Bad Laasphe. Bad Laasphe muss EU-Recht umsetzen und Menschen vor Lärm schützen. Aber so einfach ist das nicht. Hintergründe zum Lärmschutzplan.

Lärm ist gefährlich. Darum muss sich die Politik damit auseinandersetzen. Ihre Aufgabe ist es, die Bürger vor Gesundheitsschäden zu schützen. Deswegen befasst sich der Bad Laaspher Umwelt-, Bau- und Denkmalausschuss in seiner nächsten Sitzung am 17. April mit dem Entwurf eines „Lärmaktionsplans Stufe 4“. Den haben nach Angaben der Stadt Fachbereichsleiterin Bauen, Manuela Manske, und Morris Goralski erarbeitet.

Die Folge könnten Tempolimits und Nachtfahrverbote sowie bauliche Lärmschutzmaßnahmen sein. Außerdem ist eine Offenlegung mit Bürgerbeteiligung vorgesehen.

Die gute Nachricht ist, Bad Laasphe hat nur einen Bereich, in dem der Lärmschutz eine relevante Größe ist: Im Verlauf der Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 62 in der Bad Laaspher Kernstadt. Genauer definiert: von der Fasanerie bis zur Landesgrenze in Niederlaasphe, weil hier jährlich mehr als drei Millionen Kraftfahrzeuge unterwegs sind. Ansonsten gelte der überwiegende Teil des Stadtgebiets als ruhig, zumal 71,4 Prozent des Stadtgebiets als Waldflächen eingetragen sind.

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Die schlechte: Es gibt im Grunde nur wenige Möglichkeiten, die Lärmbelastung zu verringern. Der Verkehr ist von der Hauptverkehrsachse des Lahntals nicht zu verlagern. Was bleibt sind bauliche Maßnahmen, wie ein lärmmindernder Fahrbahnbelag, Schallschutzfenster in Gebäuden, oder die Verbesserung des Verkehrsflusses durch grüne Wellen. Außerdem gibt es die Möglichkeit der Temporeduzierung - zum Beispiel Tempo 30 - oder ein Nachtfahrverbot für Schwerlastverkehr zwischen 22 und 6 Uhr, weil Lkw-Verkehre in besonderem Maße den Lärmpegel an Hauptverkehrsstraßen bestimmen.

Hintergrund des Plans

Bad Laasphe ist nicht die einzige Kommune, die sich mit dem Thema Lärmschutz befassen muss. Das müssen alle Kommunen, denn es geht um die Umsetzung von europäischem Recht. „Hohe Lautstärke hat ein Potenzial zu stören und zu dauerhaften gesundheitlichen Schäden zu führen“, hatte Dennis Jaquet von der Planersocietät bereits den Kommunalpolitikern in Bad Berleburg erläutert. Lärmaktionspläne sind Gutachten, die durch EU-Recht klar und streng einheitlich geregelt sind. In Deutschland beispielsweise durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Untersucht werden vor allem Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken. Länder und Kommunen müssen sie aufstellen und bekommen am Ende Handlungsempfehlungen, wie man die Bürger vor dem gesundheitsgefährdenden Lärm schützen kann.

Bad Berleburg Lärmkarte Bad Laasphe
Bad Berleburg Lärmkarte Bad Laasphe © WP BAd Berleburg | Manuela Nossutta/Funkegrafik NRW

Die Daten für die Analyse liegen bereits vor. Sie basieren auf Karten von Straßen und bebauten Flächen, Verkehrsbelastungen und Rechenmodellen. Unterschieden wird außerdem zwischen Belastungen am Tag und in der Nacht. Gemessen wird in Dezibel (A). Gemäß Umgebungslärmrichtlinie beginnt die Kartierung mit Belastungen von tagsüber zwischen 55 und 75 Dezibel und nachts bei 50 bis 65 Dezibel. Zum Vergleich ein Flüstern wird mit 30 dB angegeben. Normale Gespräche mit 60 und Verkehr mit 70. Eine Baustelle liegt bei 85 und mehr dB(A). Jede Steigerung um 10 Dezibel entspricht einer Verdopplung der gefühlten Lautstärke.

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Entlang der einzigen für Bad Laasphe lärmrelevanten Straßenpassage in Bad Laasphe und Niederlaasphe wohnen oder arbeiten tagsüber demnach 435 Personen. Nachts sind es 342 Personen. Wichtig ist außerdem: Tagsüber sind bis zu 65 Menschen in der höchsten Belastungskategorie von 70 bis mehr als 75 Dezibel Lärm ausgesetzt. Zudem liegt die Grundschule direkt an der Bundesstraße. Schulen gelten als besonders schützenswerte Bereiche, ähnlich wie Krankenhäuser. Nachts sind in der höchsten Kategorie 99 Personen einem Lärm von 60 bis 65 Dezibel ausgesetzt.

Die Ergebnisse dieser Analysen müssen jetzt veröffentlicht werden und man muss den Bürgern Gelegenheit geben, zu einzelnen Punkten Stellung zu beziehen. Die Menschen können dann auch Vorschläge machen. Im Entwurf des Lärmaktionsplans heißt es aber auch: „Da es nur eine geringe Betroffenheit der Einwohner in Bad Laasphe gibt, ist die Abhaltung einer Bürgerversammlung in Stufe 4 nicht erforderlich.“

Die Lärmaktionsplanung darf nicht als ein Instrument verstanden werden, das alle Konflikte detailliert und zufriedenstellend lösen kann.
Textpassage im Entwurf des Plans

Nun aber kommt ein Haken: „Die Maßnahmen stehen unter einem Prüfvorbehalt“, erläutert Dennis Jaquet bereits den Bad Berleburger Politikern eines der Hauptprobleme. Übersetzt heißt das: Es gibt keine Garantie auf Umsetzung. Das liegt vor allem daran, dass die Stadt Bad Laasphe ebenso wie Bad Berleburg nicht Straßenbaulastträger der Bundesstraße ist, sondern der Landesbetrieb Straßen.NRW. Der müsste Planer und Geld für die Umsetzung stellen. Und im Bad Laaspher Entwurf steht auch: „Die Lärmaktionsplanung darf dementsprechend nicht als ein Instrument verstanden werden, das alle Konflikte detailliert und zufriedenstellend lösen kann. Sie führt zu einer umfassenden und intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema, bietet aber keine eigene Rechtsgrundlage zur Durchführung von Maßnahmen und verbleibt daher noch im Unverbindlichen. In der Folge ist, zumindest auf die Stadt Bad Laasphe bezogen, keine konkrete und unmittelbare Verbesserung der Situation hiermit verbunden.“