Berlin. Die „Black Week“ startet kommende Woche und mit ihr eine Schnäppchenjagd. Das nutzen Betrüger. So entlarven Sie diese – und retten Ihr Geld.

Der Preis ist konkurrenzlos niedrig und das für ein Produkt, das man schon lange im Auge hatte: Während den Rabatt-Tagen Black Week, die Händler jedes Jahr Ende November ausrufen, kommt es immer wieder vor, dass Kunden ein echtes Schnäppchen machen können. Doch auch für betrügerische Händler ist es attraktiv, während der Rabbatt-Tage Kunden anzulocken. Denn die schauen im Kaufrausch nicht immer so genau hin. Und wenn den Betroffenen erst dann dämmert, dass etwas nicht stimmen könnte, nachdem das Produkt bereits bezahlt ist, aber kein Paket auftaucht, kann es schon zu spät sein.

Fake Shops heißt die Masche, auf die Kunden während der Black Week noch einmal genauer achten sollten als ohnehin schon. Ein Betrüger baut hier eine täuschend echt aussehende Händlerseite auf und lockt Käufer an. Wer bestellt und zahlt, bekommt etwa andere, minderwertige Ware – oder keine. Die Black Week ist als Betrugsumfeld besonders attraktiv: Denn mit den Schnäppchentagen verbinden – auch seriöse – Händler häufig visuelle Tricks, die Zeitdruck aufbauen: Elemente wie ablaufende Balken oder herunterzählende Countdowns suggerieren, dass ein Angebot nur noch einen kurzen Zeitraum verfügbar wäre. Zu kurz auch, um die Seriosität des Anbieters zu checken. Dabei helfen schon ein paar Minuten, um ein paar Punkte zu überprüfen, die auf einen Fake Shop hindeuten können.

Black Friday und Cyber-Monday: Verbraucherzentralen bieten Hilfs-Tool an

Nur Sekunden braucht es, den Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentralen zu nutzen. Unter www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder lässt sich mit der Adresse des Händlers kontrollieren, ob ein bekannter Betrugshändler dahinter steckt. Das ist aber kein ausreichender Schutz, denn eine neu aufgebaute Webseite ist vielleicht noch nicht gemeldet worden.

Misstrauisch machen sollten unplausibel niedrige Preise, ein fehlendes Impressum oder fehlende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Wenn AGB und Impressum vorhanden sind, muss das umgekehrt kein Sicherheitsgarant sein: AGBs lassen sich auch von anderen Anbietern kopieren und im Impressum eine Fantasie-Adresse eingeben. Ein Check bei Kartenanbietern wie Google Maps kann hier helfen, herauszufinden, ob der betreffende Anbieter an der angegebenen Adresse tatsächlich existiert. Mehr Verlässlichkeit bietet ein Check im Handelsregister. Ein weiteres Warnzeichen sollte es sein, wenn Vorkasse die einzige Zahlungsmöglichkeit ist. Das kann auch verdeckt sein, indem zunächst mehrere Zahlungswege angeboten werden, im letzten Schritt des Bestellprozesses aber nur noch die Vorkasse übrig bleibt.

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Manche Betrüger nutzen Fake-Siegel

Genau hinzuschauen gilt es auch bei Siegeln: Eine kurze Onlinesuche zeigt, ob ein professionell aussehendes Gütesiegel wirklich existiert. Manch ein Betrüger schmückt sich allerdings auch einfach mit einem illegal verwendeten echten Siegel. Handelt es sich zum Beispiel um das beliebte Trusted-Shops-Siegel sollten Nutzer auf dessen Webseite überprüfen, ob der Händler wirklich gelistet ist.

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Doch was tun, wenn es zu spät ist und der Kauf getätigt? Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt, umgehend die eigene Bank zu kontaktieren mit dem Versuch, die Zahlung zu stoppen. Bei Überweisungen geht das in der Regel nicht, bei Lastschriften ist es allerdings möglich. Nächster Schritt: Beweise sichern, etwa Screenshots von der Webseite und der Bestellung sowie gegebenenfalls erhaltene Mails vom Anbieter. Diese sind nötig für die Anzeige bei der Polizei – damit im besten Fall weitere Verbraucher vor dem Betrüger geschützt sind.