Bad Berleburg/ Bad Laasphe. Der 22-Jährige kauft Waren für einen Bekannten aus dem Internet. Das Geld erhält er nie. Wieso er nun selbst vor Gericht steht.

Ein 22-jähriger Mann aus Bad Laasphe steht wegen Vortäuschung einer Straftat vor Gericht. Bei der Polizeiwache hatte er ausgesagt, Waren im Wert von über 9000 Euro von einem Versandhaus erhalten zu haben, die er nie bestellt habe. Dies entspreche jedoch nicht der Wahrheit, wie der Angeklagte selbst zugab und sich einsichtig zeigte.

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Augen auf, wem man vertraut und wie weit
Thorsten Hoffmann - Richter

Er bestellte ein Fahrrad und ein Handy für einen vermeintlichen Freund, den er vor drei Jahren auf der Internetplattform Discord kennengelernt habe. Discord ist ein Kommunikationswerkzeug, das ursprünglich aus der Gaming-Branche stammt. Es ermöglicht gemeinsames Zocken, Chatten und Musikhören. Die Software funktioniert ähnlich wie Skype oder Teams, ist aber außerhalb der Computerspielerszene weniger bekannt. Inzwischen wird der Messenager-Dienst aber auch vermehrt in anderen Bereichen eingesetzt.

Vertrauen im Internet ausgenutzt

Das vorgestreckte Geld habe der Bad Laaspher jedoch nicht zurückerhalten. „Ich habe ihn als guten Freund bezeichnet. Ich habe ihm vertraut“, so der 22-jährige Verlader. Er habe mit seinem Bekannten vereinbart, dass dieser ihm das Geld in monatlichen Raten zu je 150 Euro zurückzahle. Nach der ersten Rate habe der Bekannte aber den Kontakt abgebrochen. Der Bekannte hatte dem Angeklagten gegenüber angegeben, keinen Job und keine Ausbildung zu haben. Er bekomme aber Kindergeld, gab der Discord-Bekannte an. Der Angeklagte habe daraufhin seinem Freund angeboten, ihm das Geld vorzustrecken. Bei dem Versandhaus habe er selbst ebenfalls Ratenzahlung zu monatlich 130 Euro angegeben. Bisher seien bereits über 4000 Euro von seinem Konto abgebucht worden.

Mehr Opfer als Täter

Dass der Angeklagte die Straftat eingeräumt hat und dazu steht, wird ihm positiv ausgelegt. „Der Angeklagte ist deutlich mehr Opfer als Täter“, so die Staatsanwaltschaft. Das Gericht schlägt vor, das Strafverfahren gegen ihn nach §153a Strafprozessordnung aufzuheben, wenn er eine Auflage von 300 Euro zahle. Der Angeklagte sei noch sehr jung und eine Vorstrafe könne Folgen auf seine weitere berufliche Laufbahn haben. Das wolle man verhindern, zeigt sich der Richter Thorsten Hoffmann nachsichtig. Der 22-jährige Angeklagte war mit der Geldauflage einverstanden. Er darf sie in Raten zu je 50 Euro abzahlen.

„Augen auf, wem man vertraut und wie weit“, so ein letzter Rat des Vorsitzenden Thorsten Hoffmann an den Angeklagten.