Bad Berleburg. BMW hinterlässt sehr großen Schaden am Raiffeisenmarkt. Jetzt stand der Fahrer vor Gericht und zeigt sich einsichtig
Weil er beim Driften eine starke Verschmutzung auf mehreren Pflastersteinen verursachte, wurde ein 31-Jähriger aus Bad Berleburg am Freitagmorgen vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Angeklagte war mit seinem Auto am 10. Juli und am 14. Juli 2023 auf dem Gelände des Raiffeisenmarktes in Bad Laasphe gedriftet. Hierbei verursachten die Reifen des BMWs schwarze Spuren auf den Steinen des Platzes. Der Schaden wird vom Geschädigten auf knapp 10.000 Euro geschätzt. Der Beschuldigte entfernte sich vom Gelände und erhielt kurze Zeit später einen Brief vom Geschädigten, worin ihm Hausverbot erteilt wurde.
Angeklagter will Schaden selbst beseitigen
„Anscheinend ist es dem Geschäftsführer egal, dass seine gesamte Fassade mit Schusswaffen beschädigt wird“, versuchte der Angeklagte, von seiner Tat abzulenken. Er habe einen Bekannten geschickt, um die Schäden zu begutachten und demnach seien die Reifenspuren schon deutlich verblasst. Er selbst könne die Spuren mit einem Spezialreiniger beseitigen. Die Schadenssumme sei vom Geschädigten deutlich zu hoch betitelt, so der Angeklagte. Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel erklärte daraufhin: „Wir entscheiden heute, ob und welche Straftat begangen wurde und nicht, wie der Schaden wiedergutgemacht werden kann.“
Um die tatsächliche Schadenslage zu begutachten, sichteten die Oberamtsanwältin, der Richter und der Angeklagte die Fotos vom Tatort und berücksichtigten auch die aktuellen Aufnahmen des Beschuldigten. Die Spuren seien tatsächlich mittlerweile „etwas verblasst“, erklärte Richter Torsten Hoffmann.
„Mir ist das Ergebnis wichtig“
Bei der Anhörung des Geschädigten wurde klar, dass der 31-Jährige sich bereits entschuldigt und angeboten hatte, die Verschmutzung eigenhändig zu beseitigen. „Mir ist das Ergebnis wichtig“, erklärte der Geschädigte vor Gericht. Ihm sei es Recht, wenn der Angeklagte mit seinem Rennstreckenreiniger aus den USA selbst versuche, die Spuren zu beseitigen. „Ich würde es sehr gerne selbst versuchen“, bekräftigte der Beschuldigte und entschuldigte sich erneut für seine Tat.
Die Oberamtsanwältin plädierte nach der Beweisaufnahme auf eine Gesamtgeldstrafe für beide Vorfälle von 90 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro. Hierbei berücksichtigte sie positiv, dass sich der Angeklagte geständig zeigte und außerdem bemüht schien, den Sachschaden zu entfernen. Strafverschärfend seien jedoch seine beiden Eintragungen im Bundeszentralregister und der wirklich „erhebliche Sachschaden“ zu berücksichtigen.
Richter Torsten Hoffmann folgte dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft und bekräftigte, dass nur die geständige Einlassung des Angeklagten eine Freiheitsstrafe verhindert habe. „Verständnis habe ich dafür nicht, das war grober Unfug“, schlussfolgerte der Richter.