Erndtebrück. Nach Hausverkauf: Bedrohungen, kein Strom, keine Heizung. Matthias Heesen kämpft für sein Recht und wehrt sich gegen die Vermieter.

Kein Strom, Berge von Müll und Streitereien mit den Vermietern – so hat sich Matthias Heesen das Verhältnis zu den neuen Hausbesitzern nicht vorgestellt. Seit fünf Jahren wohnt Heesen in einer Mietwohnung in Erndtebrück. Dann verstarb sein Vermieter und das Haus wurde verkauft. „Seitdem ist nichts mehr, wie es mal war“, sagt der Erndtebrücker. „Mir als Mieter wurde zwischenzeitlich die Wasserversorgung unterbrochen. Die Heizungsanlage wurde abgeschaltet und die Stromversorgung wurde eingestellt.“ Die Wohnung im Erdgeschoss und das renovierte Obergeschoss werden an immer wechselnde Mieter vergeben, berichtet Heesen. „Dem Anschein nach wird ein Pensionsbetrieb im Haus geführt“, sagt er. „Haustür und Fenster standen und stehen bei Außen-Minustemperaturen häufig offen.“ Und das ist nicht alles: Hinter dem Haus stapeln sich Müllberge, die Tonnen würden nicht mehr geleert werden, so Heesen. „Sie werden falsch befüllt und auf der schwarzen Tonne fehlt die Gebührenmarke.“ Zustände, die den Mieter ärgern und die er nicht länger hinnehmen möchte.

Mir als Mieter wurde zwischenzeitlich die Wasserversorgung unterbrochen. Die Heizungsanlage wurde abgeschaltete und die Stromversorgung wurde eingestellt.
Matthias Heesen - über die Situation in seiner Mietwohnung

Das Kündigungsschreiben ist rechtlich nicht gültig

Nur wenige Tage nach dem Eigentümerwechsel im September 2023 erhielt Heesen ein handschriftliches Kündigungsschreiben – „wegen Eigenbedarf“. Datiert vom 5. September, mit einer Kündigungsfrist zum 30. September. „Die Kündigung ist nicht begründet und nicht gerechtfertigt“, sagt Rechtsanwalt Marc Beer, der dem Erndtebrücker zur Seite steht: „Eine fristlose und außergewöhnliche Kündigung muss begründet sein. Bei Eigenbedarf geht nur eine ordentliche Kündigung. Der Eigenbedarf muss begründet und dargestellt sein, zum Beispiel wenn jemand in der Familie aus seiner Wohnung muss“, erklärt Beer. Das sei in diesem Fall nicht gegeben. „Die Kündigung ist in keiner Weise gerechtfertigt und Spielchen wie den Strom ausschalten sind nicht zulässig. Wir haben eine einstweilige Verfügung beantragt, auf die nicht reagiert wurde. Jetzt haben wir Zwangsgeld beantragt, das muss noch vom Gericht festgesetzt werden. Das kann für den Vermieter teuer werden“, erklärt der Rechtsanwalt.

Die Mülltonnen vor dem Haus laufen über. Geleert werden sie nicht mehr.
Die Mülltonnen vor dem Haus laufen über. Geleert werden sie nicht mehr. © WP | Annelie Manche

Immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen den Mietparteien. Heesen berichtet, der Mann der neuen Hausbesitzerin, der als Vermieter agiert, habe ihn direkt am Tag der Schlüsselübergabe bedrängt: „Er kündigte mir an, er wolle kein Heizöl kaufen. Es sei ohnehin nur noch Heizöl für circa drei Wochen da. Dies war zum damaligen Zeitpunkt gelogen“, sagt Heesen. Der Erndtebrücker erhielt keine offizielle Mitteilung zum Eigentümerwechsel und ihm lagen keine Bankdaten vor, um die Miete zu zahlen. „Die erste Miete habe ich dann - weil mir keine Bankverbindung mitgeteilt wurde - in bar bezahlt. Unter Zeugen mit Quittung“, erklärt Heesen. Seit dem bezahlt er seine Miete monatlich wieder per Banküberweisung, auch seinen anderen Mietpflichten komme er nach.

