Bad Laasphe. Zehn Jahre hat diese Diskussion gedauert. Nun fehlt nur noch ein formaler Akt der Zustimmung, dann gelten diese drei Zonen.

Die Stadt Bad Laasphe macht am Mittwoch und am Donnerstag einen großen Schritt. „Ich hoffe wir werden dann auf Jahre hinaus Ruhe haben“, sagt auch der Bauausschussvorsitzende Günter Wagner (CDU) im Gespräch mit der Redaktion.

Bauausschuss und Stadtverordnetenversammlung stimmen ab

Im Bauausschuss und der folgenden Stadtverordnetenversammlung berät und entscheidet die Politik über den „Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Arnsberg vom 2. Mai 2023“. Übersetzt ist das der Teilflächennutzungsplan Windenergie – oder noch einfacher formuliert: die Vorrangzonen wurden genehmigt. Jetzt müssen Politik und Verwaltung den letzten Schritt gehen: „Sollte der Beitrittsbeschluss nicht gefasst werden, kann der sachliche Teilflächennutzungsplan nicht wirksam in Kraft treten“, heißt es in der Verwaltungsvorlage.

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Nachdem der Aufstellungsbeschluss im Januar 2013 gefasst worden war, hatte es immer wieder Anpassungen bei den so genannten harten und weichen Ausschlusskriterien und Abständen zur Bebauung gegeben. Jetzt werden wie bereits Ende 2022 finalisierten drei Vorrangzonen übrigbleiben: Die Zone „Nördlich des Gonderbachtals“, „Großer Alertsberg“ und „Görtzberg und Wolfskammer“ mit kleinen Anpassungen nach Hinweisen der Bezirksregierung. „Das war aber alles hinnehmbar“, sagt Günter Wagner.

Bad Berleburg - Windkraft Bad Laasphe
Bad Berleburg - Windkraft Bad Laasphe © Manuela Nossutta/Funkegrafik NRW | Manuela Nossutta/Funkegrafik NRW

Die Mehrheit der bereits existierenden Windkraftanlagen auf Bad Laaspher Stadtgebiet liegt in diesen Vorrangzonen. Acht von Elf Windrädern, die Wittgenstein Wind bereits 2013 errichtet hatte. Nur zwei Anlagen nordöstlich von Hesselbach und eine Südlich von Herbertshausen liegen außerhalb der Vorrangzonen. Hinzu kämen die sieben bereits genehmigten Anlagen bei Fischelbach, die allesamt in der Zone „Nördlich des Gonderbachtals“ liegen.

Sieben Anlagen liegen außerhalb der Vorrangzonen

Die vier Anlagen, die jetzt auf dem Benfer Rücken zwischen Volkholz und Benfe von Wittgenstein Wind errichtet werden, liegen ebenfalls außerhalb der Vorrangzonen. Da sie aber als Privilegierte Bauvorhaben genehmigt worden sind, bevor der Vorrangzonenplan Rechtskraft erlangte, dürfen sie gebaut werden. Auswirkungen können die Vorrangzonen aber auch bei den bereits errichteten Anlagen haben. Ein Repowering von Anlagen außerhalb der Zonen ist schwierig.

Fast zehn Jahre nach dem ersten Anlauf zur Ausweisung von Konzentrationszonen wird Bad Laasphe damit einen Schlussstrich unter die Debatte ziehen können.