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Gründung, TV-Sender und Rundfunkbeitrag: Das wichtigste zur ARD im Steckbrief

OrganisationARD
Gründung1950
TV-HauptsenderDas Erste
Anzahl TV-Sender18
FinanzierungRundfunkbeitrag

Die "Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland" – kurz ARD – ist ein Zusammenschluss öffentlich-rechtlicher Rundfunksender. Sie besteht aus den neun Landesrundfunkanstalten sowie der "Deutschen Welle" und betreibt unter anderem den TV-Sender "Das Erste". Lesen Sie hier die wichtigsten Informationen und Fakten rund um die ARD.

Zusammenschluss der Rundfunkanstalten: Die Gründung der ARD

Gegründet wurde die ARD im Jahr 1950. Damals beschlossen die Intendanten der sechs öffentlich-rechtlichen Sender, die es zu dieser Zeit in Westdeutschland gab, die Arbeitsgemeinschaft zu gründen. Sie sollte die Zusammenarbeit der eigenständigen Sender fördern und die Vorbereitung eines gemeinsamen TV-Programms, aus dem später der Sender "Das Erste" wurde, ermöglichen.

Noch heute besteht die ARD aus einzelnen Rundfunkanstalten. Dabei handelt es sich um:

Bayerischer RundfunkBRBayern
Hessischer RundfunkhrHessen
Mitteldeutscher RundfunkMDRSachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Norddeutscher RundfunkNDRHamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern
Radio Bremen Bremen
Rundfunk Berlin-BrandenburgRBBBerlin, Brandenburg
Saarländischer RundfunkSRSaarland
SüdwestrundfunkSWRBaden-Württemberg, Rheinland-Pfalz
Westdeuscher RundfunkWDRNordrhein-Westfalen

Weiteres Mitglied der ARD ist die "Deutsche Welle", die Auslandsrundfunkanstalt der Bundesrepublik Deutschland. Im Gegensatz zu den übrigen Sendern wird sie nicht durch den Rundfunkbeitrag, sondern durch Steuergelder finanziert.

Das Erste: Alle Infos zum TV-Hauptsender der ARD

Der wohl bekannteste TV-Sender, der durch die ARD betrieben wird, ist "Das Erste". Er ist das bundesweite Fernsehprogramm, das als Gemeinschaftsproduktion der Landesrundfunkanstalten entsteht. Seinen Regelbetriebt nahm der Sender 1952 unter dem Namen "NWDR-Fernsehen" auf. Später wurde er in "Deutsches Fernsehen", "Erstes Deutsches Fernsehen" und schließlich in "Das Erste" umbenannt.

Während der Sender anfangs nur von 20 bis 22 Uhr sendete, bietet er inzwischen ein 24 Stunden dauerndes Vollprogramm an. Wichtige Elemente des Programms sind die Nachrichtensendungen, die regelmäßig unter dem Namen "Tagesschau" ausgestrahlt werden. Hinzu kommen verschiedene Serien, Shows, Magazine, Reportagen und Filme.

Was genau "Das Erste" in seinem TV-Programm senden darf, ist gesetzlich geregelt. So gilt für alle öffentlich-rechtlichen Sender, dass ihre Angebote "der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung" dienen sollen. Dabei müssen sie di Grundsätze der Objektivität und der Unparteilichkeit einhalten und die Meinungsvielfalt berücksichtigen.

Kritik an der ARD: Berichten die öffentlich-rechtlichen Sender einseitig?

Gerade an der Unparteilichkeit der öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland und an der vermeintlich fehlenden Meinungsvielfalt in ihrem Programm gibt es immer wieder Kritik. Mehrere wissenschaftliche Studien werfen der ARD einseitige Berichterstattung vor, unter anderem in Bezug auf die griechische Staatsschuldenkrise und den Ukraine-Konflikt.

Eine unter Volontären der ARD, also Redakteuren in der Ausbildung, durchgeführt Studie zeigt zudem, dass diese sich in Bezug auf ihre politische Einstellung deutlich von der Gesamtbevölkerung unterscheiden. So gaben rund drei Viertel der Befragten an, die Grünen oder die Linke zu wählen. Die CDU würde dagegen bei einer Wahl unter den Volontären unter fünf Prozent bleiben. Ob diese Ergebnisse auf alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARD übertragen werden können, ist unklar. Zudem gab es nach Veröffentlichung der Daten zum Teil Kritik an der Durchführung der Befragung.

Vielfältiges Programm: Diese Sender gehören zur ARD

Vielfalt gibt es in jedem Fall bei den Sendern der ARD. Während diese aus den Dritten Programmen besteht, betreibt sie neben dem "Ersten" noch einige weitere TV-Sender. Dabei handelt es sich um:

  • ARD-alpha
  • One
  • Tagesschau 24
  • 3sat (in Kooperation mit dem ZDF, dem ORF und dem SRF)
  • Arte (in Kooperation mit dem ZDF und französischen Sendern)
  • KiKA (in Kooperation mit dem ZDF)
  • Phoenix (in Kooperation mit dem ZDF)

Zudem existiert mit "funk" ein speziell auf eine junge Zielgruppe ausgerichtetes Online-Programm. Dessen Inhalte werden zum Teil auf anderen TV-Sendern, in der Mehrheit aber im Internet verbreitet.

Mediathek und Livestream: ARD-Inhalte online abrufen

Nahezu alle Inhalte des regulären ARD-Programms sind online verfügbar. Dazu existiert das Video-on-Demand-Angebot "ARD Mediathek", in dem die Inhalte aller ARD-Sender sowie der Dritten Programme abgerufen werden können. Über die Mediathek werden zudem Live-Streams angeboten, über die die Programme der Dritten sowie aller ARD-Sender online verfolgt werden können.

ARD und ZDF: Was ist der Unterschied?

Während es sich bei der ARD um den Zusammenschluss einzelner Rundfunkanstalten handelt, ist das ZDF ein eigenständiger öffentlich-rechtlicher TV-Sender. Er wurde 1961 als Alternative zu "Das Erste" gegründet und wird seit 1963 ausgestrahlt.

Inhaltlich sind sich "Das Erste" und das "ZDF" recht ähnlich: Beide bieten Nachrichten, Dokumentationen, TV-Shows, Serien und Filme. Die Sender sind dabei aber voneinander komplett unabhängig und entscheiden jeweils selbst, was ins Programm aufgenommen und wie berichtet wird.

Die Finanzierung der ARD: Darum gibt es den Rundfunkbeitrag

Mit Ausnahme der "Deutschen Welle" finanzieren sich alle Sender der ARD zum Großteil über den sogenannten Rundfunkbeitrag. Zudem senden sie zum Teil Werbung. Allerdings ist gesetzlich festgelegt, dass diese einen gewissen Umfang nicht überschreiten darf. So ist es dem Sender "Das Erste" etwa nur an Werktagen erlaubt, Werbung zu senden. Zudem darf sie pro Tag nicht länger als 20 Minuten dauern.

Umgangssprachlich wird der Rundfunkbeitrag oft als GEZ-Gebühr bezeichnet, weil er früher von der sogenannten Gebühreneinzugszentrale eingetrieben wurde. Gezahlt werden muss er heute für jede Wohnung – unabhängig davon, wie viele Menschen darin leben und ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk tatsächlich genutzt wird. Das sorgt zum Teil für Kritik: Viele Menschen sehen im Rundfunkbeitrag eine lästige Zwangsabgabe, von der sie nicht profitieren.

Die Idee hinter dem Rundfunkbeitrag ist es, einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu etablieren, der unabhängig von politischen Institutionen finanziert wird und so nicht von diesen beeinflusst werden kann. So soll verhindert werden, dass politische Akteure drohen, die Finanzierung des Rundfunks – etwa durch Steuergelder – zu streichen, wenn nicht in ihrem Sinn berichtet wird.