Düsseldorf. In weiteren 40 NRW-Städten werden Mieterhöhungen gedeckelt. Mieterbund kritisiert, dass das Land drei Ruhrgebietsstädte benachteilige.

Angesichts immer weiter steigender Wohnkosten will die nordrhein-westfälische Landesregierung die Mietpreisbremse verlängern und auf weitere Städte ausweiten. Erstmals soll davon auch eine Ruhrgebietsstadt profitieren. Der Mieterbund NRW sieht aber vor allem drei große Revier-Kommunen benachteiligt.

Das Wohnungsangebot ist knapp, die Mieten und Nebenkosten sind hoch – und immer mehr Wohnungseigentümer melden Eigenbedarf an. Die angespannte Lage auf dem Immobilienmarkt nimmt NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) zum Anlass, die Mieterschutzsatzung des Landes zu reformieren. Den Entwurf für die Neufassung, der unserer Redaktion vorliegt, will sie am Donnerstag dem Bauausschuss des Landtags vorlegen.

In Dortmund soll ab 1. März die Mietpreisbremse gelten

Die Pläne der Ministerin sehen eine massive Ausweitung der Mietpreisbremse vor. Die Deckelung der Mieten gilt bislang nur in 18 nordrhein-westfälischen Kommunen – darunter Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster. Ab 1. März 2025 soll nach dem Willen der Landesregierung nur Bad Honnef herausfallen, im Gegenzug soll in 40 zusätzlichen Gemeinden die Mietpreisbremse eingeführt werden. Auf der Liste steht mit Dortmund erstmals eine Ruhrgebietsstadt.

Hinzu kommen sollen aber auch etwa Hilden, Kempen, Krefeld und Ratingen. In diesen Städten darf bei einer Neuvermietung die Miete nur maximal zehn Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegen. Für Bestandsmieten ist in den betroffenen Städten die maximale Mieterhöhung von 20 auf 15 Prozent reduziert.

Mieterbund kritisiert: Essen, Duisburg und Bochum gehen leer aus

Der Mieterbund NRW begrüßt die Ausweitung der Mietpreisbremse und deren Verlängerung um weitere fünf Jahre. „Mehr Mieterinnen und Mieter profitieren dadurch von besserem Mieterschutz“, sagt der Vorsitzende Hans-Jochem Witzke. Scharf kritisiert der Mieterschützer allerdings, dass das Ministerium nur 57 NRW-Gemeinden in die Mieterschutzverordnung aufnehmen will, 95 in der „Baulandmobilisierungsverordnung“ aber als Kommunen „mit angespanntem Wohnungsmarkt“ identifiziert seien, darunter bedeutende Städte des Ruhrgebiets wie Essen, Duisburg und Bochum. In diesen und anderen Städten sei das Kostenniveau hoch. Zudem gebe es hier eine hohe Anzahl von Sozialhilfe-Empfängern.

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass sie gegenüber 2023 als nicht mehr angespannt gelten“, sagt Witzke im Hinblick darauf, dass sich „die Situation auf den Wohnungsmärkten in NRW in den letzten Monaten keineswegs verbessert“ habe. „Auch prosperierende Städte wie Mönchengladbach, Mettmann oder Gütersloh mit stark steigenden Mieten sind nicht in der Verordnung berücksichtigt“, moniert der Mieterbund-Chef. „Hier muss die Landesregierung nachschärfen, um die Mieterinnen und Mieter in diesen Städten nicht im Regen stehen zu lassen.“

In einer Stellungnahme des Mieterbunds NRW zur Mieterschutzverordnung, die unserer Redaktion vorliegt, heißt es, landesweit kämen knapp 3,5 Millionen Menschen nicht in den Genuss erweiterter Mieterschutzrechte, weil „die angespannten Wohnungsmärkte in unserem Bundesland systematisch unterschätzt“ würden. Der Verein kritisiert, dass bei der Erstellung des Gutachtens zur aktuellen Mieterschutzverordnung durch ein Institut die Kommunen nicht angehört worden seien.

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