Bad Berleburg. Die Stadt kann sich geschätzte Baukosten für Kapplerstein und Moltkestraße nicht fördern lassen. Warum, erklärt Stadtentwickler Tobias Feige.
Die Hoffnungen der Anwohner auf einen schnellen und kostengünstigen Ausbau der Bad Berleburger Wohnstraßen „Am Kapplerstein“ in Aue und „Moltkestraße“ in der Kernstadt drohen zu zerplatzen. Das machte Tobias Feige für die Verwaltung im Bad Berleburger Bauausschuss deutlich. Hintergrund ist die KAG-Problematik. Aus der Reform der Landesregierung droht ein erheblicher bürokratischer Aufwand zu entstehen.
Komplizierte Gesetzeslage
Feige berichtet, dass die Verwaltung gemäß der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom Mai 2022 Förderanträge für die beiden Baumaßnahmen bei der NRW-Bank gestellt habe. Die Bank aber antwortete, dass für „eine Förderung für den abschließend ermittelten und feststehenden umlagefähigen Aufwand einer nach §8 Absatz 1 Satz 2 KAG unterfallenden, beitragsfähigen Straßenbaumaßnahme gewährt wird. Da beide Straßenausbaumaßnahmen bisher nur beschlossen, aber noch nicht durchgeführt und abgerechnet wurden, seien die Fördervoraussetzungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfüllt“, zitierte Feige die Antwort. Die NRW-Bank bat die Stadt, ihren Förderantrag zurückzuziehen.
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Das Problem der Stadt sei dass durch die Verkündung, dass die KAG-Beiträge abgeschafft werden sollen, Vorauszahlungen von Anliegern nicht mehr umsetzbar seien. Deshalb müssten Städte und Gemeinden die Kosten solcher Baumaßnahmen komplett vorfinanzieren, was aufgrund der Haushaltslage häufig nicht möglich sei, berichtet Feige. Die Stadt Bad Berleburg hat sich deshalb an den Städte- und Gemeindebund gewendet und um Unterstützung gebeten, da die Richtlinien „explizite Ausnahmemöglichkeiten aufzeigen“, so Feige.
Klare Antwort aus Düsseldorf
Auf Nachfrage fiel die Antwort des Ministeriums in Düsseldorf erneut negativ für die Stadt aus. Die Ausnahmen bezögen sich ausschließlich auf „vorläufige Straßenausbaubeitragsbescheide“. Damit scheide die weitere Auslegung der Stadt Bad Berleburg aus. Außerdem verwies Düsseldorf darauf, dass „Gegenstand der Förderung der umlagefähige Aufwand der einzelnen beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen“ ist. Die Beitragspflicht entstehe aber erst mit der endgültigen Herstellung der Anlage, weil erst dann der umlagefähige Aufwand feststehe.
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„Auch rein praktisch würde die von Ihnen angedachte Änderung aus dem jetzt für alle Beteiligten einfachen ein kompliziertes Fördersystem machen, wenn Fördergegenstand nicht mehr ein abschließender Betrag, sondern eine Kostenschätzung wäre, deren Unwägbarkeiten ja immer wieder deutlich werden“, so das Ministerium.
Keine neue Form der Finanzierung
Eine erneute – auch telefonische – Anfrage der Stadt Bad Berleburg, ob die Förderrichtlinie angepasst werde oder eine neue Form der Finanzierung angedacht sei, beantwortete das Ministerium in Düsseldorf mit „Nein“.
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