Bad Berleburg. Beamte wollten den Ausweis eines Bad Berleburgers kontrollieren, der polizeibekannte Mann eskalierte. Jetzt gab es Konsequenzen.

Wegen Widerstands gegen Polizeibeamte, versuchter Körperverletzung und Beleidigung muss sich ein 27-Jährige vor dem Amtsgericht verantworten. In den frühen Morgenstundes des 19. Januars diesen Jahres wird die Polizei zu einem Einsatz wegen Sachbeschädigung in ein Wohngebiet in Bad Berleburg gerufen. Bei der Fahndung in der Umgebung fällt eine dunkel gekleidete Person mit Taschenlampe auf. Während zwei Polizeibeamten sich dem Mann nähern, um die Personalien zu überprüfen, stößt eine zweiter Einsatzwagen dazu, der die Umgebung ebenfalls durchsucht hatte. „Die Beamten wollten nur Ihre Personalien kontrollieren und das ist dermaßen ausgeartet“, sagt Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel. Der Angeklagte gibt an, keine Ausweisdokumente bei sich zu haben. Als die Polizisten ihm schildern, dass es um eine mögliche Sachbeschädigung gehe und sie ihn durchsuchen wollen, beleidigt der Berleburger die Einsatzkräfte. Außerdem versucht er zweimal einem der Polizisten eine Kopfnuss zu geben.

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Vor Gericht zeigt sich der Angeklagte geständig. „Es war genauso wie es vorgelesen wurde“. Er sei vom Haus eines Freundes auf dem Nachhauseweg gewesen. Er habe sehr viel Schnaps getrunken und auch Kokain konsumiert, gibt er vor Gericht zu. Sein Alkoholwert lag bei 1,66 Promille. „Sie kamen direkt mit Sachbeschädigung auf mich zu. Ich habe mich angegriffen gefühlt“, sagt er weiter.

Viele Vorstrafen und Verstoß gegen die Bewährungsauflagen

Der 27-Jährige ist kein unbeschriebenes Blatt, die Liste an Vorstrafen lang: Vom Jugendarrest bis eingebüßte Haftstrafen. Der Drogen- und Alkoholkonsum begleitet ihn schon sein ganzes Leben. Momentan sitzt der Berleburger in der JVA Attendorn ein, weil er gegen die Bewährungsauflagen seines vorherigen Gerichtsverfahrens verstoßen hat. „Sie hatten viele Chancen und viele Leute haben sich um Sie gekümmert, von der Pflegefamilie bis zur Bewährungshelferin. Irgendwann muss die Kurve gekriegt werden oder wollen sie dauerhaft in Attendorn wohnen?“, fragt Richter Torsten Hoffmann.

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Der Angeklagte ist nicht nur geständig, sondern entschuldigt sich bei den anwesenden Polizeibeamten. „Viele Straftaten bereue ich nicht, aber das bereue ich“, sagt er. Seine Geständigkeit und die Entschuldigung wird ihm vor Gericht zu Gute gehalten. „Wenn Sie doch immer so vernünftig wären wie heute“, sagt Judith Hippenstiel und meint weiter: „Die Haft kann die Rettung für Sie sein.“ Diese Meinung teilt auch Richter Torsten Hoffmann und verurteilt den 27-Jährigen schließlich zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten: „Weder Geld- noch Bewährungsstrafen haben Sie abgehalten. Die Haft scheint eine gewisse Wirkung auf Sie zu haben.“