Dortmund. Interne Mails werfen Fragen auf, ob der DEW21-Skandal so ablief, wie Dortmunds Oberbürgermeister Thomas Westphal es zuletzt darstellte.
Viele Millionen Euro fehlen der Stadt Dortmund durch die Skandale bei den Dortmunder Stadtwerken. Wer ist daran schuld? Dazu präsentierte Dortmunds Oberbürgermeister Thomas Westphal (SPD) vor gut einem Monat im Rat seiner Stadt eine sehr leicht verständliche Version: Die ehemalige Stadtwerke-Chefin Heike Heim habe 2022 in der Energiekrise noch als Chefin des städtischen Energieversorgers DEW21 massiv am Energiemarkt spekuliert, dabei sämtliche Risikovorgaben ignoriert und darüber weder ihre Mitgeschäftsführer noch den Aufsichtsrat informiert. Wegen dieses Vertrauensbruchs sei Heim im Sommer fristlos entlassen worden.
Westphal, selbst Aufsichtsratsvorsitzender sowohl der Stadtwerke als auch der Energietochter DEW21, berief sich dabei auf einen vom DEW21-Aufsichtsrat beauftragten Gutachter. Der Dortmunder Wirtschaftsanwalt Lutz Aderhold untersucht den Fall seit mehreren Monaten. In einer Pressemitteilung der Stadt Dortmund ließ er sich nach der Stadtratsitzung mit deutlichen Worten zitieren.
- Heike Heim habe „unter Verstoß gegen alle internen Risikorichtlinien und Informationspflichten im großen Stil (…) Spekulationsgeschäfte im Energiehandel“ vorgenommen, heißt es darin.
- Sie habe „ohne Mitwissen und Mitwirkung der beiden anderen Geschäftsführer allein im Risikokomitee beschlossen, sämtliche Risikoleitplanken aus dem Risikohandbuch der DEW nicht weiter anzuwenden“.
- Abschließend betont Aderhold noch einmal: „Entscheidend ist der Umstand, dass der Aufsichtsrat ebenso wie die Gesamtgeschäftsführung der DEW21 von Frau Heim nicht darüber informiert worden sind, dass Frau Heim im Verlaufe des Jahres 2022 die Beschaffungsstrategie des Unternehmens grundlegend verlassen hat und die bis dahin geltenden und dem Aufsichtsrat bekannten Risikorichtlinien und damit die Leitplanken für spekulative Geschäfte intern außer Kraft gesetzt hat.“
Doch an dieser gutachterlichen Einschätzung gibt es nun in Teilen Zweifel. Der WAZ liegen interne Unterlagen der DEW21 vor, die zeigen, dass die Gesamtgeschäftsführung nur wenige Tage nach der Entscheidung des Risikokomitees über das Aussetzen der Limits informiert wurde. Zudem war man intern offenbar zu dem Ergebnis gekommen, dass laut den Vorgaben das Risikokomitee die Limits selbst aussetzen durfte und der Aufsichtsrat nicht umgehend informiert werden musste. Es stellt sich zudem die Frage, warum die anderen Geschäftsführer den Aufsichtsrat nicht informiert haben.
Fragen zur Sache werden nicht beantwortet
Die DEW21 ist auf einen umfangreichen Fragenkatalog unserer Redaktion nicht eingegangen, sie ließ stattdessen eine Medienrechtskanzlei antworten: Um den laufenden Untersuchungen nicht vorzugreifen, verbiete sich eine Stellungnahme zu den Fragen. Die Öffentlichkeit habe ein „berechtigtes Interesse an einer unbeeinflussten und vollständigen Untersuchung und Aufbereitung der seinerzeitigen Vorgänge.“ Gutachter Aderhold, der mit seiner Stellungnahme offenbar weniger Skrupel hatte, dem Endergebnis vorzugreifen, beantwortete Fragen ebenfalls nicht, sondern verwies auf seine Verschwiegenheitspflicht.
