Bad Berleburg. Angebliches Erbe: Von den Machenschaften mit ihrem Konto will die Angeklagte nichts gewusst haben. Sie selbst sieht sich als Opfer.

Wer freut sich nicht über die Nachricht, einen hohen Betrag geerbt zu haben? Nur, dass es diesmal nicht die reiche Tante aus Amerika, sondern ein Gönner aus Frankreich ist. Eine Betrugsmasche, die nun auch Bad Berleburg erreicht hat. Vor dem Amtsgericht musste sich am Dienstagvormittag eine 61-jährige Bad Berleburgerin wegen des Vorwurfes der Geldwäsche verantworten. Sie aber sieht sich selbst als Opfer und wolle von den Betrügereien, die über ihr Konto liefen, nichts gewusst haben. Ein Gutachten soll nun ihre Schuldfähigkeit klären. Die Verhandlung wurde deshalb erst einmal ausgesetzt.

„Ich weiß, dass es dumm war“, sagte die Angeklagte vor dem Bad Berleburger Amtsgericht, als die Anklageschriften verlesen wurden. Dort wurden zwei Verfahren wegen Geldwäsche zu einem verbunden. Doch was ist eigentlich geschehen? Im Zeitraum vom 2. bis 16. September wurden auf das von der 61-Jährigen neu eröffnete Konto, bei einer Direktbank, Gelder, die aus Betrugsfällen stammen, überwiesen und anschließend an einen Dritten weitergeleitet. Insgesamt 8000 Euro beträgt die Summe im ersten Fall.

Kontaktaufnahme via WhatsApp und Facebook

Das Geld stammt von einem Geschädigten, dem zuvor von einem dubiosen Facebook-Kontakt ein Erbe von 270.000 Euro versprochen wurde. Eine krebskranke, ältere Dame wolle ihm das Erbe für einen guten Zweck überlassen. Dafür aber müsse er vorab eine Gebühr in Höhe von 47.000 Euro auf verschiedene Konten überweisen – 8000 Euro davon gingen auf das Konto der Angeklagten. Am 26. und 28. Oktober 2022 folgten dann zwei weitere Überweisungen – diesmal von einer Geschädigten, der eine Spende versprochen wurde. Sie überwies eine Gebühr in Höhe von 378 Euro. Die Angeklagte aber will davon nichts gewusst haben.

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Vor Gericht sagte die Bad Berleburgerin aus, dass sie selbst Gebühren auf ein Konto gezahlt habe, nachdem eine Frau aus Österreich ihr einen Teil ihres Erbes versprochen hatte – überwiesen habe sie das Geld an einen „Anwalt“. „Der hatte mich via WhatsApp angeschrieben“, berichtet sie. Woher der Mann ihre Nummer hatte, wisse sie selbst nicht. Ein weiterer französischer Anwalt habe sich daraufhin bei ihr gemeldet. „Er sagte, dass der andere Anwalt ein Betrüger sei und, dass ich ein Konto eröffnen solle – für das Erbe.“ Das tat sie auch und erteilte dem „Anwalt“ den Zugriff auf das Konto.

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Danach habe sie selbst das Konto nicht mehr genutzt – und auch vom Geld habe sie nichts gesehen, so die Angeklagte. Auf die Frage, ob sie noch die Nummer des Anwalts habe und welche Vorwahl angezeigt wurde, stellte sich während der Verhandlung heraus, dass es sich hierbei um eine Nigerianische Vorwahl handelte. Wer hinter dem Kontakt steckt, soll nun die Polizei ermitteln.

Love-Scamming

Es ist nicht das erste Mal, dass die Angeklagte Geld an einen unbekannten Menschen schickte. Schon häufiger habe sie einem „amerikanischen Soldaten“ Geld überwiesen. „Sie hatte damals nahezu ihr gesamtes Monatseinkommen an ihn geschickt und selbst in einem jämmerlichen Zustand gelebt“, berichtete ihre gesetzliche Betreuerin, die sie schon seit einigen Jahren betreut. „Wir haben sie immer wieder vor dem angeblichen Soldaten gewarnt. Dass er ihr immer wieder neue Märchen auftischen werde.“ Sie selbst sei Opfer von Love-Scamming geworden – eine besondere Form des Internetbetrugs.

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Ob der Unbekannte auch bei dem aktuellen Vorwurf eine Rolle spielt, sei ungewiss. Generell aber empfahlen Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel und Richter Torsten Hoffmann der Angeklagten, sich eine neue Rufnummer zuzulegen, „damit sie endlich von den Betrügern loskommt“. So lange diese Nummer im Netz ist, werden immer wieder solche Nachrichten kommen“.

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Ob die Angeklagte in den zwei angeklagten Fällen der Geldwäsche schuldfähig ist, müsse nun ein Gutachten klären. Und auch eine Abfrage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll Klarheit schaffen, ob noch weitere Konten von der Angeklagten eröffnet wurden.