Bad Berleburg. Ein 45-Jähriger steht vor Gericht: Was eine Flasche Schnaps und eine schlimme Diagnose damit zu tun haben, wird im Verfahren deutlich.
Ein 45-jähriger Mann stahl im Oktober 2023 eine Flasche Jägermeister aus einem Getränkemarkt. Dafür muss er sich nun vor Gericht verantworten. Er hatte zuvor bei einem CT die Verdachtsdiagnose Lymphknotenkrebs erhalten. Der Diebstahl sei eine Kurzschlussreaktion gewesen, so seine Verteidigerin.
Zahlreiche Vorstrafen
Der 45-Jährige hat zahlreiche Vorstrafen wegen Sachbeschädigung, Betruges, unerlaubten Besitzes und Handels mit BTM und dem Diebstahl einer Stichwaffe. Außerdem lief gegen ihn ein Verfahren wegen der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte. Er habe seiner Exfrau Bilder von der gemeinsamen neunjährigen Tochter geschickt, wie sie unbekleidet auf dem Bett sitzt. Sein Schwager habe daraufhin die Polizei eingeschaltet. Zurzeit lebe seine Tochter in einer Pflegefamilie und darf von ihrem Vater einmal im Monat unter Aufsicht besucht werden.
Wegen dieser Tat musste der Angeklagte eine Strafe von 1000 Euro zahlen, diese sei jedoch noch nicht abgezahlt. Daher kommt für Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel eine reine Geldstrafe nicht mehr infrage. Sie fordert eine Bewährungsstrafe von zwei Monaten wegen Diebstahls und eine Geldstrafe von 500 Euro. Die Forderung der Verteidigung nach fünf Wochen auf Bewährung wird abgelehnt.
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Mildernde Umstände
Strafmildernd wirke sich aus, dass der Beschuldigte ein Geständnis abgelegt hat und es sich um eine geringwertige Sache handle. Außerdem habe er sich durch die Verdachtsanalyse in einer Ausnahmesituation befunden. Es sei auch kein Schaden entstanden, da die Flasche Jägermeister in den Getränkemarkt zurückgebracht worden sei. Auch wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist, solle der Angeklagte sie ernst nehmen, so Richter Thorsten Hoffmann als Belehrung nach der Urteilsverkündung.
Auf einen Einspruch verzichtet der Angeklagte vor Gericht. „Wenn Sie es sich morgen anders überlegen, können wir nichts mehr machen“, gibt seine Verteidigerin zu bedenken, doch er lehnt die Möglichkeit auf Einspruch ab. Das Urteil ist damit rechtskräftig.