Brandstifter von Elsoff muss in geschlossene Psychiatrie
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Bad Berleburg/Elsoff. . Zwei Großbrände innerhalb von vier Wochen. Die Menschen im Elsofftal im Wittgensteiner Land lebten voller Angst und Sorge. Hatte sich ein 17-jähriger Dorfbewohner zunächst noch als Retter ausgeben wollen, so wurde er später überführt. Jetzt wurde das Urteil gesprochen.
Am 16. März und in der Osternacht waren zwei landwirtschaftliche Anwesen in der Mennertalstraße in Elsoff im Kreis Siegen-Wittgenstein in Flammen aufgegangen. Das waren zwei Großbrände innerhalb von vier Wochen. Die Menschen im Elsofftal lebten voller Angst und Sorge.
Am Freitag musste sich der Jugendliche in nicht-öffentlicher Sitzung wegen schwerer Brandstiftung vor dem Jugendschöffengericht in Bad Berleburg verantworten. Der Vorsitzende Richter Torsten Hoffmann sowie seine beiden Schöffen Britta Schöneborn und Heiko Jung nahmen sich Zeit, um die furchtbaren Geschehnisse in Elsoff aufzuarbeiten.
17-Jähriger hat Urteil angenommen
Jugendrichter Torsten Hoffmann hat die geladenen Zeugen - bis auf die Gutachter - vor der Hauptverhandlung abbestellt..
Hintergrund dafür: Der Beschuldigte hatte zuvor angegeben, dass er im Sinne der Anlage eine Geständnis ablegen werde.
Die Dauer der Unterbringung in einer medizinischen Einrichtung hängt von den behandelnden Ärzten ab; je nach Länge kann die Haftstrafe angerechnet werden.
Das verhängte Urteil ist seit Freitag rechtskräftig.
„Obwohl der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten zugibt, ist das Schwierigste die Frage nach seinem Motiv“, hatte Rechtsanwalt Frank Henk als Verteidiger des 17-Jährigen schon im Vorfeld der Hauptverhandlung im Gespräch mit der Westfalenpost/Westfälischen Rundschau erklärt. Nach seiner seiner Festnahme am zweiten Osterfeiertag war der Junge in ärztlicher Behandlung. Kann er überhaupt für seine Taten mit Haft bestraft werden? Ist er schuldunfähig?
30 Seiten starkes Gutachten
Um das herauszufinden, hat am Freitagmorgen auch der Sachverständige Dr. Kai Eggert, Facharzt für Psychiatrie & Psychotherapie in der LWL-Klinik Gütersloh, das Ergebnis seiner Untersuchungen dem Gericht vorgetragen. Auf diesem ausführlichen und über 30 Seiten starken Gutachten basiert der Richterspruch.
Wegen schwerer Brandstiftung in zwei Fällen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit wurde eine Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verhängt, gleichzeitig die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet. Als Vertreter der Anklage hatte Staatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss eine dreijährige Haftstrafe gefordert. Auf diese Informationen beschränkte sich am Freitag der Pressesprecher am Landgericht Siegen, Richter Dirk Kienitz.
Der 17-Jährige galt bereits nach dem verheerenden Brand auf dem Hof Weber in Elsoff als Tatverdächtiger. Sein zunächst abgelegtes Geständnis hatte er jedoch später widerrufen. Dadurch blieb er auf freiem Fuß, galt bei einigen Dorfbewohnern als „Retter“, weil er die Familie Weber in der Nacht rechtzeitig geweckt hatte. War da das schlechte Gewissen hochgekommen?
Sirenen heulen im Elsofftal
Dann heulten erneut die Sirenen im Elsofftal. Diesmal stand ausgerechnet das Elternhaus des jungen Mannes in Flammen. Wollte er mit dem Legen dieses Feuers in der Osternacht den Verdacht von sich auf einen großen Unbekannten lenken? Viele Fragen bleiben wohl für immer ohne Antwort.
Großbrand in Berleburg-Elsoff
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Fest steht, dass der materielle Schaden dieser Straftaten in die Hunderttausende geht. Auch wenn die leichten Rauchgasvergiftungen bei vier Menschen heute längst vergessen sind, so sind im familiären Umfeld des Jungen Herz und Seele krank geworden durch das Verhalten ihres Jungen. Diese Verletzungen allmählich zu heilen, ist mit die Aufgabe einer guten Dorfgemeinschaft. Für Urteile sind Richter da, nicht irgendwelche Besserwisser.
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