Die Stellungnahme dürfte allerdings noch Thema werden in der gerichtlichen Auseinandersetzung der Stadtwerke mit ihrer ehemaligen Chefin Heike Heim. Heim hat gegen ihre Kündigung geklagt. Aderhold versucht derzeit, Gegenargumente für DEW21 zu sammeln. Im Kern geht es dabei um die Frage: Was ist passiert im Jahr 2022? Und wer wusste was wann? Dabei liefern die der WAZ vorliegenden Dokumente neue Einblicke.
Ein Schlüsseltag für die Krise der DEW21 ist der 24. Februar 2022. Damals überfallen russische Soldaten die Ukraine. Deutschland ist massiv von Gaslieferungen des Aggressors Russland abhängig. Jedem, der sich in Deutschland mit Energiepreisen beschäftigt, ist damals sofort klar: Die ohnehin schon hohen Preise für Gas und Strom werden nun sehr wahrscheinlich noch weiter massiv steigen. Auch bei DEW21 kommt die Frage umgehend auf.
Die Krise trifft das Unternehmen zur Unzeit, denn schon seit Monaten kämpfen die Manager mit diversen Schwierigkeiten. Im Herbst 2021 sind die Großhandelspreise für Strom und Gas bereits rasant gestiegen. Eigentlich ist das für Stadtwerke kein großes Problem, sie gehören zu den vorsichtigen Akteuren am Energiemarkt. Die für die Kunden benötigten Mengen an Strom und Gas werden mit langen Vorlaufzeiten beschafft.
So funktioniert die Energie-Beschaffung
Stadtwerke beschaffen die für ihre Kunden benötigten Mengen an Strom und Gas mit langen Vorlaufzeiten. Wie der Energieeinkauf konkret ablaufen soll und welche Freiheiten der Handel dabei hat, ist in einem sogenannten Risikohandbuch festgelegt. Grundsätzlich gibt es zwei übliche Arten der Beschaffung:
Für Industriekunden wird die Energie meist schon am Tag des Vertragsabschlusses vollständig eingekauft, back-to-back nennen das die Experten.
Für die Privatkunden wird die Energie so eingekauft, dass weder Kunden noch Unternehmen ein großes Preisrisiko haben, die Fachleute sprechen von rollierend. Auf Basis der bestehenden Verträge und Verbräuche prognostiziert das Unternehmen beispielsweise, wie viel Energie es in 3,5 Jahren benötigen wird. Diese Menge wird in 36 monatliche Tranchen aufgeteilt, die erste 3,5 Jahre im Voraus gekauft, die letzte ein halbes Jahr vor dem Verbrauch. Mit diesem „rollierende System“ kauft man insgesamt immer zum Durchschnittspreis der vergangenen Jahre.
Doch das System funktioniert nur, wenn die Prognosen stimmen – also am Ende etwa so viel Strom verbraucht wird, wie man vorher erwartet hat. Und das funktioniert bei DEW21 augenscheinlich nicht mehr: Es wird mehr Energie verbraucht als gedacht. Hinzu kommen plötzlich Tausende Neukunden, die von insolventen, aufgelösten und über Nacht sehr teuer gewordenen Billiganbietern zu den Stadtwerken flüchten. Grundversorger wie DEW21 sind verpflichtet, sie aufzunehmen. Jeden Tag muss DEW21 nun Strom und Gas teuer nachkaufen, es entstehen Millionenverluste.
Wie viel Risiko ist für die Grundversorgung angemessen?
Und nun müssen die Verantwortlichen auch noch abwägen, wie sie auf die Ukraine-Krise reagieren: Einerseits ist das Unternehmen als Grundversorger dafür verantwortlich, dass die Stadt weiterhin mit Strom und Gas versorgt wird. Andererseits steigt mit den Preisen das finanzielle Risiko massiv.
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Zuständig für diese Entscheidung ist das sogenannte Risikokomitee. Bei der DEW21 besteht dieses Gremium, wie bei Stadtwerken üblich, neben der für den kaufmännischen Bereich zuständigen Geschäftsführerin Heike Heim aus den wichtigsten kaufmännischen Führungskräften: den Chefs der Abteilungen Handel, Finanzen, Controlling und Vertrieb sowie einem Vertreter des Risikocontrolling.
