Bad Berleburg. Der Erndtebrücker hatte aus dem Wagen starke Schmerzmittel gestohlen. Doch auch um Drogen und Waffen ging es im Gerichtsprozess gegen ihn.
Illegaler Drogenbesitz und angedachter Drogenverkauf, illegaler Waffenbesitz, Diebstahl von starken Medikamenten aus einem aufgebrochenen Auto – um all dies ging es gestern vor dem Amtsgericht Bad Berleburg für den 26-jährigen Angeklagten aus Erndtebrück. Das Urteil am Ende: eine Geldstrafe von 6600 Euro und ein Freispruch. Es lag aber auch eine Haftstrafe in der Luft.
In „paranoiden Welten“ gelebt
Anfang Mai 2021: Laut Anklage von Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel bricht der heute 26-Jährige in Bad Berleburg mit einem Schlagbolzen ein geparktes Auto auf und stiehlt daraus einen Koffer mit starken Schmerz-Medikamenten. Am gleichen Tag wird er mit Drogen wie Haschisch und Marihuana sowie einer Pistole der Marke Walther samt vier Patronen in seinem Rucksack erwischt – damit würde er gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz verstoßen. Mitte März 2022 besucht die Polizei den 26-jährigen dann in dessen Erndtebrücker Wohnung – und findet dort unter anderem Amphetamine, Marihuana und psychoaktive Pilze vor.
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Gefunden worden seien die Drogen in der Wohnung übrigens, so Richter Torsten Hoffmann, als es der Freundin des Angeklagten, die dieser pflegt, schlecht gegangen und daher der Notarzt gekommen sei. Der habe die Drogen bemerkt.
Ein kleiner Waffen-Freak
Ihr Mandant „bestreitet die Taten ja auch nicht“, betont Rechtsanwältin Julia Kusztelak aus Iserlohn. Und tatsächlich habe er damals auch daran gedacht, Drogen zu verkaufen, um seine finanziellen Probleme in den Griff zu bekommen, sagt der Angeklagte selbst – zu einer Zeit, in der er immer wieder in „paranoiden Welten“ gelebt habe – etwa mit der Vorstellung, dass Weltkrieg sei und die Amerikaner Corona in die Welt gesetzt haben.
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Und nach dem Auto-Aufbruch habe er im Polizei-Gewahrsam noch gesagt, dass der gestohlene Koffer in seiner Wohnung stehe. Bei dessen Diebstahl habe er im Übrigen „nicht bewusst gehandelt“, so der Angeklagte. Getan habe er das nur für einen opiat-abhängigen Kumpel. Anschließend habe er mit dem Auto noch auf eine Party fahren wollen – „und einfach Spaß haben an diesem Abend“. Was die Pistole betreffe, sei er Sammler, bekennt der 26-Jährige: „Ich bin so ein kleiner Waffen-Freak.“
Über Reha zurück ins Berufsleben
Sachverständiger Dr. Jürgen Schulz aus Siegen, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, bescheinigte dem durchaus intelligenten Erndtebrücker eine psychische Erkrankung schon seit seinen Jugendzeiten. Und irgendwann habe er damit begonnen, sich mit diversen Drogen vom Schwarzmarkt selbst zu therapieren.
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Bei dem Auto-Aufbruch habe sich der 26-Jährige „die Gedanken seines Kumpels zu eigen gemacht“, sei dabei aber wohl schuldunfähig gewesen, so Dr. Schulz. In den anderen Fällen dagegen sehe er „nichts Psychotisches“. Der 26-Jährige sei „kein typischer Drogi“.
Ziel: Berufsleben statt Frührente
Derzeit bezieht der Erndtebrücker, der nach dem Abitur eine Maurer-Ausbildung machte und einige Semester Bauingenieurwesen studierte, aus Krankheitsgründen eine Frührente. Durch eine Reha wolle er „wieder ins Berufsleben“. Im Moment habe er einen Nebenverdienst in der Veranstaltungsbranche in Aussicht. Er befinde sich aber auch in einer Psycho-Therapie.
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Oberamtsanwältin Hippenstiel, Anwältin Kusztelak und Richter Hoffmann folgten in Plädoyers und Urteil den Hinweisen des Sachverständigen – und bewerteten dessen Geständigkeit sowie den Willen zu einer besseren Lebensperspektive als strafmildernd. Für den Waffen- und Drogenbesitz kam eine hohe Geldstrafe statt Haft heraus, für den Auto-Aufbruch der Freispruch. Der Angeklagte könne die Geldstrafe übrigens auch in Form von Sozialstunden abarbeiten, so der Hinweis der Oberamtsanwältin.