Berlin. Wer bei der Steuernachzahlung in Verzug geraten ist, muss mit Problemen rechnen: Wie teuer es werden kann – und was darüber hinaus droht.
In den kommenden Wochen dürften wieder viele Steuerbescheide in den Briefkästen der Republik landen. Zumindest bei denjenigen, die die Frist bei der Abgabe der Steuererklärung ausgereizt haben. Für die Steuererklärung 2023 war das Fristdatum in diesem Jahr der 2. September – sofern man keinen triftigen Grund angegeben hat, warum man diese Frist nicht einhalten kann.
Wie lange es von der Abgabe der Steuererklärung bis zum Steuerbescheid dauert, unterscheidet sich von Finanzamt zu Finanzamt. In der Regel sollte man mit rund acht Wochen kalkulieren, manchmal geht es aber auch schneller. Und für viele ist der Blick in den Bescheid freudiger Natur: Im Jahr 2020 erhielten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 12,6 Millionen Steuerpflichtige eine Steuererstattung. Im Durchschnitt erhielten sie 1.063 Euro zurück.
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Steuernachzahlung: Die Schulden sollten möglichst schnell beglichen werden
Doch viele müssen im Zuge des Steuerbescheids auch Steuern nachzahlen. Und manche stellt das vor große finanzielle Herausforderungen. Nicht immer ist es möglich, eine Steuerschuld fristgerecht zu begleichen. Was passiert, wenn man die Zahlung nicht rechtzeitig leisten kann?
Die gute Nachricht vorab: Der Vollzugsbeamte klingelt nicht gleich an Ihrer Tür. Trotzdem sollte man die Steuerschuld schnellstmöglich begleichen. Denn für jeden Monat der Verspätung fallen Säumniszuschläge in Höhe von ein Prozent des offenen Steuerbetrags an. Entsprechend teuer kann es gerade über einen längeren Zeitraum werden.
Bei ausbleibender Zahlung drohen Pfändungen
Bleibt die Zahlung aus, verschickt das Finanzamt zunächst eine Mahnung. Reagiert man darauf nicht, folgen in der Regel eine Vollstreckungsankündigung und schließlich Pfändungsmaßnahmen. Die häufigsten Formen sind dabei:
- Kontopfändung: Das Finanzamt kann auf das Kontoguthaben zugreifen. Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt jedoch 1.500 Euro je Monat.
- Gehaltspfändung: Arbeitgeber müssen die Pfändungsfreigrenze von aktuell 1.491,75 Euro vom Nettoeinkommen beachten.
- Sachpfändung: Finanzbeamte können Gegenstände pfänden, wobei einige Dinge wie Trauringe oder Haustiere unpfändbar sind.
Frühzeitig Kontakt zum Finanzamt suchen
Um Pfändungsmaßnahmen zu vermeiden, sollte man bei Zahlungsschwierigkeiten aktiv auf das Finanzamt zugehen. Oft lassen sich einvernehmliche Lösungen finden, beispielsweise durch eine Stundung der Steuerschuld.
Auch wenn eine pünktliche Steuerzahlung nicht immer möglich ist, sollte man die Angelegenheit nicht auf die leichte Schulter nehmen. Durch frühzeitigen Kontakt zum Finanzamt und die Nutzung von Schutzmechanismen wie dem P-Konto, also dem Pfändungsschutzkonto, lässt sich in vielen Fällen eine Eskalation vermeiden.
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