Hamburg. Bei dem umstrittenen Bauprojekt in den Elbvororten wurden offenbar falsche Teile verwendet. Was jetzt passiert und was die CDU fordert.

Schon vor zwei Jahren hatten sich Anwohner an der Fußgängerbrücke über die Gleise der S-Bahn an der Grenze zwischen Blankenese und Iserbrook kritisch zum Neubauprojekt der Stadt geäußert. Sie bezeichneten den Abriss und Neubau als teuren „Irrsinn“, dabei wussten sie noch gar nicht, wie irrsinnig das Ganze werden würde.

Denn unabhängig davon, ob die rund eine Million Euro Kosten im Verhältnis zur Nutzung der Brücke stehen – die Anwohner bezweifelten das –, entpuppt sich das Projekt nun auch in anderer Hinsicht als Posse. Wie eine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Anke Frieling aus Blankenese offenbart, gibt es einen Baustopp aufgrund von festgestellten Mängeln.

„Irrsinn“ von Iserbrook wird zur Posse: Teile müssen gegebenenfalls zurückgebaut werden

So heißt es in der aktuellen Antwort des Hamburger Senats: „Es wurden Stahlbauteile verbaut, die nicht den Anforderungen entsprechen. Gegebenenfalls müssen diese Teile zurückgebaut werden.“ Ursprünglich sollte die neue Fußgängerbrücke schon seit Wochen wieder nutzbar sein. Wie berichtet, begann der Abriss Anfang des Jahres, im Mai startete der Neubau und im Oktober sollten die ersten Fußgänger den Überweg wieder nutzen können.

Das fertige Konstrukt können Passanten nun in Augenschein nehmen. Wann und ob es je freigegeben werden kann, steht dagegen in den Sternen. „Ein neuer Zeitplan für die Fertigstellung der Brücke kann derzeit nicht bekannt gegeben werden, da die Baufirma noch keine Maßnahmen zur Mängelbeseitigung und keinen neuen Zeitplan vorgelegt hat“, heißt es dazu in der Senatsantwort.

Bauposse um Brücke über Gleise der S-Bahn Hamburg: Sicherheit kann nicht gewährleistet werden

Zum Hintergrund: Die Stadt hatte vorgegeben, welche Baustoffe zu verwenden sind und dass die Stahlbauarbeiten durch qualifizierte Fachkräfte qualitätsgerecht ausgeführt werden. Darüber hinaus wurde die beauftragte Firma laut Senatsantwort zur werkseigenen Qualitätskontrolle und Dokumentationspflicht über die verwendeten Bauteile verpflichtet. Diese wurde bis heute aber nicht erbracht.

Wenn die Qualität der durch die beauftragte Baufirma genutzten Bauteile nicht gesichert werden kann, gibt die Stadt – in diesem Fall der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) – das Bauwerk nicht frei. Grund dafür ist, dass die Sicherheit nicht gewährleistet werden kann.

Elbvororte: Mit Weiterbau der Brücke über Gleise der S-Bahn ist vorerst nicht zu rechnen

Und nun? Laut Antwort des Senats wurde von der Baufirma ein Gutachter beauftragt. Ein Ergebnis beziehungsweise ein Mängelbericht soll vorliegen. Klar ist bereits: Die geforderte Dokumentation kann nicht nachgeliefert und daher nicht beurteilt werden, wie es in der Antwort heißt.

Jetzt wartet der Landesbetrieb auf eine Reaktion des Unternehmens. Wie lange, ist unklar, dazu heißt es nur: „Die Baufirma ist zurzeit noch in Prüfung des Gutachtens und vom LSBG angehalten, zeitnah eine Lösung aufzuzeigen.“

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Anke Frieling kritisiert als stadtentwicklungspolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Hamburg eine Baufirma mit einem Brückenbau beauftragt, die den gängigen Dokumentationspflichten und Sicherheitsstandards in keinster Weise nachkommt.“ Sie fürchtet, dass aufgrund der Rechtsstreitigkeiten mit einem Rückbau der nicht zertifizierten Teile und dem Weiterbau auf lange Zeit nicht zu rechnen ist.