Bad Berleburg/Siegen. Der junge Arbeitslose muste sich jetzt vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Zeugen-Aussagen bringen dann die überraschende Wende.
War es „nur“ ein Messer? Oder doch eine ausgewachsene Machete, mit der ein heute 22-Jähriger aus Bad Berleburg einen 20-Jährigen Siegener im Skatepark Eiserfeld bedrohte? Jedenfalls hätte der Angreifer sein Gegenüber mit dieser Waffe gefährlich verletzen können. Anlass des heftigen Streits: eine unglückliche Beziehung des 22-Jährigen mit der Cousine des Bedrohten. Am Freitag wurde der Fall vor dem Bad Berleburger Jugendschöffengericht verhandelt. Für eine überraschende Wende sorgten am Ende die Aussagen der Zeugen.
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Laut Anklage soll der 22-jährige Arbeitslose in einer Juli-Nacht 2021 im Skatepark erschienen sein, um seine Waffe gegen den zwei Jahre Jüngeren zu richten, ihn zumindest damit zu schlagen. Dann soll ein 19-jähriger Freund des Bedrohten zur Hilfe geeilt sein – und dem Angreifer die Waffe entwunden haben. Allerdings um den Preis, dass er sich beim Greifen in die Klinge des Messers die Hand verletzte und später ins Krankenhaus musste.
Cousine beleidigt
Eigentlich habe er mit dem Messer nur drohen wollen, so der Angeklagte – doch dann habe sich der Bedrohte gewehrt, mit dem er sich zu dem Treffen im Skatepark zuvor per WhatsApp verabredet habe. Er und der andere seien betrunken gewesen, sagt der 22-Jährige. Er selbst habe damals aber auch Medikamente genommen, Gras geraucht und öfter Stimmen gehört, habe sich oft verfolgt gefühlt. Dass er dem 20-Jährigen via WhatsApp bereits mit massiven Worten wie „Ich werde dich kurz und klein hauen“ gedroht habe – daran kann sich der Angeklagte nicht mehr erinnern. Belegen lässt sich das nicht, weil die WhatsApp-Nachrichten gar nicht mehr existieren.
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Der Angeklagte habe seine Cousine beleidigt, erklärt der 20-Jährige im Zeugenstand, das habe er so nicht stehenlassen wollen. Überhaupt habe es Probleme in der Beziehung gegeben. Nachdem der Angreifer dann entwaffnet worden sei, habe er die Polizei alarmiert. „Er ist mit der Machete auf mich zugekommen und war bereit, mich damit zu schlagen“, berichtet der 20-Jährige. Doch mittlerweile sei da „kein böses Blut mehr“, versichert er. Eine Entschuldigung des 22-Jährigen habe er angenommen.
Schwarzes Messer im Dunklen
Dass es ein schwarzes Messer gewesen sei, habe man im Dunklen nicht sofort bemerken können, so der 19-jährige Abiturient als Zeuge. Er sei eher von einem Schlagstock ausgegangen, habe deshalb zugegriffen. Dass er sich dabei verletzt habe, sei ihm erst später bewusst geworden. Als er dem 22-Jährigen das Messer habe abnehmen können, habe sein Freund den Angreifer bereits niedergerungen.
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Eine Polizistin, die nach dem besagten Treffen im Skatepark alarmiert wurde, erinnert sich nur noch an die Aussage des verletzten 19-Jährigen, der bei der Vernehmung von einem Handgemenge gesprochen habe. Ihr Kollege berichtet, dass man den 22-Jährigen später aufgegriffen und ins Polizei-Gewahrsam genommen habe. Die Suche nach dem Messer dagegen sei erfolglos geblieben.
Nicht mehr steuerungsfähig
Das Messer habe er sich nach der geschilderten Entwaffnung gegriffen und weggeworfen, berichtet ein Siegener Student (20) aus der Skatergruppe des Bedrohten – wohin, das wisse er nicht mehr so genau. Er habe damals einfach Angst gehabt, dass noch mehr passiert.
Dr. Bernd Roggenwallner aus Dortmund als fachärztlicher Gutachter bescheinigte dem Angeklagten, dass er „zum Tatzeitpunkt nicht mehr steuerungsfähig“ gewesen sei – und damit schuldunfähig.
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Insgesamt habe sich „der Sachverhalt nicht so bestätigt wie angeklagt“, stellte Dennis Lotz von der Staatsanwaltschaft Siegen in seinem Plädoyer fest. Und die Bedrohung allein sei keine rechtswidrige Handlung. Er rate dem Angeklagten aber dringend, so Lotz weiter, eine Sucht-Therapie zu beginnen. Dem hatte Verteidiger Fritz Bosch aus Bad Laasphe nichts hinzuzufügen. Am Ende sprach Richter Torsten Hoffmann den 22-Jährigen frei – warnte ihn aber auch mit Blick auf ein gewisses Vorstrafenregister vor weiteren Straftaten. Die könnten dann nämlich „Knast“ oder „Unterbringungsentzug“ bringen.