Bad Berleburg. Seit Jahren gibt es Streitigkeiten zwischen den Parteien – selbst ein Schiedsmann brachte keine Einigung. Nun kam es erneut zum Eklat.
Egal, ob es um Lärmbelästigung, Sachbeschädigung oder herabhängende Äste geht: Streit unter Nachbarn findet tagtäglich statt und landet in vielen Fällen vor Gericht – so auch am Dienstagvormittag in Bad Berleburg. Dort musste sich ein 36-jähriger Bad Berleburger vor dem Amtsgericht unter anderem wegen versuchter Körperverletzung verantworten.
Schon seit einigen Jahren kommt es zwischen den Familien des Angeklagten und der der Geschädigten immer wieder zu Streitigkeiten – so auch am 11. April diesen Jahres. Die Geschädigte (52) war mit einem Wäschekorb voller Wäsche auf dem Weg vom Keller nach oben in ihre Wohnung, als ihr der Angeklagte im Treppenhaus entgegenkam. „Er hat mich genau gesehen und ist dann absichtlich in mich rein gerannt“, so die Geschädigte. „Ich wäre beinahe nach hinten die Treppe hinuntergefallen.“
Stattdessen stieß sie gegen das Metallgeländer der Treppe und verdrehte sich dabei ihr Bein. Auch der Wäschekorb sei durch den Aufprall kaputt gegangen. Später dann sei es noch einmal zu einer mündlichen Auseinandersetzung mit ihrem Nachbarn gekommen, bei dem auch ihr Lebensgefährte anwesend war. „Ich habe meinem Lebensgefährten von dem Vorfall berichtet. Wir wollten ihn daraufhin zur Rede stellen. Dabei drohte er mir immer wieder mit Schlägen“, sagte sie vor Gericht aus.
Nichtigkeiten spitzen sich zu
Zur Polizei selbst ging die 52-Jährige jedoch erst einige Tage nach dem Geschehen. „Ich hatte einen Kontrolltermin bei meinem Arzt, da ich schon zuvor Probleme mit meinem Bein hatte. Er wunderte sich, warum ich plötzlich wieder so starke Schmerzen bekam.“ Er schlug daraufhin direkt eine OP vor. „Ich wollte ihm nicht schildern, was geschehen war. Ich habe mich geschämt, aber ich machte mir natürlich auch Gedanken, wie es weitergeht, wenn ich mit Gehhilfen durch den Flur muss.“
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Sie erstattete Anzeige gegen ihren Nachbarn, der die Situation vor Gericht jedoch etwas anders schilderte: Er sei am besagten Tag auf dem Weg in den Keller gewesen, als er plötzlich seine Nachbarin sah. „Normalerweise können zwei Menschen gleichzeitig die Treppe nutzen“, sagte er. „Plötzlich stellte sie ihren Wäschekorb auf die Hüfte an die Seite. Da habe ich mir schon überlegt, was sie dieses Mal vorhat“, sagte er vor Gericht aus.
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Es sei nicht das erste Mal, dass es auf der Treppe zu einem Streit mit dem Wäschekorb gekommen sei. „Ich wollte an ihr vorbeigehen, da kam sie mit dem Korb auf mich zu und es knackte.“ Im Keller dann soll sie ihn angeschrien haben. „Seit Jahren haben wir diese Probleme. Das ist Mobbing, was die mit uns machen“, so der Angeklagte vor Gericht.
Schiedsmann bringt keine Einigung
Immer wieder sei es in den vergangenen Jahren zum Streit gekommen – von einem Kinderwagen im Flur, Lärm und ständiges Verrücken der Waschmaschine war vor Gericht die Rede. Selbst ein Schiedsmann wurde seitens der Vermieterin bereits eingeschaltet, um die Fronten im Haus zu klären – ohne Erfolg. Richter Torsten Hoffmann schlug daher ein Täter-Opfer-Ausgleichsgespräch mit professioneller Begleitung vor. „Es ist ja scheinbar für alle Seiten sehr belastend.“
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Ein solches Gespräch lehnte die Geschädigte jedoch ab – sie wollte vor Gericht aussagen. „Durch Nichtigkeiten hat sich die Lage mittlerweile zugespitzt. Es ist kein schönes Miteinander, aber ich möchte mein Zuhause auch nicht aufgeben“, sagte sie. „Wir werden wahrscheinlich nie miteinander Kaffee trinken und das ist okay. Mir war es heute nur wichtig, dass es nicht noch einmal zu einer solchen Situation kommt. Dass er weiß, dass es nun endlich reicht.“ Aktuell gehe man sich im Haus aus dem Weg, so gut es eben gehe.
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Was die Verhandlung am Dienstagvormittag betrifft, so wurde das Verfahren gegen den Angeklagten gegen eine Geldbuße in Höhe von 1200 Euro – zu zahlen binnen sechs Monaten – eingestellt. Das Geld geht an einen gemeinnützigen Verein.