Bad Berleburg. Als nächstes gibt es eine Anliegerversammlung zur Sanierung. Unklar bleibt dabei, ob Fördergelder fließen. Die Moltkestraße muss übrigens warten.
Die Anwohner der Bad Berleburger Moltkestraße müssen sich auf weitere Wartezeit bis zu einer Sanierung ihrer maroden Wohnstraße einstellen. Und die Anwohner des Kapplersteins in Aue werden jetzt kurzfristig zu einer Anliegerversammlung eingeladen – auch wenn diese sich große Sorgen um die Finanzierung der Baumaßnahme machen, die von der Stadt mit drei Millionen Euro kalkuliert wurde.
Hintergrund dieser ungewöhnlichen Entwicklung ist die Reform des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für die Straßenausbaubeiträge. Die Stadt Bad Berleburg hatte die Kalkulationen für beide Straßenbaumaßnahmen mit Förderanträgen bei der NRW-Bank eingereicht. Beide wurden förmlich abgelehnt, weil es sich um Kalkulationen für auszuführende Bauarbeiten handelte und nicht um Abschlussrechnungen für fertige Straßen.
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Die ungewöhnliche Wendung im Fall des Kapplersteins hat die Stadtverwaltung einen Tag vor der Ausschusssitzung am Dienstag ins Ratsinformationssystem eingestellt, wie Dezernent Christoph Koch fast entschuldigend mitteilte. Dort ist zu lesen: „Nun ist es der Stadt Bad Berleburg mit Unterstützung der Landtagsabgeordneten gelungen, eine Klärung mit dem Ministerium herbeizuführen.“
Anke Fuchs-Dreisbach führt Gespräche
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Mit der Landtagsabgeordneten ist die CDU-Stadtverordnete Anke Fuchs-Dreisbach gemeint, die sich in Düsseldorf bei der NRW-Bank stark gemacht hat. Dort hatte man ein Schlupfloch gefunden: „Laut erneuter Abstimmung mit der NRW-Bank wurde erklärt, dass die aktuell beschlossene Maßnahme „Am Kapplerstein“ vermutlich förderfähig sei, da für die Maßnahme im beschlossenen Haushaltsplan 2017 keine Haushaltsmittel bereitgestellt worden sind. Bei der „Moltkestraße“ ist das problematischer, da die Maßnahme schon im Jahre 2017 im Haushalt vorhanden war. Es bestände die Möglichkeit, die Maßnahme durch Beschluss generell aufzuheben und dann nach geraumer Zeit nochmal neu zu starten. Dies würde auch im Rahmen der Priorisierung dem Straßen- und Wegenetzkonzept entsprechen. Das Rechtsgutachten liegt zwischenzeitlich im Landtagsinformationssystem vor. Danach soll die Förderrichtlinie wohl bis 2026 erhalten bleiben. Das Gutachten bezieht sich vorrangig darauf, inwieweit dem Konnexitätsprinzip durch die Richtlinie Rechnung getragen wird.“
Kritik an CDU-geführter Landesregierung
Auch wenn der Ausschuss einstimmig für das vorgeschlagene Vorgehen stimmte, um zumindest am Kapplerstein nach Jahrzehnten endlich weiterzukommen, gab es harsche Kritik an der CDU-Landesregierung und den schwammigen Förderrichtlinien. „Hätte die Landesregierung ihre Hausaufgaben gemacht, hätte die Landtagsabgeordnete nicht noch einmal hinfahren müssen“, kritisierte Marion Linde und betonte: dass sich die UWG weiterhin für die Abschaffung des KAG einsetze.
Ähnlich argumentierte auch Bernd Weide für die SPD, der an den Antrag der SPD-Landtagsfraktion zur Abschaffung des §8 KAG erinnerte, der von CDU und FDP abgelehnt worden war. „Ich weiß auch, dass die Anwohner am Kapplerstein als erstes Fragen werden, was sie das kostet?“
Für die CDU wollte Werner Wegener die Wogen glätten: „Wir sind nicht glücklich, wie es gelaufen ist. Wir müssen aber trotz aller Unwägbarkeiten ins Verfahren einsteigen und hoffen, dass wir das Geld bekommen.“