Berlin. Verbraucherschützer schlagen vor, Schäden durch Naturereignisse künftig verpflichtend mitversichern zu lassen – doch das wird teuer.

Immense finanzielle Folgen drohen, doch viele Hausbesitzer sind nicht gegen Elementarschäden abgesichert – deutsche Politiker und die Versicherungswirtschaft debattieren deswegen schon länger über eine verpflichtende Elementarschadenversicherung, die dann greift, wenn Starkregen und Fluten das eigene Hab und Gut zerstört haben. Jetzt hat der Verbraucherzentrale Bundesverband dazu einen eigenen Vorschlag. Das entsprechende Positionspapier liegt dieser Redaktion exklusiv vor.

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Konkret fordern die Verbraucherschützer darin, dass Wohngebäudeversicherungen künftig immer eine automatische Absicherung gegen Elementarschäden enthalten sollen. Altverträge sollen dem Vorschlag zufolge per Stichtagsregelung auf den neuen, erweiterten Versicherungsschutz umgestellt werden. „Damit besteht aus Sicht des vzbv nicht die Notwendigkeit, eine Versicherungspflicht einzuführen“, heißt es in dem Papier.

Viele Hausbesitzer haben keinen Versicherungsschutz gegen Elementarschäden

Um eine Lösung für die Frage, wie man den Versicherungsschutz nach Unwetterereignissen erhöhen kann, wird schon länger gerungen. Hintergrund ist, dass deutschlandweit nur 52 Prozent der Wohngebäude auch über eine Absicherung gegen Hochwasser, Starkregen oder Erdbeben verfügen. Eine Wohngebäudeversicherung haben hingegen 95 Prozent der gut 19,5 Millionen Wohngebäude in Deutschland.

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    Vor dem Zusammentreffen der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler an diesem Donnerstag in Berlin hatten die Länder gefordert, einen verpflichtenden Versicherungsschutz für Elementarschäden einzuführen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sprach sich zuletzt lediglich für eine Angebotspflicht der Versicherer aus. Verbraucher hätten dann aber die Möglichkeit, diesen zusätzlichen Schutz für ihre Gebäude abzulehnen.

    Vorschlag: Verbraucher können nicht widersprechen – nur gänzlich kündigen

    Der Vorschlag der Verbraucherzentrale geht darüber hinaus. Widersprechen können Hausbesitzer ausdrücklich nicht. Allenfalls soll es möglich sein, die gesamte Wohngebäudeversicherung zu kündigen und dann als Folge gänzlich ohne Versicherungsschutz dazustehen – auch im Fall von Feuer oder Wasserschäden. Um den Plan der Verbraucherzentrale umzusetzen, wäre es nötig, im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zu definieren, welche Risiken ein Versicherer bei einer Wohngebäudeversicherung absichern muss. Bislang gibt es keine entsprechenden Formulierungen.

    Will Verbraucher vor Schäden durch Hochwasser besser absichern: Verbraucherschützerin Ramona Pop.
    Will Verbraucher vor Schäden durch Hochwasser besser absichern: Verbraucherschützerin Ramona Pop. © DPA Images | Britta Pedersen

    Zusätzlich müsste Versicherern das Recht eingeräumt werden, ihre Versicherungsbedingungen für Altverträge nachträglich zu ändern. „Die Bundesregierung muss endlich gesetzlich definieren, welche Risiken durch Wohngebäudeversicherungen abgesichert werden müssen“, sagte Deutschlands oberste Verbraucherschützerin, vzbv-Vorständin Ramona Pop, dieser Redaktion. „Wer eine Wohngebäudeversicherung hat, muss künftig automatisch auch gegen Naturgefahren abgesichert sein – unter anderem gegen Schutz gegen Hochwasser, Starkregen, Sturmflut sowie steigendes Grundwasser und Durchfeuchtung umfassen.“

    Höhere Versicherungsprämien, die Verbraucher aber reduzieren können

    Mit Blick auf die Versicherungsprämien würde der Vorschlag der Verbraucherzentrale aber wohl für alle Hausbesitzer zu höheren Kosten führen. „Mit der Einbeziehung des Elementarschadenschutzes werden die Prämien absehbar steigen“, schreibt die vzbv in ihrem Papier. In Risikogebieten zahlen Verbraucher schon heute zwischen 1700 und 7000 Euro an Versicherungsprämien pro Jahr.

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    Im Hochrisikobereich sollen Versicherte künftig auch „sehr hohe Selbstbehalte“ vereinbaren können, um die Prämien weiter leistbar zu halten. Zusätzlich fordert der vzvb „finanzielle Unterstützung zur Versicherungsprämie für wirtschaftlich schwache, private Haushalte insbesondere in Hochrisikogebieten.“ Von Hausbesitzern durchgeführte Hochwasserschutzmaßnahmen sollten analog zur energetischen Gebäudesanierung steuerlich gefördert werden.

    Starkregen und Überschwemmungen hatten zuletzt vor zwei Wochen in Bayern und Baden-Württemberg laut Schätzungen der Versicherer für rund zwei Milliarden Euro versicherte Schäden gesorgt. Weil viele Hausbesitzer jedoch keinen Elementarschutz haben und auch Schäden an Infrastruktur wie Brücken oder Schulen in der Berechnung nicht enthalten sind, dürfte die tatsächliche Schadenssumme weit höher liegen. Der Dachverband GDV teilte mit, für Gespräche mit der Politik über neue Versicherungslösungen bereitzustehen.