Schlösser wurden ausgetauscht und es gab Polizeieinsätze

Als der Mieter an Neujahr aus einem Kurzurlaub zurückkam, konnte er nicht mehr in seine Wohnung und stand vor verschlossener Tür. „Ich wurde ausgesperrt. Der Schließzylinder der Haustür wurde einfach ausgetauscht.“ Der Versuch, das Vermieterpaar zu erreichen, scheiterte: „Mir wurde mitgeteilt, sie seien im Urlaub.“ Als er dann die Polizei informierte und diese vor Ort ebenfalls versuchte, den Mann der Hausbesitzerin zu erreichen, stand dieser nur wenige Minuten später vor der Haustür und tauschte unter Aufsicht der Polizei die Schließzylinder wieder aus, wie Heesen berichtet. Der Pressesprecher der Polizei im Kreis Siegen-Wittgenstein, Niklas Zankowski, bestätigte den Einsatz und die Anzeige vom Neujahrstag auf Nachfrage der Redaktion. Auch die aktuelle Anzeige „vom 7. Februar wegen Beleidigung“ liege der Polizei vor. Die zweite Anzeige bezieht sich auf einen Zwischenfall aus der vergangenen Woche: Nachts erhielt Heesen einen Anruf einer unbekannten Nummer. Als er das Telefonat nach mehreren Versuchen entgegennahm, nannte sich der Mann am anderen Ende der Leitung „die rechte Hand des Vermieters.“ Er fragte, ob der Strom wieder funktioniere. Das war zu diesem Zeitpunkt laut Heesen noch nicht der Fall. „Er kündigte mir an, er wolle ‚gleich kommen, mir die Tür eintreten und in die Fresse hauen‘“, schildert der Erndtebrücker die Situation. Darauf rief er die Polizei und stellte eine Strafanzeige.

Der Stromkasten war abgesperrt, Matthias Heesen hatte keinen Zugang zu den Zählern und Sicherungen.
Der Stromkasten war abgesperrt, Matthias Heesen hatte keinen Zugang zu den Zählern und Sicherungen. © WP | Annelie Manche

Auf Nachfrage der Redaktion teilte der als Vermieter auftretende Mann mit, dass er Probleme mit dem Mieter habe: „Wir haben keinen Mietvertrag, den habe ich beim Hauskauf nicht bekommen. Ich habe ihm eine Kündigung geschrieben, aber er wohnt immer noch da.“ Er gab an, dass er im Urlaub gewesen sei, in der kommenden Woche würde er sich um den Müll kümmern und ihn abholen lassen. Auch der Strom sei bereits seit einer Woche wieder eingeschaltet, so der Mann. „Eine Sicherung war herausgeflogen und ein Bekannter hat den Stromkasten repariert.“

Wir haben keinen Mietvertrag, den habe ich beim Hauskauf nicht bekommen. Ich habe ihm eine Kündigung geschrieben, aber er wohnt immer noch da.
Ehemann der Hauseigentümerin - der als Vermieter auftritt

Der Strom ist nun wieder da, aber es gibt neue Probleme

Seit dem Wochenende ist der Strom nun wieder da. „Die Stromversorgung ist vollständig wiederhergestellt. Der Zugang zum Zählerkasten wieder möglich“, sagt Heesen. „Die Stromversorgung war zunächst nur teilweise wieder hergestellt. Mit Zeugen habe ich festgestellt, dass drei defekte Schmelzsicherungen eingebaut wurden. Nach dem Austausch gegen neue, funktionierte wieder alles wie gewohnt.“ Das nächste Problem hat sich allerdings schon aufgetan: „Im Keller ist plötzlich ein Rohr defekt, wodurch Abwasser in nicht unerheblichen Mengen in den Keller gelangt. Dementsprechend ein hygienisches Problem“, teilt Heesen mit.

Stellt sich die Frage, warum der Mieter noch nicht ausgezogen ist: „Der Mann geht mit anderen auch so um und ich will nicht, dass mit noch mehr Menschen so umgegangen wird. Diese Zustände müssen gestoppt werden.“ Dennoch sei ihm daran gelegen, die Probleme zu lösen, sagt Heesen.

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