Sie waren das Thema des Landtagswahlkampfes im ländlichen Raum: Die Straßenausbaugebühren nach §8 KAG. Und sie werden ein Zankapfel bleiben! Vollmundige Versprechungen waren das. Erst sollten 50 Prozent der Anliegerkosten gefördert werden. Als die Kritik nicht verstummte, waren es auf einmal 100 Prozent. Jetzt wird klar, dass viele Baumaßnahmen wohl doch nicht förderfähig sind. Unterm Strich, wäre die Abschaffung ehrlicher und einfacher gewesen. Die jetzige Lage zeigt: Ein Wahlversprechen wurde nicht gehalten.