Einen Tag nach Kriegsbeginn, am 25. Februar, beschließt das Risikokomitee, eine Anpassung der Risikovorgaben der DEW21. Im Zweifel soll zur Sicherung der Grundversorgung weiter langfristig Energie eingekauft werden, auch wenn gewisse Risikolimits gerissen werden.
Aus Sicht der Runde funktionieren die von der DEW21 für normale Zeiten definierten Grenzen nicht mehr. Wenn der Markt nicht mehr liquide ist, also nicht mehr ausreichend Energie gehandelt wird, fehlen die statistischen Grundlagen für die Berechnung einiger Risikowerte. Und wenn die Preise auf ein Vielfaches steigen, steigt bei gleichbleibender Menge auch das Risiko um ein Vielfaches.
Die Manager treibt damals eine Sorge um: Wenn man jetzt nicht genügend Energie für die Zukunft einkauft, fehlt diese später – im besten Fall muss die DEW21 dann für noch viel mehr Geld nachkaufen, im schlechtesten Fall bleiben Wohnungen kalt oder Fabriken können nicht mehr mit Strom und Gas versorgt werden.
Sechs Tage später erfährt auch die restliche Geschäftsführung von der Entscheidung zur Aufhebung der Limits. Jede Woche mittwochs erhalten die Geschäftsführer per Mail einen Risikobericht. Der eigentliche Bericht findet sich im Anhang, in der Mail werden auf wenigen Zeilen die wichtigsten Kennzahlen aufgelistet, darunter findet sich am 2. März 2022 gefettet der Hinweis: „Aufgrund der Kreditlimit-Überschreitungen gelten aktuell folgende Anweisungen“. Darunter ist erklärt: „Im Stromhandelsbuch wurde das Stop-Loss-Limit gerissen. Aufgrund des Umlaufbeschlusses des Risikokomitees vom 25.02.2022 ist der Handel aktuell nicht aufgefordert, Gegenmaßnahmen zu ergreifen.“
Was bedeutet Stop Loss und VaR?
Hinter den Begriffen VaR (Value at Risk) und Stop Loss verbergen sich Grenzen für Verlustrisiken. Diese Leitplanken sollen verhindern, dass ein Unternehmen zu hohe finanzielle Risiken eingeht. Für den Fall, dass die Grenzen erreicht werden, sind normalerweise Regeln definiert. So gibt es beispielsweise Vorgaben, dass verlustträchtige Positionen, in diesem Fall georderte Energiemengen, ab einer bestimmten Verlustobergrenze verkauft werden müssen, um noch höhere Verluste zu verhindern.
Anders als von Gutachter Aderhold dargelegt, wurde die Gesamtgeschäftsführung also schon früh über den Beschluss informiert. Der Hinweis findet sich in den folgenden Monaten jede Woche im Risikobericht. Und offenbar wurde der Risikobericht auch gelesen: Co-Geschäftsführer Peter Flosbach antwortet etwa auf die Mail vom 2. März mit diversen Nachfragen zu anderen Aspekten des Berichts. Auf die Limits geht er nicht ein.
Nach 19 Wochen wird genauer nachgefragt
Das ändert sich erst im Juli, nachdem der Hinweis 19 Wochen lang wöchentlich erfolgte. Flosbach schreibt am 14. Juli als Antwort auf den einen Tag zuvor verschickten Risikobericht an Heike Heim. Er verstehe den Absatz zum Stop-Loss-Limit nicht. „Gelten Stop-Loss-Limits nicht mehr und kann das Risikokomitee solche Entscheidungen treffen?“, fragt er. Das passe jedenfalls nicht „zu meinem Verständnis und Risikoappetit“.
