Hamburg. Fall aus Ottensen zeigt: Mit dem Notar-Termin ist der Immobilienverkauf längst nicht abgeschlossen. Warum es in Hamburg Probleme gibt.
Eine Immobilie zu verkaufen ist ein kompliziertes Unterfangen. So ein Prozess dauert in der Regel ein paar Monate, fängt mit dem Inserieren an und hört – wie der folgende Fall zeigen wird – mit dem Unterschreiben des Vertrags beim Notar noch nicht auf. Bevor ein Haustürschlüssel den Besitzer wechseln kann, steht noch eine Reihe von Formalien an, unter anderen ein kleiner Verwaltungsakt vonseiten der Stadt. Der allerdings große Folgen haben kann.
Für alle, denen es noch nicht vergönnt war, einen Immobiliendeal beim Notar abzuschließen, ein kleiner Exkurs, wie es nach dem Notartermin weitergeht. Zunächst bekommen beide Parteien den beurkundeten Kaufvertrag. Damit ist der Käufer aber noch längst nicht neuer Eigentümer der Immobilie. Damit er das werden kann, beantragt der Notar, dass die sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen wird.
Immobilien Hamburg: Eintrag ist wichtig als Absicherung für den Käufer
Diese ist eine rechtliche Absicherung für den Käufer. Der Eintrag garantiert, dass der Käufer ein Anrecht auf die Immobilie hat und der Verkäufer diese nicht mehr anderen Interessen anbieten oder als finanzielle Sicherheit nutzen kann. Das ist wichtig, denn bis der Käufer als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden kann, vergeht einige Zeit – und es wird ja schließlich auch der Kaufpreis gezahlt.
All das kann jedoch nicht seinen Gang ohne erwähnte Auflassungsvormerkung gehen. Und obwohl dieser Eintrag eigentlich nur ein kleiner Schritt ist, kann man in Hamburg leicht darüber stolpern.
Wohnung in Ottensen: Bis zum Notartermin lief alles „ohne Verzögerungen“
Genau so erging es gerade dem Verkäufer einer Immobilie in Ottensen. Aus familiären Gründen wollte der Rentner von Hamburg nach Hessen ziehen und deshalb seine Dreizimmerwohnung verkaufen. Das klappte alles „vollkommen unkompliziert“, wie der Verkäufer erzählt. Nach gut zwei Dutzend Besichtigungen sei ein netter und verlässlicher Käufer für den 60 Quadratmeter großen Altbau gefunden worden, und man traf sich zeitnah bei einem Altonaer Notar. „Das lief wirklich alles ohne Verzögerungen“, berichtet der Verkäufer.
Doch nach der Unterschrift begann das Warten. Auf – Sie ahnen es – den Eintrag der Auflassungsvormerkung. „Der Notar hatte uns schon gewarnt, dass das in Altona derzeit vier bis sechs Wochen dauern kann“, sagt der Verkäufer. Aber weit gefehlt. Während dieser Akt in den meisten Kommunen nur ein paar Tage dauert, hatten Käufer und Verkäufer der Ottenser Wohnung nach sechs Wochen noch nichts vom Grundbuchamt gehört. Und nach weiteren sechs immer noch nicht.
Immobilien Hamburg: Verkäufer der Wohnung hat keine Zinseinnahmen
Laut Verkäufer ist das nicht einfach nur lästig, sondern hat handfeste Folgen. Auch finanziell. Denn zum einen kann der Käufer seine Wohnung nicht kündigen, hat keine Planungssicherheit und weiterhin Mietkosten. Zum anderen zahlt der Verkäufer weiter Umlagen für die Wohnung – und es entgehen ihm Zinseinnahmen auf den noch nicht entrichteten Kaufpreis. In diesem Fall nach Angaben des Rentners, der das Geld als Altersvorsorge anlegen wollte, um die 1000 Euro im Monat.
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Da er bereits aus Hamburg weggezogen war, kam auch noch das „ungute Gefühl“ hinzu, die leer stehende Wohnung nicht im Blick zu haben. Zum Glück habe sich eine nette Nachbarin gefunden, die regelmäßig nach dem Rechten geguckt hat – auch für die Gültigkeit der Hausratsversicherung zwingend notwendig.
Amtsgerichte in Hamburg haben zu wenig Personal – Verkauf von Wohnung dauert
Doch warum dauert es eigentlich so lange? Diese Frage beantwortet die Pressestelle des Hanseatischen Oberlandesgerichts, die auch für die Hamburger Amtsgerichte, zu denen die Grundbuchämter gehören, zuständig ist: Demnach herrsche „derzeit im Allgemeinen eine angespannte Personalsituation auf den Geschäftsstellen der Amtsgerichte. Vor diesem Hintergrund kommt es leider auch am Grundbuchamt Hamburg-Altona zu teilweise verzögerten Bearbeitungen.“
Also kein Einzelfall, sondern eine schlechte Nachricht für alle Immobilienverkäufer und -käufer in Hamburg. Für unseren Verkäufer aus Ottensen kam dann vor Kurzem aber doch noch eine gute Nachricht – in Form des lange ersehnten Auflassungsvormerkungseintrags. Und es gibt direkt noch eine weitere: In der Geschäftsstelle des Altonaer Grundbuchamts wird aktuell ein Quereinsteiger neu eingearbeitet.