Bad Berleburg. Ein 19-Jähriger Berleburger widersetzte sich zwei Polizisten bei einer Durchsuchung. Warum es für die Beamten eine „Schrecksekunde“ war.

„Tätlicher Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit vorsätzlicher Körperverletzung“ lautete die Anklage für einen 19-Jährigen vor dem Amtsgericht Bad Berleburg. Vor einem Jahr, im September 2022, kontrollierten zwei Polizisten am Berleburger Bahnhof gegen Abend zwei junge Männer wegen eines Verdachtes, dass sie eine Schusswaffe mit sich führten. Der junge Mann, mit dem der Angeklagte unterwegs war, habe vorher in Aue seine Freundin bedroht und angedroht sie zu erschießen. „Die Drohung war so genau, das haben wir ernstgenommen“, sagt ein Polizeibeamter vor Gericht aus. Als sie den Mann zuhause nicht antreffen konnten, bekamen die Polizisten später den Hinweis, er hätte wieder bei der Freundin Ärger gemacht, befände sich jetzt im Zug Richtung Bad Berleburg. „Deswegen haben wir am Bahnhof auf ihn gewartet und zuerst ihn angesprochen und dann den Angeklagten.“

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Der Angeklagte gab direkt zu, ein Messer mit sich zu führen, das er auch der Polizei übergab. Einer weiteren Durchsuchung wollte er allerdings nicht zustimmen und widersetze sich dem Beamten. „Ich wollte den Grund für die Durchsuchung wissen und habe mehrfach nachgefragt, aber keine Antwort bekommen“, sagte der Berleburger vor Gericht aus. Als einer der Beamten ihn am Arm packte, habe er sich losgerissen. „Ich habe mein Handy rausgeholt um einen Anwalt anzurufen. Sie hatten kein Recht, mich festzuhalten.“ Der Polizist sprach vor Gericht von einer „Schrecksekunde“, als der Angeklagte in seine Tasche griff, da die Beamten von Waffenbesitz ausgingen. Am Streifenwagen ging das Gerangel weiter. Deswegen wollten die Polizisten dem 19-Jährigen Handfesseln anlegen. Dieser konnte sich allerdings losreißen. „Er hat den Arm nach oben gestreckt und gerufen: ,Ich bin wieder frei’“, so der Polizist.

Trotz Schutzweste erlitt ein Polizist eine Rippenprellung

Um ihn ruhig zu stellen, versuchten die Polizisten ihn auf den Boden zu bringen. Im Gemenge traf der Angeklagte einen der Polizisten mit einem Ellbogenstoß an der Brust. „Ich wollte ihn am Hals fassen, um ihn auf den Boden zu bringen. Da der Angeklagte größer ist, habe ich mich gestreckt und die Armöffnung der Schutzweste an der Seite war offen, genau dahin hat der Angeklagte bei seinem Ellbogenstoß getroffen“, so der Polizist. „Der kurze Schmerz war so stark, dass ich ihn losgelassen habe.“

Dennoch gelang es den beiden Beamten, Handfesseln anzulegen und den 19-Jährigen zu durchsuchen. Das Ergebnis war auch für die Polizisten überraschend: Gefunden wurde nichts. Der Polizist hatte am Tatabend noch leichte Schmerzen. Als diese nach einigen Tagen stärker wurden, suchte er einen Arzt auf: Die Diagnose war eine Rippenprellung. Deswegen war der Beamte eine Woche lang krankgeschrieben. Insgesamt hatte er sechs Wochen lang Schmerzen, die ihn bei Bewegungen einschränkten. Der Polizeibeamte stellte einen Antrag auf Schmerzensgeld. Während der Verhandlung einigten sich der Angeklagte und der betroffene Polizist auf einen Vergleich von 600 Euro Schmerzensgeld, das der Angeklagte in sechs Monatsraten abbezahlt. „Ich habe das nicht absichtlich gemacht. Ich wollte Sie nicht verletzten“, sagte der Angeklagte und entschuldigte sich bei dem Polizisten. Dieser nahm die Entschuldigung an, auch wenn sie etwas spät komme, so der Beamte.

Milde Strafe wegen Jugendstrafrecht

Laut Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte mit seinem Verhalten eine Körperverletzung billigend in Kauf genommen. „Ihr Lebenslauf ist nicht immer unproblematisch. Ich möchte nicht, dass Sie hier zum Stammkunden werden“, sagte Richter Torsten Hoffmann. Da der 19-Jährige bisher keine Vorstrafen hat, noch nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde und aktuell eine Ausbildung macht, bekam er eine Verwarnung und für neun Monate einen Betreuern des Vereins Brücke Siegen zur Seite gestellt.

„Bei einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht wäre es eine Freiheitsstrafe geworden. Bei einer Tat wie dieser ist keine Geldstrafe drin“, warnte Richter Torsten Hoffmann abschließend.