Bad Berleburg. Im Rathaus wird an der Gründung einer Stiftung gearbeitet. Damit können Gelder aus der Windkraft verteilt werden. Um Details gibt es Streit
Die Bad Berleburger SPD droht der Stadtverwaltung und dem Bürgermeister Bernd Fuhrmann mit der Kommunalaufsicht. Hintergrund ist die Streitfrage um eine noch zu gründende die Bürgerstiftung, die Gelder aus der Windkraft verwalten und verteilen soll.
Im Stadtrat war der SPD-Antrag zur „Benennung einer zu gründenden Stiftung zur Partizipation der Bürgerschaft bei der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen und Einrichtung einer Arbeitsgruppe“ am 6. Februar mit 14 zu 9 Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt worden (wir berichteten). Die SPD hat nun schriftlich einen weiteren Antrag gestellt. Darin fordert sie die Stadtverwaltung auf, „alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gründung einer Stiftung zur Partizipation der Bad Berleburger Bürgerschaft“ einzustellen.
Rechtsauffassung der SPD
Diese Kehrtwende begründen die Fraktionsvorsitzenden Iris Gerstmann und Andreas Meinecke mit einer extern eingeholten Rechtsauskunft so: „Die Gründung einer Stiftung und auch die Vorbereitung einer Stiftungsgründung sind üblicherweise nicht Gegenstand des ,Geschäfts der laufenden Verwaltung’, sondern obliegen allein der Zuständigkeit des Rates durch entsprechenden vorangehenden Beschluss (§ 41 GO NRW). Ein solcher Beschluss kann nicht delegiert werden.
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Wenn der Bürgermeister für ein Geschäft der laufenden Verwaltung zuständig ist, bedeutet dies, dass er nicht nur ausführendes Organ ist, sondern selbst die Willensbildung dazu vornimmt. Eben dies soll und darf für eine Stiftung mit allgemeiner Bedeutung jedoch nicht so sein.
Ein solcher Beschluss des Rates bzw. der Stadtverordnetenversammlung zur Gründung einer Stiftung und deren Vorbereitung kann nicht durch eine Vereinbarung im Ältestenrat oder der alleinigen Willensbildung des Bürgermeisters ersetzt werden.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 6. Februar 2023 mit Mehrheit unseren Antrag abgelehnt, die Gründung, Vorgehensweise und Ausgestaltung einer Stiftung (oder Alternative) in den städtischen Gremien zu beraten und zu beschließen.
Wir fordern Sie daher auf, die Arbeiten zur Vorbereitung der genannten Bürgerstiftung unverzüglich einzustellen. Eine entsprechende Benachrichtigung der Kommunalaufsicht behalten wir uns ausdrücklich vor“, heißt es in dem Antragspapier, dass Meinecke und Gerstmann ins Rathaus geschickt haben.