Bad Laasphe. Die Schöffenwahl für die Amtszeit 2024 bis 2028 steht an. Diese Voraussetzungen müssen für das wichtige Amt erfüllt sein.

Ehrenamtlich und ohne Jura studiert zu haben als Richterin oder Richter arbeiten? Das geht in Deutschland, wenn man ein Schöffenamt bekleidet. Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit ohne juristische Ausbildung, die regelmäßig als Vertretung des Volkes an der Rechtsprechung in Straf- und Jugendstrafsachen teilnehmen. Diese Beteiligung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern stellt ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates dar. Sie soll das Vertrauen der Bevölkerung in die Strafjustiz stärken.

Schöffinnen und Schöffen fungieren demnach als Bindeglied zwischen dem Staat und seinen Bürgern und übernehmen eine äußerst verantwortungsvolle Aufgabe. Sie werden für fünf Jahre gewählt. In diesem Jahr steht die Schöffenwahl für die Amtszeit 2024 bis 2028 an. Die Verfahrensordnung sieht vor, dass zunächst jede Kommune eine Vorschlagsliste aufstellt. Auch die Stadt Bad Laasphe muss eine solche Liste aufstellen und ist deshalb aktuell auf der Suche nach Personen, die dieses wichtige Ehrenamt für die Lahnstadt übernehmen möchten. Interessierte können sich ab sofort dafür bewerben.

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Dazu muss ein Bewerbungsformular ausgefüllt und bis zum 26. Mai an die Stadtverwaltung zurückgesendet werden (Stadtverwaltung Bad Laasphe, z. Hd. Herrn Alexander Heinrich, Mühlenstraße 20, 57334 Bad Laasphe). Das Formular ist unter anderem auf der städtischen Homepage zu finden (www.stadt-badlaasphe.de). Ob man in die Vorschlagsliste aufgenommen wird, entscheidet anschließend der Stadtrat.

Zehn Personen für die Vorschlagsliste

Die Bad Laaspher Vorschlagsliste für Schöffen in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene soll zehn Personen umfassen. Hat der Rat über die Bewerbungen entschieden und festgelegt, wer auf der Vorschlagsliste landet, wird diese danach für eine Woche öffentlich ausgelegt. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche (gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist) Einspruch erhoben werden. Dieser Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen und entsprechend begründet sein. Nach Ablauf dieser Frist übersendet die Stadtverwaltung die Vorschlagsliste und alle etwaigen Einsprüche an das Amtsgericht, zu dessen Bezirk die Stadt gehört. Ein Schöffenwahlausschuss wählt die künftigen Schöffen schließlich aus allen Vorschlägen aus. Benannt werden neben den Hauptschöffen auch sogenannte Ersatzschöffen, die im Falle von Krankheit, Urlaub oder sonstiger Verhinderung eines Hauptschöffen dessen Vertretung übernehmen.

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Neben diesen Schöffen in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene werden auch wieder Jugendschöffen und Jugendersatzschöffen gesucht, die bei Jugendstrafsachen zum Einsatz kommen. Bad Laasphe muss dafür ebenfalls eine Vorschlagsliste zusammenstellen, die sechs Personen umfassen soll.

Anders als bei den Erwachsenenschöffen entscheidet hierüber jedoch nicht der Stadtrat, sondern der Jugendhilfeausschuss des Kreises Siegen-Wittgenstein. Deshalb muss die Stadtverwaltung die Bewerbungen bzw. die Vorschläge in diesem Fall bis Ende März an das Jugendamt des Kreises übersenden. Das Bewerbungsformular für dieses Ehrenamt finden Interessierte ebenfalls auf der Homepage der Stadt Bad Laasphe. Wer sich als Jugendschöffe bewerben möchte, sendet das ausgefüllte Formular bis zum 20. März an die Stadtverwaltung Bad Laasphe, z. Hd. Herrn Jann Burholt, Mühlenstraße 20, 57334 Bad Laasphe.

Die Voraussetzungen

Aufgrund der hohen Bedeutung und gesellschaftlichen Verantwortung, die mit dem Schöffenamt verbunden sind, werden an die Bewerberinnen und Bewerber einige Anforderungen gestellt. Gesucht werden Personen, die am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Sie müssen zudem straffrei sein, dürfen nicht in Vermögensverfall geraten sein und die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit beachten sowie die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland anerkennen. Praktische Befähigungskriterien sind Vorurteilsfreiheit, Verantwortungsbewusstsein, soziale Kompetenz, Gerechtigkeitssinn, Standfestigkeit und Menschenkenntnis.

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Wer als Schöffe oder Jugendschöffe für Bad Laasphe tätig sein möchte, muss seinen Hauptwohnsitz außerdem in der Lahnstadt haben. Jugendschöffinnen und -schöffen müssen zusätzlich zu all dem Vorgenannten Erfahrung in der Jugenderziehung mitbringen. Personen, die hauptamtlich in der Justiz tätig sind (Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, Bewährungshelferinnen und -helfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) sowie Religionsdienerinnen und -diener sollen nicht in das Amt gewählt werden.

Fragen zur Schöffen- und Jugendschöffenwahl beantwortet die Stadtverwaltung gern unter 02752/909-110 (Alexander Heinrich für Schöffen in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene) bzw. -150 (Jann Burholt für Schöffen in Jugendstrafsachen). Mehr Informationen gibt es auch unter www.schoeffenwahl2023.de oder auf der Website des Landgerichts Siegen.