Bad Berleburg. Während eines Streits soll der Angeklagte seine Familie bedroht und die Wohnzimmertür eingetreten haben. Warum, erklärte er vor Gericht.

Dass es auch innerhalb der Familie zu heftigen Ausein­andersetzungen kommen kann, ist nicht neu – doch der Streit einer Bad Berleburger Familie am 15. Juni 2022 eskalierte derart, dass die Polizei hinzugerufen werden musste. Und die Beamten fanden neben einem Loch in der Wohnzimmertür auch Rückstände vom Wandputz an einem Küchenmesser, mit dem der heute 20-Jährige seine Mutter bedroht haben soll. Daher musste er sich nun wegen Bedrohung in Tateinheit mit einer Sachbeschädigung vor dem Bad Berleburger Amtsgericht verantworten.

Am besagten Tag soll der Mann seine Familie in der Wohnung der Mutter besucht haben. Zunächst sei auch alles gut gewesen. Doch mit zunehmenden Alkoholkonsum sei es plötzlich zum Streit gekommen. Als der Streit schließlich eskalierte, soll der Angeklagte in die Küche gegangen sein, ein Messer gezogen haben und dieses anschließend gegen seine Mutter sowie seinen Bruder und dessen damalige Freundin gerichtet haben, bevor er es in eine Wand im Flurbereich stach. Daraufhin sei die Familie ins Wohnzimmer geflohen, dessen Tür die Mutter verschloss. Diese soll der Angeklagte daraufhin eingetreten haben.

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„Ja das stimmt, dass ich die Tür eingetreten habe – und das tut mir auch wirklich leid“, so der Angeklagte. Die Tür habe er bereits bezahlt. „Ich habe eingesehen, dass mein Verhalten falsch war“, sagte er vor Gericht aus. Was das Messer betrifft, so könne er sich daran nicht erinnern. „Das Messer habe ich zum Grillen genutzt, aber nicht gegen jemanden gerichtet“, so der 20-Jährige, bei dem nach Eintreffen der Polizeibeamten ein Alkoholwert von 1,65 Promille nachgewiesen wurde. „Ich habe eine Schere genommen, nachdem mein Bruder auf mich eintrat, um Abstand zu gewinnen“, so seine Version. Doch: „An dem Messer wurden Rückstände des Putzes gefunden“, so Richter Torsten Hoffmann. Der Bruder des Angeklagten sagte zum Tatgeschehen nicht aus. Er machte wie seine Mutter vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Verwarnung und Geldbuße

Etwas, was auch eine weitere Zeugin wohl gern gemacht hätte. „Wenn Sie hier vor Gericht nicht alles aussagen, was Sie wissen oder gar lügen, droht Ihnen weitaus mehr als dem Angeklagten“, so Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel. Am Ende der Verhandlung plädierte sie für die Anwendung des Jugendstrafrechtes – unter anderem, weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt erst 19 Jahre alt war und auch der Alkohol zu dem Zeitpunkt eine große Rolle spielte. Als strafmildernd bewertete sie die zum Teil geständigen Aussagen des Angeklagten, sowie seine Bemühungen, sein Leben selbst wieder in die richtigen Bahnen zu lenken. „Er hat sich sehr verändert, geheiratet, einen Job und trinkt keinen Alkohol mehr“, berichtet auch seine Mutter. Bis heute habe der Angeklagte keinen Tropfen Alkohol mehr getrunken.

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Am Ende sprach ihn Richter Torsten Hoffmann der Bedrohung und der Sachbeschädigung schuldig und verwarnte ihn. „Das ist aber kein Freispruch“, betonte er. Zudem muss der Angeklagte eine Geldbuße in Höhe von 900 Euro zahlen und wird für die Dauer von einem Jahr einer Betreuung unterstellt.