Heim antwortet am 15. Juli an Flosbach und den dritten Geschäftsführer Matthias Klein-Lassek: „Hallo Peter, die Beschlusslage des Risikokomitees besteht seit Februar, insofern bin ich etwas verwundert über deine Anfrage zum jetzigen Zeitpunkt.“ Anschließend erläutert sie, das Risikokomitee habe im Februar die Stop-Loss-Limits in Strom und Gas ausgesetzt. „Grund hierfür war und ist nach wie vor die angespannte Lage am Energiemarkt und unsere Verpflichtung zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit für unsere Kunden. Die stetig steigenden Preise, die extrem hohen untertägigen Schwankungen und die starke Abnahme der Liquidität auf den Energiemärkten, welche sich seit Februar 2022 durch den Krieg in der Ukraine weiter verschärft haben, erschweren insbesondere den regelmäßigen Kauf von Strommengen und Gas.“
In den folgenden Tagen diskutieren Flosbach und Heim per Mail über Sinn und Unsinn der Maßnahmen. Eine Woche später vermeldet das Risikomanagement eine weitere Limitüberschreitung an die Geschäftsführung. „Heute kam es in den Positionsbüchern Strom und Gas, sowie Aktionsbüchern Strom und Gas zu VaR- und Stop-Loss-Limitverletzungen. Hintergrund sind eingegangene offene Versicherungspositionen des Handels, sowie Aktionsmengen des Vertriebs“, heißt es in der Mail zum Risikobericht am 20. Juli.
Flosbach thematisiert das in seinem Mailaustausch mit Heim und bringt die Frage auf, ob man den Aufsichtsrat (AR) informieren müsse. „Der Handel bewegt sich außerhalb des vom AR festgelegten Rahmens“, schreibt er am 25. Juli. „Eine Risikomeldung an den AR ist m.E. in jedem Fall sinnvoll, wenn nicht sogar erforderlich.“ Er bitte um Prüfung.
Finanzchef informierte die Geschäftsführung im Detail
Zwischenzeitlich hat das Risikokomitee am 22. Juli eine weitere Änderung beschlossen, die sogenannten Handelsbücher werden angepasst, um – aus Sicht der Verantwortlichen – einen besseren Überblick über die Positionen und Risiken zu bekommen. Der Bereichsleiter Finanzen der DEW21 informiert am August 2022 die Geschäftsführung detailliert über die Entscheidung. „Liebe Mitglieder der Geschäftsführung“, schreibt der Finanzchef an Heim, Flosbach und Klein-Lassek, „um zur internen Steuerung der Risiken und Herausforderungen eine bessere Transparenz zu schaffen, sind Umstrukturierungen in der Buchstruktur vorgenommen worden.“
Der Finanzchef ist seit Jahrzehnten bei der DEW21, bestens vernetzt, menschlich geschätzt, hoch anerkannt in seiner fachlichen Expertise. In seiner Mail erklärt er ausführlich die Handelsstrategie und das Aussetzen der Risikoleitplanken: „Im Kontext der tw. erratischen Preisentwicklung auf den Märkten, welche die etablierten Bewertungsmodelle vor erhebliche Herausforderung stellen, und zur aktiven Risikovorsorge sind bewusst tendenziell Long-Positionen in den Sparten Strom und Gas eingegangen worden. Das führt zu Limitverletzungen der VaR-Limits an der Außengrenze. Unsere Regeln sehen für diesen Fall das automatische Schließen von Positionen vor. Das macht angesichts der verfolgten Zielsetzung, nämlich insgesamt Risiken für das Unternehmen zu senken, keinen Sinn.“
Die neue Beschaffungsstrategie der DEW21
Mitten in der größten Energiekrise seit Jahrzehnten beschließt DEW21 im Jahr 2022 eine neue Beschaffungsstrategie. Drei Maßnahmen sind zentral:
1. Statt einmal im Monat rollierend Energie zu beschaffen, wird nun einmal wöchentlich eingekauft. Die häufigeren Einkäufe niedrigerer Tranchen sollen weniger anfällig für Preisspitzen sein.
2. Um nicht wie im Vorjahr zu wenig Strom und Gas einzukaufen, wird für die Wintermonate November bis Februar in den kommenden beiden Jahren zehn Prozent mehr Energie geordert als für den Kundenbedarf prognostiziert ist. Dieser Risikopuffer ist für den Fall gedacht, dass weitere Energieversorger ausfallen und noch mehr Kunden in die Grundversorgung flüchten. Die Händler sprechen in diesem Fall von einer Longposition.
