Überraschung im Prozess um den grausamen Tod des Hamburger Schülers Kirk: Rund vier Monate nach Verfahrensbeginn hat einer der zwei Hauptangeklagten... Bilder zum Fall Kirk M.

Überraschung im Prozess um den grausamen Tod des Hamburger Schülers Kirk: Rund vier Monate nach Verfahrensbeginn hat einer der zwei Hauptangeklagten ein Geständnis angekündigt und will nun offenbar umfassend zur Aufklärung der Tat beitragen. Das Landgericht sicherte dem 22-Jährigen gestern eine Haftstrafe von höchstens zehn Jahren zu. Im Gegenzug erklärte sich der bislang schweigende Mann nach Angaben seines Verteidigers prinzipiell bereit, seinen eigenen Tatbeitrag einzuräumen und seine beiden Mitangeklagten vor Gericht schwer zu belasten. "Mein Mandant überlegt nun, ob er annimmt", sagte Anwalt Matthias Domsch. Sollte er dies tun, sei am nächsten Prozesstag (Dienstag, 24. Februar) mit der Aussage zu rechnen.


Der Prozess um den Tod von Kirk M.


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In dem aufsehenerregenden Verfahren muss sich der 22-Jährige zusammen mit zwei weiteren Angeklagten im Alter von 21 und 19 Jahren wegen Totschlags verantworten. Das Trio soll den 17 Jahre alten Kirk im April vergangenen Jahres in einer Wohnung in Billstedt bei einem Streit erdrosselt und die Leiche auf einer illegalen Müllkippe verbrannt haben. Bei dem Verbrechen ging es laut Staatsanwaltschaft möglicherweise um geringe Drogenschulden, die genauen Hintergründe sind bis heute aber unklar. Das Gericht forderte den aussagewilligen

22-Jährigen daher gestern ausdrücklich auch auf, bei seinem Geständnis über den tatsächlichen Anlass für die Tat zu berichten.

Der 22- und der 21-Jährige gelten als die Hauptangeklagten. Die Annahmen zur Tat stützten sich bislang auf Angaben des 19 Jahre alten Mitangeklagten, der sich einige Tage nach der Tat der Polizei gestellt und die anderen beiden belastet hatte. Er selbst war nur wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagt worden, weil er anwesend gewesen sein soll und Kirk nicht half. Außer seinem eigenen Tatbeitrag werde der 22-Jährige bei seinem möglichen Geständnis nun vor allem die in der Anklage unterstellte Haupttäterschaft des 21-Jährigen bestätigen, sagte Anwalt Domsch nach der Verhandlung. Nach Darstellung des Gerichts wird er dabei zugleich die angeblich nur untergeordnete Bedeutung des 19 Jahre alten Mitangeklagten bei Kirks Tod "relativieren". Dieser sei demnach viel "länger und intensiver" an der Tat beteiligt gewesen als bislang angenommen, berichtete der Vorsitzende Richter während der Verhandlung aus einem Vorgespräch mit den Prozessbeteiligten.

Sichtlich erbost stellte der Verteidiger des 21 Jahre alten zweiten Hauptangeklagten nach der überraschenden Ankündigung einer möglichen Absprache einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht. Die Richter hätten den aussagebereiten 22-Jährigen geradezu aufgefordert, seinen Mandanten als "Gegenleistung" für eine mildere Strafe im Sinne der Anklage zu belasten, sagte Anwalt Klaus Hüser. Über den Befangenheitsantrag entscheidet nun eine andere Kammer des Landgerichts parallel zum laufenden Verfahren.