Raumland/Girkhausen. Laut Planer Michael Birkelbach gibt es nur Gewinner bei dieser Maßnahme, für die insgesamt 170.000 Euro investiert werden.
„Der Landesbetrieb Straßen.NRW, die Stadt, die Anlieger und die Natur werden profitieren“, fasst Planer Michael Birkelbach von der Stadt Bad Berleburg das Ergebnis einer Ausgleichsmaßnahme zusammen, auf die sich die Stadt Bad Berleburg und der Landesbetrieb Straßen.NRW verständigt haben.
Weil die Bundesstraße B480 zwischen der Einmündung der L553 an der Ederbrücke und der Einmündung der Limburgstraße/Höhe Kläranlage in Kernstadt grundlegend mit neuer Straßenführung und Radweg saniert wird, werden Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in die Natur notwendig. Die Kosten hierfür trägt der Landesbetrieb. Auf Vorschlag von Michael Birkelbach, Abteilungsleiter Infrastruktur und Erholung, sollen diese Ausgleichsmaßnahmen in Girkhausen erfolgen.
Rund 150.000 Euro sollen in zwei Abschnitten in der Ortsmitte von Girkhausen an insgesamt sieben Stellen erfolgen. Dabei sollen Uferbefestigungen ausgetauscht und ökologisch aufgewertet und die Gewässersohle wieder hergestellt werden. Außerdem soll der Einmündungsbereich des Osterbaches in die Odeborn renaturiert werden.
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In einem Bereich, der am Grundstück in der Odeborn 2 liegt, soll eine vorhandene Mauerscheibe abgebrochen werden und durch eine Natursteinbauweise ersetzt werden. Weil an dieser Stelle aber ein Hausanbau sehr nahe an den Mauerscheiben liegt und Auswirkungen auf die Statik zu befürchten sind, muss hier eine andere Konstruktion erstellt werden. Als eine Möglichkeit nennt der Verwaltungsvorschlag eingerammte Walzstahlprofile mit einer verbauartigen Füllung. Die geschätzten Kosten von 20.000 Euro werde an dieser Stelle für diese Maßnahme die Stadt übernehmen.
Die Vorteile des Verfahrens
„Erhebliche Vorteile“ der Vereinbarung über Ausgleichsmaßnahmen an der Odeborn im Zusammenhang mit den Bauarbeiten an der Bundesstraße 480 sehen die Stadt und auch der Landesbetrieb: „Die Stadt Bad Berleburg erhält eine Vollfinanzierung der ökologischen Aufwertung der Odeborn zuzüglich eines Verwaltungskostenbeitrags. Außerdem können durch diese Zusammenarbeit zeitliche Verzögerungen/Ungewissheiten im Vergleich zu einer Förderung nach Wasser-Rahmenrichtlinie (WRRL) umgangen werden. Der Fremdfinanzierungsanteil ist darüber hinaus hier auch höher als bei einer Umsetzung nach Förderung der WRRL. Der Landesbetrieb kann wiederum durch diese Ausgleichsmaßnahme den Kompensationsaufwand für den Ausbau der B480 weiter decken, da durch die Untere Naturschutzbehörde in Aussicht gestellt wurde, dass analog zu ähnlichen Kompensationsmaßnahmen eine Anrechnung von 1,60 Euro pro Ökopunkt angesetzt werden kann.“ Außerdem übernehme die Stadt die Planungs- und Genehmigungsleistungen. Eine Absprache mit den Anliegern sei zum Teil bereits erfolgt, heißt es in der Verwaltungsvorlage.
Die fand eine uneingeschränkte Zustimmung im Ausschuss für Planen, Bauen, Wohnen und Umwelt am Dienstagabend.
Es gibt aber auch eine Wermutstropfen: Die Planung und Umsetzung der Ausgleichsleistungen ist nicht an den Baustart der Sanierung der Bundesstraße 480 gekoppelt, wie Michael Birkelbach auf Nachfrage der Redaktion erläuterte. Und auch die Engstelle an der Eisenbahnbrücke wird erst im Zuge der Sanierung der Bundesstraße erfolgen.