Bad Berleburg. Erst macht Frauchen Ärger, dann beißt der Hund. Wegen gleich zwei Vorfällen mit ihrem unangeleinten Labrador wird eine Berleburgerin verurteilt.

Mit dem Hund spazieren zu gehen, sollte im besten Fall entspannend sein. Dass das nicht immer der Fall ist, zeigte sich vor dem Bad Berleburger Amtsgericht. Wegen zwei Delikten war eine in 1970 geborene Bad Berleburgerin angeklagt – beide Male wegen ihres Hundes. Zur Verhandlung erschienen, ist die Angeklagte allerdings nicht.

Bad Berleburgerin wegen zwei Vorfällen angeklagt

Im September des vergangenen Jahres ereigneten sich die beiden Vorfälle. Am 8. September soll die Angeklagte mit ihrem Labrador, der nicht angeleint war, in einem Wohngebiet in Bad Berleburg spazieren gegangen sein. Als sie eine Passantin darauf anspricht, dass der Hund angeleint sein müsse, bespuckt die Angeklagte die Passantin und versetzt ihr einen Stoß, der sie aber nicht verletzt. Am darauf folgenden Tag trifft die Angeklagte beim Spazierengehen mit ihrem erneut freilaufenden Hund auf eine 12-Jährige mit ihrer 18-Jährigen Schwester und einem Mini-Malteser. Die Begegnung der Hunde endet in einer Auseinandersetzung: Der Labrador beißt den kleineren Hund. Als die 12-Jährige ihren Hund vor weiteren Verletzungen schützen will, beißt der Labrador auch das Mädchen in den Oberarm. Sie erlitt eine „offene Bisswunde, Schwellung und Rötung“, heißt es in der Anklage.

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Trotz Abwesenheit zu Geldstrafe verurteilt

Da die Angeklagte nicht zur Verhandlung erschien, wurde das Urteil in ihrer Abwesenheit verhängt. Wegen Beleidigung und versuchter Körperverletzung im ersten Verfahren und fahrlässiger Körperverletzung im zweiten Verfahren, wurde die Berleburgerin zu einer Geldstrafe zu insgesamt 120 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt. Das Urteil wird ihr schriftlich zugestellt.

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