Berleburg. Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz: Medizinische Einschätzung über den Zustand des 36-Jährigen verhindert Verhandlung.

Lange mussten die Schöffen und der vorsitzende Richter Torsten Hoffmann am Freitagmorgen auf den Start der Verhandlung im Berleburger Amtsgericht warten. Dort sollte sich um 9 Uhr eigentlich ein 36-Jähriger aus Bad Berleburg wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Doch vom Angeklagten fehlte jede Spur. „Ich dachte, die Verhandlung findet nicht statt“, sagte er wenig später, nachdem Richter Hoffmann ihn hatte polizeilich vorführen lassen. Zu einer Verhandlung aber kam es am Ende jedoch doch nicht - weil der Angeklagte aus medizinischer Sicht nicht verhandlungsfähig sei. „Gegen einen nicht verhandlungsfähigen Angeklagten kann auch nicht verhandelt werden“, so der vorsitzende Richter.

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Bereits am Tag vor der Hauptverhandlung legte der Angeklagte dem Gericht eine Arbeitsunfähigkeitserklärung vor. Der Grund hierfür sei eine Erkältung. Für das Gericht jedoch reicht eine leichte Erkältung nicht aus, um als verhandlungsunfähig zu gelten. Das teilte man dem Angeklagten auch mit. Am Ende sei es vielmehr sein psychischer Zustand gewesen, der zu einer Verhandlungsunfähigkeit führte. Hierzu holte sich Richter Torsten Hoffmann eine Einschätzung des Sachverständigen Dr. med. Bernd Roggenwallner ein. Der Facharzt aus Dortmund führte ein kurzes Gespräch mit dem Angeklagten. „Es sagte, dass er nach wie vor Amphetamine konsumiert“, so der Arzt. Zudem sehe sich der Angeklagte als Opfer der Verhandlung. Man erkenne deutlich „eine Verkennung der Realität“. Das aber wollte der Angeklagte so nicht stehen lassen. „Ich bin nicht psychisch krank und ich war es auch nie.“ Man wolle ihm dies nur anlasten. Er bleibe dabei, dass er aufgrund der Erkältung nicht verhandlungsfähig sei.

Aufgrund der medizinischen Einschätzung des Experten wurde das Verfahren nach über eineinhalb Stunden ausgesetzt. Ein neuer Termin werde noch bekannt gegeben. „Dann komme ich auch freiwillig“, so der Angeklagte. Richter Torsten Hoffmann legte dem Angeklagten dringend nahe, sich in ärztliche Behandlung zu begeben und sich vor der nächsten Hauptverhandlung auch amtsärztlich untersuchen zu lassen.