Bad Berleburg. Ein Tabakgemisch mit Marihuana kommt einem 21-Jährigen teuer zu stehen. Dabei war es nicht das erste Gerichtsverfahren für den Mann.
Mit zwei kleinen Druckverschlusstütchen war ein 21-jähriger Berleburger im Juni dieses Jahres von der Polizei erwischt worden. In einem Tütchen waren 8,27 Gramm Tabak-Marihuana-Gemisch, in dem anderen 4,2 Gramm Marihuana. Der Angeklagte gesteht seine Tat vor Gericht. „In dem einen Tütchen war Tabak und die Reste von einem Joint – das war nur ein sehr kleiner Anteil von Marihuana. Ich weiß, für wie viel Geld ich das in Berleburg geholt habe“, sagte er aus. Gedacht waren die Drogen für den Eigenkonsum.
„Ich habe damit nichts mehr zu tun, ich habe aufgehört“, teilte er vor Gericht mit. Das bei einem Tabak-Marihuana-Gemisch „erfahrungsgemäß mehr Tabak als Marihuana drin ist“, bestätigte auch der Polizist, der die Drogen beim 21-Jährigen sicherstellte. Auch ein Blick auf das Foto des Beweismaterials aus den Akten bestätigt dies: „Man sieht eindeutig, dass da mehr Tabak ist“, so der Polizeibeamte.
Kein ungeschriebenes Blatt
Ein unbeschriebenes Blatt ist der Angeklagte nicht. Zwei Gerichtsverfahren wegen Diebstahl und Hausfriedensbruch wurden eingestellt. Vorbestraft ist der Berleburger wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung, hierfür erhielt er 2021 eine Geldstrafe. Da er eine eigene Wohnung habe, sich um seine Tochter kümmere, einer geregelten Arbeit nachgehe und nach eigenen Angaben keine Drogen mehr konsumiere, wurde kein Jugendstrafrecht, sondern das allgemeine Strafrecht angewandt.
Richter Torsten Hoffmann verurteilte den Berleburger wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro. „Sie sind wegen dieses Tatbestandes noch nicht vorbestraft, haben ein Geständnis abgelegt und nicht nach Ausreden gesucht, deswegen gibt es eine Geldstrafe, keine Haftstrafe“, so der Richter.