaupt nicht verstehen, das passt nicht zusammen, irgendwas stimmt da nicht." Er ermahnte Gzim L.: "Ich hatte Ihnen gesagt, als wir über die Abrede sprachen, dass die Angaben glaubhaft sein müssen."

Sein Mandant habe damals unter dem Eindruck der Tat gestanden, Rauschgift genommen und das Geschehen liege lange zurück, bemühte sich sein Anwalt, Erklärungen für die Widersprüche zu suchen.

Problematisch auch: Gestern versicherte Gzim L., er habe dem Opfer eine geschälte Zwiebel in den Mund gesteckt. Laut einem gerichtsmedizinischem Protokoll aus der Akte soll es aber eine ungeschälte Zwiebel gewesen sein. "Kann sein", sagte der 22-Jährige nach langem Überlegen. Locker ergänzte er: "Ich war mir bewusst, dass Kirk daran ersticken kann, und habe es trotzdem gemacht." Der Prozess wird fortgesetzt.