Bad Laasphe. „Weiß doch jeder, dass solche Aufnahmen vor Gericht eh nicht verwendet werden dürfen“, so der Angeklagte. Das aber stimmt so nicht.

„Das soll ich sein?“, fragte der 44-jährige Angeklagte am Freitagmorgen vor dem Bad Berleburger Amtsgericht, als ihm Screenshots eines Videomitschnitts gezeigt wurden. Zu sehen: Ein Mann, der gerade dabei ist, ein Klappmesser im Wert von rund 10 Euro in einem Laden einzustecken, ohne es am Ende an der Kasse zu bezahlen. Dort bezahlte er lediglich einen Fahrrad-Reflektor, setzte sich anschließend auf sein Rad und fuhr davon. „Das bin ich nicht“, sagte er. Doch dazu später mehr.

Dem 44-Jährigen aus Bad Laasphe wird vorgeworfen, am 26. August 2022 gegen 17.50 Uhr das Messer in einem Geschäft gestohlen zu haben. Wegen Diebstahl mit Waffen, so lautet die Anklageschrift, musste er sich vor dem Bad Berleburger Amtsgericht verantworten. Doch der will davon nichts gewusst haben. „Ich war auf Spätschicht. Ich kann an dem Tag zu der Zeit gar nicht im Geschäft gewesen sein“, versicherte er. Einen Beleg dafür habe er aber nicht dabei. „Auf die Idee bin ich nicht gekommen. Ich wusste ja nicht, dass ich ihn benötige“, sagte er und lehnte sich mit verschränkten Armen zurück in seinen Stuhl.

Videoaufnahmen als Beweismittel

„Sicher, dass Sie nicht in dem Geschäft waren?“, wollten Richter Torsten Hoffmann und Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel noch einmal wissen. „Ich war nicht da.“ „Es gibt aber doch Kameraaufnahmen, die Sie in dem Geschäft zeigen“, so Richter Hoffmann. Doch auch davon zeigte sich der Angeklagte wenig beeindruckt. „Aber das hört man doch überall, dass die Aufnahmen solcher Kameras nicht wirklich brauchbar sind und vor Gericht eh nicht verwendet werden dürfen“, so die Aussagen des Angeklagten, woraufhin Richter Hoffmann die Akte mit den Screenshots der Aufnahmen öffnete.

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Doch der Angeklagte blieb bei seiner Meinung. „Das bin ich nicht.“ Auf die Frage, ob er ein solches Tattoo, wie auf dem Video deutlich zu erkennen war, habe, sagte er: „Ich habe ein Tattoo, ja. Aber das sieht anders aus.“ Und das Fahrrad? „Jeder fährt Fahrrad – das ist nicht meins.“

Weitere Ermittlungen nötig

Für Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel aber gab es gar keinen Zweifel, dass es sich bei der Person auf dem Videoband um den Angeklagten handelt. Doch bevor die Zeugen vor Gericht aussagen konnten, wurden vom Gericht zunächst weitere Ermittlungen angefordert.

Die Polizeidienststelle in Bad Berleburg soll nun ermitteln, ob er zur Tatzeit tatsächlich auf Arbeit gewesen ist. Sollte sich jedoch herausstellen, dass dies nicht der Fall ist, hält sich das Gericht vor, eine Identitätsprüfung durchführen zu lassen.

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Und das könnte dem Angeklagten teuer zu stehen kommen. Ein neuer Termin wird von Amtswegen dann folgen. „Sollte sich dann herausstellen, dass Sie uns angelogen haben, kann es bitter für Sie ausfallen“, mahnte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel und verdeutlichte noch einmal, was für den Angeklagten auf dem Spiel steht. „Dann geht es eigentlich nur noch darum, wie hoch die Freiheitsstrafe für Sie ausfallen wird.“ Bis dahin ist die Verhandlung erstmal ausgesetzt.