Bad Laasphe. „Es tut mir leid, dass ich wieder hier sitze!“: Nächtliche Auseinandersetzung in Bad Laaspher Innenstadt endet auf der Anklagebank.

Weil er einen Mann zweimal ins Gesicht geboxt haben soll, musste sich am Freitagvormittag ein 29-Jähriger vor dem Bad Berleburger Amtsgericht wegen der Körperverletzung verantworten. Und schon zu Beginn der Verhandlung wurde klar: Der Angeklagte ist kein Unbekannter. „Es tut mir leid, dass ich nun schon wieder hier sitzen muss“, sagte er vor Gericht aus. Am Ende verurteilte ihn Richter Torsten Hoffmann zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro. Doch wie konnte es eigentlich so weit kommen, dass der Angeklagte derart die Fassung verlor?

Es war der 12. August 2023, als der Angeklagte mit einigen Bekannten in der Bad Laaspher Innenstadt unterwegs war. Gegen 0.30 Uhr kam es dann zu einer verbalen Auseinandersetzung, die in einem „Gerangel“ endete - so die Ausführungen des Angeklagten. Ihm warf die Staatsanwaltschaft vor, zwei Männer, die in der Innenstadt unterwegs waren, provoziert zu haben und anschließend dem Geschädigten ins Gesicht geschlagen zu haben, sodass dieser zu Boden fiel. Der 36-Jährige erlitt dadurch mehrere Schürfwunden und eine Beeinträchtigung des linken Auges. Dass er den Geschädigten geschlagen habe, bestritt der Angeklagte vor Gericht nicht - er zeigte sich diesbezüglich geständig.

Dennoch seien es der Geschädigte und sein Kollege gewesen, die ihn und seine Bekannten (die Rede ist von einer Gruppe von acht bis neun Personen) provoziert habe. „Ich wollte ihm eine Ohrfeige geben, da hat er mir schon eine geknallt und wir fielen beide zu Boden“, so der Angeklagte. Der sei daraufhin zuerst aufgestanden und habe dem Geschädigten dann zweimal mit der Faust ins Gesicht geboxt. „Ich bin heute hier, um die Wahrheit zu sagen. Ich habe keinen Grund, zu lügen.“ Er selbst sei in der Nacht nüchtern gewesen. „Und die anderen?“, wollte Richter Torsten Hoffmann wissen. „Ich denke schon, dass die alkoholisiert waren. Muss ja, sonst würde man ja nicht eine Gruppe von acht, neun Menschen provozieren.“

Vater rät zur Anzeige

Wer am Ende wen provoziert hat, bleibt wohl offen. Der Geschädigte selbst konnte sich am Freitag vor Gericht nicht mehr genau an alle Details erinnern. „Es war spät, dunkel und ich hatte einiges getrunken“, sagte er aus. „Ich war gemeinsam mit meinem Kollegen nach der Abteilungsfeier auf dem Weg in die Innenstadt gewesen, um sich ein Taxi zu holen“, so der 36-Jährige. „Da kam es dann zu der Auseinandersetzung.“ Er selbst gehe jedoch davon aus, nicht provoziert zu haben. „Ich erinnere mich nur, dass es einen Schlag gab und ich zu Boden fiel. Dann zog mich mein Kollege weg und wir rannten davon.“ Eine Alkoholmessung ergab einen Wert von 1,86 Promille. Eine Anzeige wollte der Mann eigentlich nicht machen. „Mein Vater jedoch meinte, ich solle eine Anzeige machen, falls es Spätfolgen geben wird.“ Der habe den 36-Jährigen später in Laasphe abholen wollen und daraufhin die Verletzungen seines Sohnes gesehen.

Sie können froh sein, dass der Geschädigte keine Spätfolgen davontrug. Das hätte auch ganz anders ausgehen können.
Judith Hippenstiel - Oberamtsanwältin

Weitere Auseinandersetzungen zwischen den Männern habe es aber nicht gegeben. Stattdessen sprach der Angeklagte vor Gericht eine Entschuldung aus. „Ich entschuldige mich, dass ich die Fassung verloren habe.“ Eine Entschuldigung, die der Geschädigte annahm. Dennoch aber ermahnte ihn Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel vor Gericht. „Jemanden zu schlagen, der schon am Boden liegt - das ist wirklich das Letzte. Und wenn man provoziert wird, dann geht man weiter. Was streiten Sie mit einem Alkoholisierten? Sie waren nüchtern und sind kein kleines Kind mehr. Ich habe gedacht, wir sehen uns hier nicht mehr wieder.“ Denn: Der Angeklagte hat bereits zwei Eintragungen im Bundeszentralregister - jedoch wegen anderen Delikten. Am Ende sprachen die geständigen Aussagen und die Entschuldigung für den Angeklagten, ebenso, dass der Angeklagte selbst eigentlich keine Anzeige schalten wollte. Dennoch, der Angeklagte ist bereits vorbestraft - und: „Sie können froh sein, dass der Geschädigte keine Spätfolgen davontrug. Das hätte auch ganz anders ausgehen können“, so Judith Hippenstiel, die am Ende für eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro plädierte.

Dem kam Richter Torsten Hoffmann nach und verurteilte den Angeklagten eben zu jener Geldstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig.