Bad Laasphe. Nach Feierlichkeiten unter Nachbarn wird einem Mann vorgeworfen, eine Minderjährige sexuell belästigt zu haben. Der Abend wirft Fragen auf.
Bei Feierlichkeiten unter Nachbarn – mit dem ein oder anderen Bierchen – soll es am Pfingstwochenende im vergangenen Jahr zur sexuellen Belästigung einer 14-Jährigen gekommen sein. So lautet die Anklage vor dem Amtsgericht in Bad Berleburg. Die Situation ist allerdings etwas undurchsichtig. Der Angeklagte selbst schweigt vor Gericht. Laut Mutter der Geschädigten verlief der Abend wie folgt ab: Bis 20 Uhr haben sie mit den Nachbarn vor dem Mehrfamilienhaus mit insgesamt vier Wohnungen zusammengesessen und einige Dosen Bier getrunken. Dann sei die Familie in ihre Wohnung gegangen. Gegen 22 Uhr sei der Angeklagte zu ihnen hoch gekommen, um sich für einen Vorfall vor einigen Wochen zu entschuldigen. Streitigkeiten kamen zwischen den Nachbarn häufiger vor. Sie saßen im Wohnzimmer zusammen und es wurde weiter Alkohol konsumiert.
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Der 29-jährige Angeklagte habe das Mädchen zu sich auf dem Sessel gebeten und das sei der Einladung gefolgt. „Dabei habe ich mir nichts gedacht, denn er war wie ein großer Bruder für sie“, sagt die Mutter vor Gericht aus und beschreibt das Verhältnis zu den Nachbarn als freundschaftlich, trotz vermehrter Streitigkeiten. „Ich habe gesehen, wie seine Hand unter ihr T-Shirt ging. Wohin und wie weit, weiß ich nicht“, berichtet die Mutter über den Vorfall.
Mutter der Geschädigten war Zeuge des Vorfalls
Sie habe gesehen, dass es der Tochter unangenehm sei. Die 14-Jährige sei daraufhin aufgestanden und in die Küche gegangen, erklärt die Mutter weiter. Dann habe sie sich auf den Wohnzimmerboden gesetzt. Kurz darauf habe der Angeklagte das Mädchen wieder zu sich auf den Schoß gebeten. „Komm mal zu dem Onkel auf den Schoß“, habe er gesagt, so die Mutter. Die Geschädigte sei der Einladung gefolgt und als sie wieder auf dem Schoß des Angeklagten saß, sei seine Hand wieder unter ihrem Oberteil verschwunden. Laut Aussage der Geschädigten bei der Polizei später, soll er ihr an die Brüste gefasst haben. „Ich habe mich nicht getraut es anzusprechen. Ich hatte Angst, dass die Situation eskaliert“, erklärt die Mutter.
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Sie kenne die schlechte Laune des Angeklagten und habe sie schon mehrfach erlebt. Dann sei die Mutter eingeschritten, habe das Mädchen erst in die Küche geschickt und ihr dann gesagt, sie solle sich zu ihrem Vater auf das Sofa setzten. Dieser habe von den Vorfällen nichts mitbekommen und konnte angeblich nur sehen, wie der Angeklagte den Arm um den Rücken des Mädchen geschlungen hat.
Angeklagter ließ nicht locker und wollte Mädchen ins Bett bringen
Die 41-Jährige erzählt weiter, das sie ihre Tochter aus der Situation befreien und sie ins Bett bringen wolle. Da es bei dem Ehepaar derzeit schwierig lief, hatten sie getrennte Wohnbereiche im Haus: eine Wohnung oben und eine unten. Der Angeklagte habe darauf bestanden mit runter zu gehen, um die Tochter ins Bett zubringen. Die Mutter bat deswegen ihren Mann, sie zu begleiten. In der Wohnung unten habe sie ihren Mann ins Badezimmer gezogen, um ihm die Situation zu erklären. Die Tochter war währenddessen mit dem Angeklagten allein. Das sorgte seitens der Staats- und der Rechtsanwaltschaft für Unverständnis: Warum lässt man die Tochter nach den Vorfällen mit der Person allein? „Ich war völlig hilflos und überfordert“, erklärt die Mutter. Aus Angst vor dem Angeklagten habe sie den Vater informieren wollen, damit er sie unterstützt. In der Zeit allein soll der 29-Jährige das Mädchen zwischen den Beinen berührt haben, so die Aussage des Mädchens gegenüber ihrer Mutter. „Ich kann nur das sagen was ich gesehen habe“, erklärt die Mutter.
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Das die Anzeige bei der Polizei erst zwei Tage nach der Tat passierte, sorgt ebenfalls für Stirnrunzeln im Gericht. Die Mutter sei am Pfingstmontag zur Polizeidienststelle gefahren und habe Anzeige erstattet. Die Tochter wollte nicht mitkommen. „Sie hatte Angst vor einer Anzeige und ihr war es unangenehm darüber zu reden“, so die 41-Jährige. Sie wurde später am Tag von den Polizeibeamten befragt.
Am Ende zogen sich alle Parteien zu einer Rechtsbesprechung zurück. Wird ein Glaubwürdigkeitsgutachten der 14-Jährigen angefordert oder wird das Verfahren vorläufig gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt? Das Ergebnis: Eine Geldbuße in Höhe von 900 Euro, die in sechs Monatsraten abzuleisten ist. Das Geld geht an den Förderverein Brücke, der mit seiner Arbeit die Kriminalität senken möchte und Jugendlichen und Erwachsenen in schwierigen Lebenssituationen Unterstützung bietet.
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