Bad Berleburg. Bad Laaspher (43) soll seine Lebensgefährtin angespuckt und getreten haben. Der Notarzt musste kommen. Jetzt begann der Prozess.

Ein 43-jähriger Mann aus Bad Laasphe steht wegen Beleidigung und Körperverletzung vor dem Amtsgericht Bad Berleburg. Nachdem seine Lebensgefährtin eine Probefahrt mit einem Arbeitskollegen machen wollte, soll der Angeklagte sie im März 2023 als „Schlampe“ beleidigt, angespuckt und getreten haben, woraufhin sie mit einer Steißbeinprellung ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Vor Gericht bestritt der Angeklagte die Tat. Er habe seine Lebensgefährtin kniend auf dem Boden vorgefunden. Jetzt steht Aussage gegen Aussage.

Streit wegen Nachhausefahrt

Drei Wochen vor der vermeintlichen Körperverletzung habe ein gemeinsamer Kollege der Zeugin eine Probefahrt in seinem neuen Sportwagen angeboten, da sie an Autos interessiert sei. Dies habe sie mit dem Angeklagten abgesprochen. Schon an dieser Stelle gehen die Aussagen der beiden Parteien stark auseinander. Der Angeklagte will ohne Bedenken zugestimmt haben. Erst als seine frühere Partnerin ein zweites Mal mit dem Kollegen habe nach Hause fahren wollen, sei er nicht einverstanden gewesen und es sei zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen, die vorerst hätte geklärt werden können.

Am Abend sei das Thema aber wieder aufgekommen. „Ich gehe davon aus, dass ich das Gespräch angefangen habe. Es war von Anfang an sehr emotional“, so der 43-Jährige. Er blieb, laut eigener Aussage, zunächst auf dem Sofa sitzen und will seine Partnerin später auf allen Vieren kniend auf der Türschwelle zwischen Esszimmer und Küche vorgefunden haben. Dass sie verletzt gewesen ist, sei ihm erst nicht aufgefallen. Er sei über sie gestiegen und habe sich etwas zu trinken aus dem Kühlschrank geholt, bis er bemerkt habe, dass die Frau starke Schmerzen habe. Auf Wunsch seiner Partnerin habe er den Notarzt gerufen. Dieser habe sie ins Krankenhaus mitnehmen wollen.

Er habe im Auto wartend eine Nachricht von ihr erhalten, dass sie die Nacht im Krankenhaus verbringen müsse und er heimfahren solle. Den WhatsApp-Chatverlauf, den die Zeugin dem Gericht vorgelegt hat, beinhaltet Aussagen wie „Das wollte ich nicht. Ich wollte dir nicht wehtun“. Dies bezog sich laut des Angeklagten auf die Situation, als er über seine Lebensgefährtin gestiegen und zum Kühlschrank gegangen sei, ohne ihr zu helfen.

Ins Gesicht gespuckt und getreten

Die Zeugin schildert die Situation von Anfang an anders. Ihr Partner sei immer sehr eifersüchtig gewesen. Teilweise habe sie auch Angst vor ihm gehabt. „Ich sehe es an seinen Augen. Wenn er seine Augen aufreißt, dachte ich, geh jetzt besser.“

Ich sehe es an seinen Augen. Wenn er seine Augen aufreißt, dachte ich, geh jetzt besser.
Die Lebensgefährtin des Angeklagten - Sie soll von dem Mann misshandelt worden sein.

Die Probefahrt habe gar nicht stattgefunden, denn diese sei der Anlass für die Auseinandersetzung gewesen. „Er hat mich gefragt, was mir denn einfallen würde und hat mich mit Frauen verglichen, die nur auf materielle Dinge aus sind“, so ihre Aussage.

Am Abend sei es erneut zum Streit gekommen. Im Wohnzimmer habe er ihr das erste Mal ins Gesicht gespuckt, ein zweites Mal im Flur. Als sie in die Küche gehen wollte, habe der Angeklagte ihr ins Gesäß getreten, woraufhin sie mit Schmerzen zu Boden gefallen sei. Er sei zum Kühlschrank gegangen, um ihr vorzurechnen, dass er alles bezahle und sie undankbar sei. Dem Sanitäter vor Ort sowie dem Arzt im Krankenhaus habe sie erzählt, sie sei über einen Einkaufskorb gestolpert und gefallen. „Ich habe mich geschämt und ich war überfordert“, so die Zeugin.

Neue Verhandlung

Es steht Aussage gegen Aussage. Eine Entscheidung vor Gericht kann noch nicht gefällt werden und das Verfahren wird ausgesetzt. „Die Staatsanwaltschaft wird keine Zustimmung zu einem Freispruch geben und würde heute auf keine Geldstrafe mehr plädieren, sondern auf eine Freiheitsstrafe“, so Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel. „Ich würde mir einen Freispruch wünschen. Alles andere ist nichts“, so die Vorstellung des 43-Jährigen. Die Zeugin gibt eine Erklärung ab, dass ihre Ärzte von der Schweigepflicht entbunden werden und somit auch vor Gericht in der nächsten Verhandlung aussagen dürfen. Außerdem wird der Arbeitskollege geladen.

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