Hamburg. Jetzt kann man das zweite Wohnzimmer wieder nutzen. Doch Obacht bei Hochbeeten, Gießwasser und zum Nachbarn ziehenden Rauchwolken.

Es gibt Dinge im Mietwohnungskosmos, die wird man wohl nie begreifen. Oder können Sie verstehen, warum manche Suchende als Kriterien angeben: Balkon oder Badewanne. Was ist denn das für ein Vergleich? Auch wenn ein duftendes Schaumbad im tiefen Winter seinen Reiz hat, so kann eine Wanne doch nie gegen ein zweites Wohnzimmer anstinken.

Denn ein Balkon, mag er nur wenig größer als eine Badewanne sein, ist ein Lebensraum. Bedeutet Freiraum. Die Freiheit, draußen zu sein, ohne die Mietwohnung verlassen zu müssen. Balkonien, ein Sehnsuchtsort. Ein von einer Brüstung eingerahmtes Sinnbild lauer Sommerabende, mit Klapptisch, Lichterkette und einem Glas Rosé.

Immobilien Hamburg: Mieterverein mahnt, auf dem Balkon Rücksicht auf Nachbarn zu nehmen

Und natürlich: ganz vielen Nachbarn. Anders als in der Badewanne ist man auf einem Balkon, abgesehen von wenigen verwinkelten Ausnahmen, nie alleine. Was nicht stören muss. Aber so manchen auf die Palme bringen kann.

Nirgends weiß man das besser als beim Mieterverein zu Hamburg, weshalb der Geschäftsführer und Vorsitzende, Rolf Bosse, zu Beginn der Freiluftsaison mahnt: „Damit alle ihren Außenbereich unbeschwert genießen können, sind Rücksicht, Umsicht und Absprachen wichtig. Gehen Sie aufeinander zu und bringen Sie Verständnis für die Anliegen Ihrer Nachbarn auf!“

Wohnen in Hamburg: Streitpunkt Nummer eins auf dem Balkon ist natürlich der Grill

Streitpunkt Nummer eins – man kann den Ärger bereits riechen – ist natürlich: der Grill. Man könnte meinen, in Zeiten, in denen Fleischereien von Yoga-Studios verdrängt werden, hat diese archaische Form der Essenszubereitung ausgedient, aber weit gefehlt. Vegane Patties können genauso für Zunder sorgen.

Egal ob Mini-Gasgrill oder XXL-Station Typ „BBQ Master Pro“: Mieterinnen und Mieter sollten zwingend zuerst einen Blick in den Mietvertrag werfen, wenn sie nicht vom Vermieter gegrillt werden wollen. Denn wenn das Grillen in den Außenbereichen untersagt wird, wie es in Hamburg oft der Fall ist, muss man sich daran halten – so ein Urteil des (wie passend!) Landgerichts Essen. Ein Verstoß kann eine Abmahnung oder gar die Kündigung zur Folge haben.

Grillen auf dem Balkon: Bei Rauchzeichen vom Nachbarn hört der Spaß auf

Das wäre durchaus ein hoher Preis, den man für eine Grillwurst zahlen müsste. Aber Achtung: Auch ohne ausdrückliches Verbot im Mietvertrag darf nicht gegrillt werden, wenn Rauch in Nachbarwohnungen zieht. „Dabei spielt es keine Rolle, wo der Grill steht – ob auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten“, sagt Rolf Bosse. „Der beim Grillen entstehende Qualm darf nicht in konzentrierter Weise in die Wohnung eines Nachbarn dringen, denn das ist ein Verstoß gegen das Immissionsschutzgesetz.“

Zudem gelte hier, siehe Mahnung oben, das allgemeine Rücksichtnahmegebot. „Bei Rauchzeichen vom Nachbarbalkon ist es vorbei mit dem Grillspaß!“

Da sieht man schon dunkle Zorneswolken über dem Mehrfamilienhinterhof zusammenziehen. Was darf man überhaupt noch?

Als Mieter einer Wohnung darf man Tomaten pflanzen – aber Vorsicht bei Hochbeeten

Blümchen pflanzen, zum Beispiel. „Mieterinnen und Mieter dürfen auf dem Balkon Blumenkübel, Blumentöpfe oder Rankegitter aufstellen“, heißt es vom Mieterverein. Man darf sogar Blumenkästen anbringen – und diese nach seinen eigenen Vorstellungen bepflanzen. Auch Kräuter dürfen gezüchtet werden, und selbst Tomaten, Gurken und sonstiges Gemüse sind erlaubt.

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Nach der Zucchini hört es aber auch schon auf. Wer ein Hochbeet aufstellen möchte, muss sich laut Mieterverein erst mal beim Vermieter nach der Traglast des Balkons erkundigen. Dies gilt auch für größere, schwere Blumenkübel. Zudem können Wohnungsbesitzer auch verbieten, Blumenkästen an der Außenseite des Balkons anzubringen, wenn diese eine erhebliche Gefahr für Passanten oder unter dem Balkon geparkte Autos darstellen.

Immobilien Hamburg: Rinnt Blumenwasser in den Rosé, ist es vorbei mit guter Nachbarschaft

Herabfallende Blüten oder Blätter müssen Nachbarn zwar dulden, sobald Pflanzen aber über die Brüstung wachsen, müssen sie zurückgeschnitten werden, damit der Nachbarbalkon nicht zuwuchert.

Und nicht für jeden eine Selbstverständlichkeit: Wer seine Pflanzen gießt, muss darauf achten, dass der darunterliegende Balkon nicht mitgewässert wird. Rinnt Blumenwasser in den Rosé, ist es mit der guten Nachbarschaft vorbei. Da kann man noch so viel Verständnis aufbringen