Bad Berleburg. . Nach den beiden Großfeuern in dem Bad Berleburger Dorf vom vergangenen Frühjahr erhebt die Staatsanwaltschaft Siegen Anklage gegen einen 17-Jährigen – er soll die Brände gelegt haben. Laufen soll der Prozess in Kürze am Bad Berleburger Amtsgericht.
Die beiden Großbrände in Elsoff, bei denen im Frühjahr zwei benachbarte Wohnhäuser ein Raub der Flammen wurden, sind demnächst Thema vor dem Bad Berleburger Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft Siegen hat inzwischen Anklage gegen jenen 17-jährigen Jugendlichen erhoben, der dringend verdächtigt wird, in beiden Fällen das Feuer gelegt zu haben.
Prozess in Bad Berleburg
Nach Informationen unserer Zeitung zeigt sich der Jugendliche zumindest in einem der beiden Fälle geständig.
Beide Brände hatten sich in der Elsoffer Mennertalstraße ereignet – der erste an einem Wochenende Mitte März. Damals mussten Bewohner nachts fluchtartig ihr Wohnhaus verlassen, weil die Scheune nebenan zu brennen begonnen hatte. Auch bei dem zweiten Großbrand vier Wochen später, in einer Osternacht, wurden eine Scheune und ein Wohnhaus komplett zerstört.
Dass die beiden Fälle vor dem Amtsgericht verhandelt werden, hat mehrere Gründe. Insbesondere den, dass sich hier in der Regel schneller Prozess-Termine ergeben als etwa vor dem Siegener Landgericht – und auf diese Weise dem jugendlichen Angeklagten weitere Zeit in Untersuchungshaft erspart wird. Im Verfahren gelte ein klares „Beschleunigungsgebot“, bestätigt Hans-Werner Münker, Sprecher der Siegener Staatsanwaltschaft.
Ausschluss der Öffentlichkeit
Grundsätzlich, so erklärt Münker, könne ein Jugend-Schöffengericht in Bad Berleburg in solchen Fällen genauso entscheiden wie etwa eine Jugendkammer des Landgerichts, könne „die ganze Bandbreite der Sanktionen“ ausschöpfen. Und dazu gehört ganz generell beispielsweise eine Unterbringung in der Psychiatrie ebenso wie eine Jugendstrafe bis zu zehn Jahren.
Einen Vorteil bietet Bad Berleburg als Ort der Verhandlung natürlich auch für die Prozess-Beteiligten: Angeklagte und mögliche Zeugen etwa müssen nun nicht zum Landgericht nach Siegen reisen. Zum Zuge könnte das Landgericht als Tagungsort allenfalls später noch einmal kommen – als Berufungsinstanz, sollten Prozess-Beteiligte Rechtsmittel einlegen. Doch davon ist nach derzeitiger Sachlage nicht auszugehen.
Da in der Sache Jugendstrafrecht angewendet werden dürfte, wird der Prozess aller Voraussicht nach unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.