Düsseldorf. Drei Stadtwerke haben Abmahnungen der Verbraucherzentrale NRW erhalten. Der Vorwurf lautet: Intransparenz bei Preisen für Fernwärme.

Die Stadtwerke in Herne, Hamm und Witten haben Abmahnungen der Verbraucherzentrale NRW erhalten. Die Verbraucherschützer werfen den kommunalen Betrieben Intransparenz bei der Preisgestaltung für Fernwärme vor. „Wir haben bei allen drei Anbietern abgemahnt, dass sie ihre Preisanpassungsklauseln nicht leicht zugänglich im Internet veröffentlicht haben“, erklärt Gregor Hermanni, der Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale. Transparente Informationen zu den Preisregelungen zählten bei der Fernwärme zu den gesetzlichen Veröffentlichungspflichten. Sie müssten leicht zugänglich und in verständlicher Form im Internet veröffentlicht werden. Dies sei bei den drei Stadtwerken nicht der Fall.

Die Stadtwerke in Hamm und Herne seien zudem abgemahnt worden, da nach Ansicht der Verbraucherschützer auch leicht zugängliche Informationen über Netzverluste bei der Fernwärmeversorgung vor Ort im Internet fehlen. Anhand entsprechender Daten sollen sich Kundinnen und Kunden einen Eindruck von der Qualität der Fernwärme-Infrastruktur verschaffen können. Den Herner Stadtwerken wirft die Verbraucherzentrale darüber hinaus vor, die Allgemeinen Versorgungsbedingungen nicht leicht zugänglich online veröffentlicht zu haben.

Stadtwerke kündigen teils bereits Veränderungen an

Die Stadtwerke Herne kündigten auf Anfrage unserer Redaktion an, sie werden prüfen, ob es berechtigte Beanstandungen der Verbraucherschützer gebe. „Alles, was zu tun ist, werden wir dann tun“, betonte eine Stadtwerke-Sprecherin. Die Stadtwerke Hamm erklärten, erste Veränderungen auf der Internetseite seien bereits geplant. Mit Blick auf die sogenannten „Preisanpassungsklauseln“ prüfe das Unternehmen, ob Anpassungen notwendig seien.

Markus Borgiel, der Vertriebschef der Stadtwerke Witten, hatte sich überrascht über die Abmahnung gezeigt, aber eingeräumt, dass sie juristisch nachvollziehbar sei. Die Stadtwerke seien allerdings schon seit einiger Zeit damit beschäftigt, mehr Transparenz bei den Fernwärmepreisen herstellen zu wollen. Die Kundinnen und Kunden würden in Kürze darüber informiert. „Wir wollen unsere Hausaufgaben gut und richtig machen“, sagt Borgiel.

Verbraucherzentrale NRW: Veröffentlichungspflichten klar geregelt

Mit einer Abmahnung weist die Verbraucherzentrale die Unternehmen auf einen nach ihrer Ansicht vorliegenden Rechtsverstoß hin und fordern die Abgabe einer Unterlassungserklärung innerhalb einer Frist von zwei Wochen. Damit würden sich die Stadtwerke verpflichten, das abgemahnte Verhalten künftig zu unterlassen. Bei einem Verstoß könnte die Verbraucherzentrale in der Regel eine Vertragsstrafe geltend machen.

Verweigert ein Unternehmen die Abgabe einer Unterlassungserklärung, wäre eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit möglich. Der Anbieter würde zur Unterlassung verurteilt, wenn das Gericht das Verhalten auch als Verstoß gegen Verbraucherrechte bewerten würde.

Das Ziel der Abmahnungen sei, dass die Fernwärmeanbieter ihre Veröffentlichungspflichten einhalten, sagt Verbraucherzentrale-Experte Hermanni. Da es sich bei den Fernwärmenetzen um natürliche Monopole handele, sei Transparenz bei den Preisen der Stadtwerke besonders wichtig. Schließlich könnten die Kundinnen und Kunden nicht einfach – wie bei Strom- oder Gasverträgen – den Anbieter wechseln. „Die Veröffentlichungspflichten sind so klar geregelt, dass es sehr verwunderlich ist, wenn Anbieter sie nicht einhalten“, sagt Hermanni mit Blick auf die Fernwärme. „Kennen diese Anbieter die Pflichten nicht? Oder sind diesen Anbieter die Pflichten egal? Beides ist nicht akzeptabel.“

Große Preisunterschiede bei der Fernwärme

In einer Marktanalyse hatte die Verbraucherzentrale NRW große Preisunterschiede bei den Anbietern von Fernwärme an Rhein und Ruhr festgestellt. Die Fernwärmepreise reichen demnach von elf Cent pro Kilowattstunde beim günstigsten Anbieter bis hin zu 28 Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh) beim teuersten Versorger. Dabei legen die Verbraucherschützer einen sogenannten Bruttomischpreis zugrunde, bei dem die unterschiedlichen Kostenbestandteile berücksichtigt sein sollen.

Auch innerhalb des Ruhrgebiets gibt es laut Verbraucherzentrale NRW erhebliche Preisunterschiede bei den Fernwärmeanbietern. Duisburg beispielsweise liege mit Preisen bei etwa 22 Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh) deutlich über dem Durchschnittswert 17,3 Ct/kWh. Zum Vergleich: Für Bochum gibt die Verbraucherzentrale NRW Preise zwischen 16,2 und 14,6 Cent pro Kilowattstunde an, für Essen mit dem Anbieter Iqony 15,3 bis 16,6 Ct/kWh.

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