Im Kirk-Prozess hat einer der Angeklagten nun einen “Deal“ mit Gericht und Staatsanwaltschaft gemacht: Für ein umfassendes glaubhaftes Geständnis...

Im Kirk-Prozess hat einer der Angeklagten nun einen "Deal" mit Gericht und Staatsanwaltschaft gemacht: Für ein umfassendes glaubhaftes Geständnis erwartet ihn im Gegenzug eine Haftstrafe von maximal zehn Jahren. Die Höchststrafe bei Totschlag beträgt in der Regel 15 Jahre Haft. Solche "Absprachen im Strafprozess" sind nach dem Bundesgerichtshof (BGH) unter strengen Voraussetzungen zulässig und durchaus üblich, um so etwa der Justiz lange, teure Prozesse zu ersparen. So müsse ein "Deal" in der Verhandlung öffentlich gemacht werden, die Strafen müssen schuldangemessen sein. Das Gericht darf den Angeklagten nicht zu einer Vereinbarung drängen, indem es ihm - falls er einen "Deal" ausschlägt - mit einer unangemessen hohen Strafe droht. Der Angeklagte hat natürlich weiterhin das Recht, Rechtsmittel einzulegen. Der BGH appellierte unlängst an den Gesetzgeber, die Urteilsabsprache gesetzlich zu regeln.