3. Die hohen Kosten für diesen Puffer finanzieren sollen die Kunden. Sie sollen einen Risikoaufschlag zahlen, Strom und Gas wird für sie also teurer.
Übersetzt für Laien heißt das: Um die Versorgung der Stadt sicherzustellen, kauft die DEW21 lieber zu viel Strom und Gas für die Zukunft ein als zu wenig. Und dafür nimmt sie bewusst in Kauf, höhere finanzielle Risiken einzugehen. Das nennen Oberbürgermeister Westphal und sein Gutachter Aderhold heute Spekulation. Tatsächlich konnte ein Teil des ersten angelegten Risikopuffers im Laufe des Jahres 2022 mit Gewinn wieder verkauft werden. Offenbar gehen Westphal und Aderhold davon aus, dass Heim mit den Vorratseinkäufen später Gewinne erzielen wollte, weil sie davon ausging, dass die Preise weiter steigen würden.
DEW21 kaufte in der Krise bewusst zu viel Energie ein
Damals Beteiligte sagen dagegen, die Maßnahmen hätten seinerzeit allein der langfristigen Sicherung der Versorgung gegolten. Man habe lieber zu viel als zu wenig gekauft, um später im Zweifelsfall nicht falsch zu liegen.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätten die beiden anderen Geschäftsführer die Beschaffungsstrategie und das Aussetzen der Risikolimits stoppen können. Die Geschäftsführung kann, so heißt es im Risikohandbuch der DEW21, Einzelentscheidungen des Risikokomitees jederzeit formlos an sich ziehen. Wurde das damals erwogen? Diese Frage haben auf Anfrage der WAZ weder die Geschäftsführer noch die DEW21 beantwortet.
Gegen welche Vorgaben wurde verstoßen?
Am Ende seiner Mail geht der Finanzchef auf die juristischen Zuständigkeiten ein. Er schreibt, das Risikohandbuch erlaube „dem Risikokomitee Maßnahmen zu beschließen, um auf besondere Marktsituationen zu reagieren. Das hat das Risikokomitee in Form eines Umlaufbeschlusses getan und das automatische Schließen von Positionen bei Überschreitungen der Limits befristet ausgesetzt.“ Zudem thematisiert er auch die Informationspflichten an den Aufsichtsrat: „Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass Limitverletzungen KEINE ad-hoc-Berichtspflicht an den Aufsichtsrat auslösen.“ Das Wort „keine“ schreibt er in Großbuchstaben.
Offenbar schätzten die Führungskräfte bei DEW21 die rechtliche Situation im Jahr 2022 also anders ein als Gutachter Aderhold heute. Nach Informationen der WAZ wurde damals sogar die Rechtsabteilung mit einer Prüfung beauftragt. Weder Gutachter Aderhold noch die DEW21 haben auf WAZ-Anfrage erläutert, gegen welche gesetzlichen Vorgaben oder Passagen des Risikohandbuchs das Risikokomitee und Heike Heim damals verstoßen haben sollen.
DEW-Finanzchef riet ausdrücklich dazu, den Aufsichtsrat zu informieren
Offen bleiben auch weitere Fragen. Am Ende seiner Mail appelliert der Finanzchef damals noch, den Aufsichtsrat bald zu informieren: „Im Rahmen der bevorstehenden, regulären Sitzung im September sollten wir den AR über die Limitauslastung informieren“, schreibt er. Das sei einmal im Jahr ohnehin verpflichtend zu tun und „macht sicherlich dann auch Sinn.“
Weder Heike Heim noch die DEW21 antworten auf die Frage, inwiefern der Aufsichtsrat in seiner Sitzung im Herbst 2022 über die Limitauslastungen informiert wurde. Westphal hatte zuletzt gesagt, der Aufsichtsrat sei nicht informiert worden.
Im Unternehmen hofft man auf Schadenersatzzahlungen von Heims Manager-Haftpflicht, um den entstandenen Schaden noch eingrenzen zu können. Zur Frage, ob nun geprüft werde, inwiefern möglicherweise neben Heike Heim auch die anderen Geschäftsführer haftbar gemacht werden können, antworteten die DEW21 und Gutachter Aderhold nicht.
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