Bad Laasphe. Weil eine Bad Laaspherin beim Rückwärtsausparken ein Auto beschädigte und einfach weg fuhr, riefen Zeugen die Polizei. Das war passiert.
Beim Rückwärtsausparken hatte eine Bad Laaspherin ein anderes Fahrzeug beschädigt und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, dafür stand die 61-Jährige vor dem Berleburger Amtsgericht.
Anfang Juni dieses Jahres stellte die Laaspherin ihr Auto auf einem Parkplatz an der Bahnhofstraße in Bad Laasphe ab, um Erledigungen zu machen. Als sie rückwärts aus der Parklücke fuhr, soll sie mit ihrem Außenspiegel das daneben parkende Fahrzeug am Tankdeckel beschädigt haben. „Ich habe es nicht bemerkt, sonst hätte ich mich nicht entfernt“, erklärte sie. „Ich fahre nicht nach Spiegeln, sondern drehe mich immer um“, so habe sie nicht gesehen, dass ihr Außenspiegel ein anderes Fahrzeug berührt habe.
Sachschaden von mehr als 1400 Euro entstanden
Der entstandene Sachschaden lag bei 1478 Euro. „Ich habe nicht bemerkt, dass ein Schaden entstanden ist“, sagte die Angeklagte. Als sie nach rechts auf die Bahnhofsstraße abbog, bemerkte die Laaspherin, dass ihr Außenspiegel umgeklappt war „Da habe ich gesehen, dass der Spiegel nach vorne geklappt war. Ich habe das Fenster runter gemacht und ihn richtig gestellt“, sagte die Angeklagte vor Gericht aus. Gedanken habe sie sich deswegen nicht gemacht. „Der Spiegel war vorher schon beschädigt. Der TÜV hatte das auch schon bemängelt und er sollte erneuert werden“, so die Laaspherin weiter.
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Der Fahrer des beschädigten Fahrzeugs saß zur Tatzeit im Auto auf dem Fahrersitz. „Ich habe ein Kratzen am Auto gehört und aus der Seitenscheibe in den Spiegel geschaut“, erklärte er als Zeuge vor Gericht. Als er ausstieg, um sich sein Auto anzuschauen, war die Angeklagte schon weg. Ein weiterer Augenzeuge hatte den Vorfall beobachtet und ein Foto des Kennzeichens gemacht, so konnte die Angeklagte kurz darauf auf dem Parkplatz eines nahe gelegenen Lebensmittelmarktes von der Polizei ausfindig gemacht werden. Sie kam sofort mit zurück zur Unfallstelle. „Es tut mir schrecklich leid, wenn ich es gemerkt hätte, hätte ich angehalten. Dafür habe ich ja eine Versicherung“, so die Laaspherin. Diese übernahm den Schaden letztendlich auch.
Angeklagte aus Bad Laasphe kommt mit Geldbuße davon
Da die 61-Jährige keine Vorstrafen oder Einträge im Fahreignungsregister hat und der entstandene Schaden unter der Grenze von 1500 Euro liegt, einigten sich alle Parteien, das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Die Angeklagte muss 600 Euro in sechs Monatsraten an den Turnverein Laasphe zur Kinder- und Jugendförderung zahlen. Ihre Fahrerlaubnis darf sie behalten.